TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Bezirk Düsseldorf (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=267)
-   -   Fragen zur Wettspielordnung (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=29801)

Lefty 26.10.2006 21:22

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Zitat:

Zitat von Affunzo (Beitrag 763939)
Ein Spieler war bei uns in "der Dritten" an 7 gemeldet und hatte schon in "der Zweiten" Ersatz gespielt.

Nun wurde er in "die Vierte" herunter gemeldet. Eigentlich darf man ja nur in einer Mannschaft Ersatz spielen.

Genau! Lt. WO G 5.3.1 "...darf jeder Spieler nur in einer einzigen höheren Mannschaft eingesetzt werden." Ein Zurück- oder Höher-Stufen während der Saison hat darauf keinen Einfluss.

Also:
a) Nein
b) Ja
c) Nein

Bernie Bär 26.10.2006 22:59

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Zitat:

Zitat von Lefty (Beitrag 763959)
Genau! Lt. WO G 5.3.1 "...darf jeder Spieler nur in einer einzigen höheren Mannschaft eingesetzt werden." Ein Zurück- oder Höher-Stufen während der Saison hat darauf keinen Einfluss.

Also:
a) Nein
b) Ja
c) Nein

Korrekt!
Solange er Stammspieler der 4. bleibt (ist), was ja nicht selbstverständlich ist!

RH Waffenschein 02.11.2006 20:40

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Hallo zusammen:

Wir haben 3 Schüler Mannschaften und eine Schüler B Mannschaft

Unsere 3. Schüler hat am letzten Wochenende nur zu 3. gespielt.

Der Staffelleiter dieser klasse möchte uns nun mit einer Strafe in höhe von 10 € belangen.

Der Paragraph auf den er sich bezieht ist folgender:

WO A 17.2.b

b) Unvollständiges Antreten einer Mannschaft pro fehlendem Spieler (außer
bei untersten Mannschaften) 10 € Kreis 10 € Verband

Aber unsere 3. Schüler ist doch die letzte mannschaft ihrer Altersklasse.
Aus diesem Grund bin ich der Meinung das die Strafe nicht gerechtfertigt ist.

Der Staffelleiter hingegen ist der Meinung ich zitiere:

Da sie eine B-Schüler Mannschaft haben. Ist diese die unterste Ihres Vereins.
Die Spieler aus Ihrer B-Schüler-Mannschaft sind zur Ersatzstellung in Ihre
A-Schülermannschaften spielberechtigt.

Aus diesem Grund möchte er die Strafe nun durch drücken. Ist das gerechtfertigt??

Was meint Ihr?? Lohnt es sich zur Not vor den Kreisspruchausschuss zu ziehen??

Klaus T. 02.11.2006 20:59

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Hallo,

nach meiner Meinung hat der Staffelleiter korrekt gehandelt.

Die B-Schüler können/müssen in der A-Schülermannschaft Ersatz spielen.
Ist leider so. Ein Einspruch beim Spruchausschuß dürfte noch mehr Kosten;) .

Aber mal schauen was die alten Hasen und "Bären";) dazu meinen.

RH Waffenschein 02.11.2006 21:27

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Hallo Klaus,

das kann doch nicht sein.

die Schüler B-Mannschaft ist eine Mannschaft einer anderen Altersklasse.

Die 3. Schüler sind die unterste Mannschaft dieser Altersklasse aus diesem Grund ist diese Strafe nicht gerechtfertigt.

Wir haben 4 Herrenmannschaften wenn die 4. mit einem Spieler weniger antritt wird auch keine Strafe fällig da dies die letzte Mannschaft ihrer Altersklasse ist obwohl wir Jugendmannschaften haben die aufrücken können und Ersatz spielen können.

bolek11 02.11.2006 22:16

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Zitat:

Zitat von RH Waffenschein (Beitrag 768828)
Hallo zusammen:

Wir haben 3 Schüler Mannschaften und eine Schüler B Mannschaft

Unsere 3. Schüler hat am letzten Wochenende nur zu 3. gespielt.

Der Staffelleiter dieser klasse möchte uns nun mit einer Strafe in höhe von 10 € belangen.

Der Paragraph auf den er sich bezieht ist folgender:

WO A 17.2.b

b) Unvollständiges Antreten einer Mannschaft pro fehlendem Spieler (außer
bei untersten Mannschaften) 10 € Kreis 10 € Verband

Aber unsere 3. Schüler ist doch die letzte mannschaft ihrer Altersklasse.
Aus diesem Grund bin ich der Meinung das die Strafe nicht gerechtfertigt ist.

Der Staffelleiter hingegen ist der Meinung ich zitiere:

Da sie eine B-Schüler Mannschaft haben. Ist diese die unterste Ihres Vereins.
Die Spieler aus Ihrer B-Schüler-Mannschaft sind zur Ersatzstellung in Ihre
A-Schülermannschaften spielberechtigt.

