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AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Ich sprach von Rückzug, nicht von einem freiwilligen Abstieg.
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AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Schon jemand was Neues aus Wanne gehört?
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AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Ich finde das ja irgendwie schon merkwürdig, dass bereits zu dem wie ich finde frühen Zeitpunkt Landesliga Plätze unbesetzt bleiben.
Kann man nicht @Bernd noch die Bezirksliga Fünften z.b. fragen, ob da wer möchte oder die Vereine in anderen Bezirken? Das muss doch möglich sein. |
AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Möglich ist das sicherlich. Frage ist nur ob das von der Sportpolitischen Führung gewollt ist.
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AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Also aktuell gibt es in der LL noch einen Platz Überhang und einen Anwärter mit Kamp-Lintford. Wir sind uns offensichtlich einig, dass das nicht reichen wird, die Staffeln letztlich zu füllen. Ich weiß, dass TuS Halver (Im Bezirk Arnsberg Zweitbester 3. der BL und knapp an Aufsteiger Sölde in der Relegation gescheitert) einen Antrag auf Aufnahme in die Nachrückreihenfolge gestellt hat. Gibt es noch jemand, der einen solchen Antrag gestellt hat?
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AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Dazu müsste wohl denke ich das Signal von der Landesebene kommen, in dem man alle Bezirke bittet zusätzliche Anwärter zu zu benennen.
Macht ja wenig Sinn wenn Bernd da was ausspielen lässt ohne das der Landesverband nach weiteren Anwärtern fragt. ;) |
AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Da sieht es im Bezirk Arnsberg anders aus, da die beiden anderen BL Dritten mit Sölde eine Relegation ausgespielt haben. Somit ist da klar, dass da TuS Halver erster Anwärter und Westfalia Wattenscheid 2. Anwärter wäre. Und Halver hat sich wie geschrieben beworben
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AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Das Signal vom Verband ist: Einen zusätzlichen Aufstieg gab es nie und wird es auch nicht geben.
Hat denn Halver eine Antwort bekommen? |
AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Halver hat den Antrag offensichtlich nur an den Bezirk Arnsberg in Person des Sportwartes Andreas Sackmann gestellt. Sie wissen selbst nicht genau, ob und was dieser weiter unternommen hat und ob er den Antrag an den WTTV weitergeleitet hat. Ich hab ihnen empfohlen, den Antrag direkt beim WTTV in Person von Werner Almesberger , am besten mit Unterstützung des Bezirks Arnsberg, zu stellen. Nicht dass der Bezirk Arnsberg nur auf eine ev. nie kommende Nachfrage des WTTV beim Bezirk wartet ...
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AW: Aufstiegsverzichte / freiwillige Abstiege / Rückzüge RL-LL
Zitat:
Zitat aus der WO: " 3.4.8 Auffüllregelung Sofern eine Spielklasse bzw. eine Gruppe nach Durchführung der folgenden sieben Maßnahmen Abstieg Direktaufstieg Erteilung eines Sonderstartrechts ggf. Relegationsaufstieg Einreihen der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in einer höheren Spielklasse verzichtet haben Ausscheiden der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in dieser Spielklasse verzichtet haben, und Auffüllen der darüber liegenden Gruppe noch nicht die Sollstärke erreicht hat, werden die freien Plätze nach der Reihenfolge vergeben, die vom DTTB, den Verbänden und ggf. deren Gliederungen spätestens am 30. Juni für die nachfolgende Spielzeit zu veröffentlichen ist. Mannschaften, die auf die Teilnahme an Relegations- oder Anwartschaftsspielen verzichtet haben oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für das Auffüllen einer Spielklasse bzw. einer Gruppe ebenso wenig berücksichtigt wie gestrichene oder zurückgezogene Mannschaften. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich festlegen, ab welchem Termin kein weiteres Auffüllen mehr zulässig ist." Ich lese da nichts was besagt, "die Ligen können aufgefüllt werden" oder "es liegt im Ermessen von Person XY". Wie gesagt, klärt mich auf wenn ich das falsch sehe, aber ich habe es immer so verstanden, dass die WO für alle Beteiligten verbindlichen Charakter hat.:gruebel: |
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