Zitat:
Zitat von eddie78
BTW: Habe noch mal die Regeln gelesen.
Gemäß 3.01.02.07 werden "Equipment specifications" verbindlich durch Technical Leaflets bekannt gegeben, die durch das BoD gebilligt wurden. Die Zulassung oder der Zulassungsentzug erfolgt gemäß dieser Spezifikationen, die wie alle "Regulations" im Kapitel 3 der Hoheit des BoD unterliegen.
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Das ist, leider, nicht korrekt, weil hier etwas wesentliches fehlt.
Der genaue Wortlauf ist der:
Zitat:
3.01.02.07 Detailed explanations and interpretations of regulations, including equipment specifications, shall be published as Technical Leaflets authorised by the Board of Directors and in Handbooks for Match Officials and Tournament Referees.
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Das Schlüsselwort hier ist "
regulations".
Das BoD darf
die bestehenden Regeln erklären und interpretieren, und es darf auch die "equipment specifications" für
die bestehenden Regeln beschließen. Bitte auf das Wort "
regulations" achten! Diese Funktion bezieht sich auch auf das Kapitel 2, wo die Zusammensetzung des Schlägers und seine Eigenschaften geregelt sind. Ein positives Beispiel für derartige Tätigkeit des BoD ist die Vorgabe für "leuchtend rot".
Was BoD nicht machen darf, ist etwas im Kapitel 2 zu ändern, das darf nur AGM. Deshalb dürfen sie keinen Reibungswert einführen. Es gibt nämlich keine Einschräkung für Reibung im Kapitel 2, damit ist
jede Reibung erlaubt. In diesem Punkt gibt es nichts zu interpretieren.
Damit ist die entsprechende Passage aus dem "TL T4" regelwidrig, auch als Zulassungskriterium. AGM hat bereits entschieden, dass Beläge jede Reibung haben können, dann muss das BoD sich daran halten.