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AW: Benötige Hilfe zur Homepage
clicktt besitzt mit Sicherheit nicht das Copyright an den Daten.
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Letztlich ist es doch völlig egal. Wer will sich denn den Ärger an tun, selbst wenn man (wahrscheinlich) im Recht ist? Welcher Verein kann es sich leisten dieses Risiko einzugehen, wenn evtl. doch der Hauch einer Chance besteht, dass man diesen Streit verliert (mit allen finanziellen Folgen).
Ein Link direkt zu Click-TT ist zulässig und erspart einem unter Umständen jede Menge Ärger. |
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Also, noch mal einzeln: es ist erlaubt, Tabellen, Aufstellungen, Spielpläne, etc. auf die eigene Homepage zu übertragen, sei es per Hand oder automatisiert (parsen = auslesen einer Seite mit einem Script), es ist nicht erlaubt, deren Seite in einem iframe anzeigen zu lassen.
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Nur mal so zum Nachdenken: wenn man es verbieten könnte, Tabellen automatisiert oder manuell weiterzuverarbeiten, würde es in keiner Zeitung und in keinem Videotext welche geben.
Genauso darf jeder nach Belieben auf seiner Homepage die Ergebnisse und Tabellen der Fußballbundesliga veröffentlichen (übrigens gibt es die sogar zum kostenlosen Einbinden). Tabellen und Ergebnisse sind kein geistiges Eigentum von irgendjemand und folglich auch nicht zu schützen - auch wenn es in den letzten Jahren von diversen im Tischtennis aktiven Firmen modern geworden ist, den Benutzern mit sinnlosen Klagen zu drohen und die eigene Profitgier höher als die Bedürfnisse der Anwender einzustufen. Nochmal: das ist keine Vermutung sondern durch Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofes belegbare Realität - das kann dir jeder Anwalt bestätigen. Rein technisch gesehen ist Parsen nicht sonderlich empfehlenswert, da das Einlesen und Manipulieren von Quelltext immer vom Layout der jeweiligen Seite, von der du einliest, abhängig ist - ändert sich der Aufbau, kann es schnell passieren, dass dein Skript gar nicht mehr oder nicht mehr richtig funktioniert. Mit einem Link fährst du da wohl am besten. |
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"Screen Scraping" - Zur wettbewerbs- und urheberrechtlichen Relevanz des Durchsuchens und Auslesens von Internetseiten ohne technische Nutzungs- oder Zugangsbeschränkungen im Wege des so genannten "Screen Scraping". http://medien-internet-und-recht.de/...ir_dok_id=1912 http://dejure.org/dienste/vernetzung...6%20U%20221/08 Landgericht entscheidet im Screen-Scraping-Rechtsstreit http://www.heise.de/ct/artikel/Kratz...g-1111030.html |
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Also clientseitiges Screen Scraping kann, nach meinem Kenntnisstand, nicht untersagt werden. Auch automatisiert, gab es in der Vergangenheit Urteile, die dies erlauben. Ich weiß ja nicht wie die Verträge zwischen den Verbänden und click-TT aussehen, aber grundsätzlich gehe ich mal stark davon aus, dass die Rechte an den Daten eh bei den Verbänden liegen.
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