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Also ich sehe das nicht so tragisch und es ist auch nicht so ungewöhnlich, daß ein anderer eine Domain belegt. Solange es nicht ein eindeutiges Namesrecht einer Seite für eine Domain gibt, gilt wohl daß der erste siegt.
Was erwartet man wohl von der Seite www.nasa.com oder www.nasa.org ? Die erwartete Institution gibts unter www.nasa.gov. So ist das im Internet eben. |
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sorry, wenn ich wiederspreche, aber das ist ein schlechtes Beispiel:
NASA: Die National Aeronautics and Space Administration (NASA, gegründet 1958) ist die zivile US-Bundesbehörde für Luft- und Raumfahrt Es ist also eine Regierungsbehörde und jedes kleine Kind in den USA weiss, dass für Regierungsinstitutionen nicht .com (commercial) am Ende steht sondern .gov . Da hat es schon eine ganz andere Qualität, dass www.dttb.de nicht im Besitz des Deutschen Tischtennisbundes ist. Wenn ich so drüber nachdenke, bin ich mir sogar ziemlich sicher, dass ein Gericht nach Prüfung dem DTTB die Rechte zuerkennen würde, unabhängig vom Zeitpunkt zu dem registriert wurde. Ganz einfach deswegen weil der DTTB ungleich größer ist als die "total tödlichen buckeligen" !!! Übrigens: Schaut mal auf http://www.dttb.com/ Ob sich das mal nicht für die WM rentiert hätte ? |
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Zitat:
Und mit welchem Recht will ein Gericht dem Clan die Domaine aberkennen, wenn diese die Domain nicht gewerblich nutzen? IANAL, aber ich sehe da keine Chance in einem Rechtsstreit... eine friedliche Einigung mit einem guten Angebot seitens des DTTB wäre wohl am sinnvollsten. |
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http://www.glossar.de/glossar/1frame...r/z_domain.htm
dort sind die zwei massgeblichen Urteile des BGH zu domain Namen erläutert, und wen ich mir das so durchlese denke ich, das der DTTB wenig aussicht auf Erfolg hätte, diesen Namen einzuklagen, allerdings weiß ich nicht in wie fern Verbands Namen geschützt sind |
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o.k., zugegeben, das ist 'ne Vermutung von mir, dass dem dttb.de die Domain zuerkannt würde. Bin ja kein Jurist. Aber ich denke eben, dass der DTTB wegen seiner Größe glaubhaft machen könnte, dass seine Rechte, das Kürzel zu verwenden gewichtiger sind als die des kleinen Clans. Aber ich kann mich natürlich auch täuschen.
In der Tat wäre es das beste, wenn ein paar Funktionäre dem Jungen mal einen Besuch abstatten würden, um das ganz miteinander und einvernehmlich zu klären |
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Zitat:
Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München hatte die Klägerin Erfolg. Die Gerichte waren der Ansicht, der Beklagte verletze durch die Verwendung der Internet-Adresse "shell.de" das durch § 12 BGB geschützte Namensrecht der Klägerin. Aufgrund der überragenden Bekanntheit und Berühmtheit des Namens und der Marke "Shell" erwarte derjenige, der die Internet-Adresse "shell.de" anwähle, die Homepage der Klägerin und nicht die Homepage einer ihm unbekannten Person mit dem Familiennamen Shell. Die Klägerin habe ein schutzwürdiges geschäftliches Interesse daran, daß diejenigen, die mit ihr Kontakt aufnehmen wollten, nicht auf der Homepage der Beklagten landeten. Auch die Allgemeinheit sei daran interessiert, nicht auf eine falsche Fährte gesetzt zu werden. Dem Beklagten sei es eher zuzumuten, sich von der Klägerin abzugrenzen als umgekehrt. Oder ? |
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Vielleicht sollte man es halt umbennen in www.dttb.tt und auch alle TT-Shops etc. mit einen TT am Ende austatten,dann wäre das Problem gelöst!Bei TV-Sendungen heißt es ja auch www.****.tv
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na, das ist ja mal ein innovativer Ansatz.... :top:
müsste allerdings eine TLD (Top Level Domain) "tt" genehmigt bzw. eingeführt werden .... :flop: ;-) |
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Zitat:
Und wo der DTTB ein geschäftliches interesse daran haben sollte, das niemand beim CS clan landet, weiss ich erlich gesagt auch nicht. |
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Zitat:
Zur Sache:
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