Aus diesem Grund möchte er die Strafe nun durch drücken. Ist das gerechtfertigt??

Was meint Ihr?? Lohnt es sich zur Not vor den Kreisspruchausschuss zu ziehen??

Die Strafe ist nicht berechtigt!!!!!!!!

Die B-Schüler können Ersatz spielen bei den A-Schülern. Sie müssen es aber nicht. Die 3. Schülermannschaft ist die "unterste Mannschaft" im Sinne der WO.

An Eurer Stelle würde ich den Kreisjugendwart einschalten, damit er den Staffelleiter aufklärt. Wichtig bezüglich des Spruchauschusses ist nur, dass ihr die Fristen einhaltet. Die Einspruchsfrist läuft aber erst los, wenn die Ordnungsstrafe veröffentlicht wurde. Bis dahin würde ich an die Einsicht des Staffelleiters appellieren.

Gruß
bolek

Bernie Bär 02.11.2006 22:23

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Zitat:

Zitat von bolek11 (Beitrag 768887)
Die Strafe ist nicht berechtigt!!!!!!!!

Die B-Schüler können Ersatz spielen bei den A-Schülern. Sie müssen es aber nicht. Die 3. Schülermannschaft ist die "unterste Mannschaft" im Sinne der WO.

An Eurer Stelle würde ich den Kreisjugendwart einschalten, damit er den Staffelleiter aufklärt. Wichtig bezüglich des Spruchauschusses ist nur, dass ihr die Fristen einhaltet. Die Einspruchsfrist läuft aber erst los, wenn die Ordnungsstrafe veröffentlicht wurde. Bis dahin würde ich an die Einsicht des Staffelleiters appellieren.

Gruß
bolek

Wie gewohnt von bolek - ein wieder mal ausgezeichneter Beitrag!
Ich denke mal auch, dass sich das im Kreis MG doch ohne Spruchausschuss klären lässt, zumal der Staffelleiter offensichtlich falsch gehandelt hat.

Gruß nach Naturfreunde
Bernd

Hdd 02.11.2006 22:57

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Ich bin mir nicht so sicher, daß der Staffelleiter falsch gehandelt hat; denn was soll die Formulierung "außer bei untersten Mannschaften" bedeuten? Darüber kann man - wie über zahlreiche andere unklare Passagen der WSO -sicher diskutieren. In Punkt G.3 der WSO ist - zugegeben in einem anderen Zusammenhang - ausgeführt, daß die B-Schülerklasse der A-Schülerklasse in dem Sinn untergeordnet ist, daß eine Ersatzgestellung... erfolgen kann. Insofern könnte der Staffelleiter sicher argumentieren, daß die unterste Schülermannschaft die in der Schüler-B-Klasse ist.

Gruß Hdd

Fastest115 02.11.2006 23:19

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Zitat:

Zitat von Hdd (Beitrag 768909)
Ich bin mir nicht so sicher, daß der Staffelleiter falsch gehandelt hat; denn was soll die Formulierung "außer bei untersten Mannschaften" bedeuten? Darüber kann man - wie über zahlreiche andere unklare Passagen der WSO -sicher diskutieren. In Punkt G.3 der WSO ist - zugegeben in einem anderen Zusammenhang - ausgeführt, daß die B-Schülerklasse der A-Schülerklasse in dem Sinn untergeordnet ist, daß eine Ersatzgestellung... erfolgen kann. Insofern könnte der Staffelleiter sicher argumentieren, daß die unterste Schülermannschaft die in der Schüler-B-Klasse ist.

Gruß Hdd

Ja, umgekehrt müsste man dann aber auch sagen das ja ein Jugendlicher auch in der untersten Herrenmanschaft Ersatz spielen könnte und somit auch die letzte Herrenmannschaft dann nicht die unterste ist weil man dann nicht unterste im Sinne als unterste der Altersklasse definiert sondern unterste dann immer bedeuten würde es gibt keine andere wo sie Ersatz draus ziehen könnten....
Dazu wäre dann die Frage wie man sich verhalten muß wenn alle Spieler der Schüler B (da gibt es ja auch 2er Mannschaften) schonmal in der 2. Schüler Ersatz gespielt heben. dann dürften die garnicht in der 3. spielen...

Bernie Bär 02.11.2006 23:47

AW: Fragen zur Wettspielordnung
 
Ja genau! Daran kann man sehen, das jede Altersklasse für sich zu sehen ist!
Außerdem wo steht denn in der WO, dass man in einer Altersklasse Ersatz spielen muss, die nicht zu seiner gehört. Sprich: Wenn die 3. Herren-Mannschaft z.B. die unterste Herren-Mannschaft ist, kann man doch nicht verlangen, dass ein Jugendlicher dort Ersatz spielen muß!
Die Sache ist für mich Eindeutig!


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:32 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77