Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Dann geht die Kenntnis nicht weit genug.
Zwei Beispiele aus dem Schiedsrichter-Handbuch, in denen der Gesetzgeber (ITTF) ausdrücklich zulässt, ...
Und sage jetzt bitte 'niemand', der Regelgeber dürfe keine solchen Ergänzungen zu seinen Regeln schreiben, weil die 324.687 Buchstaben des Originalregeltextes das einzig gültige, unveränderliche Diktum seien. Sonst, pardon, schmeiß' ich mich endgültig weg vor Lachen ...
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Lachen ist selbstverständlich ein unschlagbares Argument.
Nicht die ganze ITTF ist "Regelgeber", sondern laut Kapitel 1.20 des ITTH Handbook nur
Annual General Meeting und
Board of Directors.
Es sieht so aus, als wäre Handbook for Match Officials ein Werk von
Umpires and Referees Committee, also nicht von den beiden "Regelgebern" innerhalb der ITTF.
Im Handbook for Match Officials steht nichts darüber, das es entweder von
Annual General Meeting oder
Board of Directors bestätigt wurde.
Wenn es keine solche Bestätigung gab, ist IMHO Handbook for Match Officials nur eine unverbindliche Meinung des
Umpires and Referees Committee.