Zitat:
Zitat von Fastest115
Also was ist im UNTERSUCHEN mit drin????
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Dazu gibt es in der Tat keine genauere Formulierung im Regelwerk, aber zu erlauben ist wohl alles, was eine Veränderung / Beschädigung des Schlägers ausschließt. D.h.
- das Markenzeichen und ITTF-Logo auf dem Belag überprüfen
- mit einer Netzlehre oder Belaglupe die Belagdicke messen
- durch Auflegen der Netzlehre die Belagebenheit messen
- also insbesondere den Schläger in die Hand nehmen
muss in jedem Fall gewährt werden, und wenn der Spieler dies verweigert, und der Gegner sofort (!) Protest hiergegen auf dem Spielformular einlegt, stehen die Chancen recht gut, das Einzel später vom Spielleiter / Sportgericht zugesprochen zu bekommen.
Wie schon mehrfach erläutert, ist Beweissicherung per Fotohandy und Zeugen natürlich hilfreich. Und das Spiel muss in jedem Fall gespielt werden, denn die Wertung obliegt dann später dem Spielleiter bzw. dem Sportgericht.
Sicher nicht zulässig ist hingegen:
- den Belag abzureißen um den Kleber zu untersuchen
- ein selbst mitgebrachtes ENEZ einzusetzen
Ein Grenzfall sind die Testpads auf zu geringe Noppenreibung - nicht weil der Schläger beeinflusst würde, wenn man einen Ball darüberstreicht, sondern schlicht wegen der zweifelhaften Beweiskraft. Zweifelhaft deswegen, weil sie von der ITTF bislang nicht offiziell eingeführt sind, also kein rechtsgültiges Testverfahren dafür veröffentlicht wurde.
Soweit zu Spielen
ohne OSR. Völlig unabhängig davon kann in Spielen
mit OSR dieser gemäß ITTR B 3.1.2.10 sofort und endgültig Ermessensentscheidungen über die Zulässigkeit von Spielmaterial treffen. Rechtsmittel hiergegen bestehen gemäß ITTR 3.3.2 in diesem Fall nicht.
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