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Der springende Punkt 28.01.2013 21:19

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 2376962)
Frage: was ist wenn der alte Verein denjenigen trotzdem auf dem MMF führt weil er vieleicht sogar noch Mitglied ist. Meinetwegen auch ohne dass der davon weiß oder das garnicht wollte/sie ihn nicht gefragt haben.

Beispiel: jemand wohnt in Badenwürtemberg und spielt da am 27.4.2011 sein letztes Spiel. Er bleibt da auch noch mitglieg und geht dann aber zum Studium nach NRW. Im juni 2012 überlegt er sich er könne ja mal wieder mit TT anfangen und will nun im verein in NRW auch spielen ab 1.9.2012. Der verein in Bawü wo er noch Mitglied ist hat ihn immer noch auf einem MMF gemeldet.

Dann sind doch nicht die beiden Bedingungen für einen sofortigen Wechsel erfüllt, von denen ich oben geschrieben haben:
1.) Man darf ein Jahr lang keine Mannschaftsspiele für den alten Verein mehr gemacht haben - ist erfüllt.
2.) Man darf zum Zeitpunkt des Wechselswollens nicht mehr in einer Mannschaftsmeldung aufgeführt sein - ist nicht erfüllt, wie du schreibst.
Also ist der sofortige Wechsel nicht zulässig - der Spieler muss zum nächsten "normalen" Wechseltermin (in deinem Beispiel den 30.11.) einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung stellen und kann dann erst in der Rückrunde in NRW spielen.


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