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Fragender 18.03.2018 14:05

AW: Rechte des Mannschaftsführers
 
Zitat:

Zitat von tripplem (Beitrag 2575660)
Welche Rechte außer Protesteinlegung hat eigentlich ein Mannschaftsführer? Ist das irgendwo in den Regeln festgeschrieben oder regelt das jede Mannschaft unter sich? Denkbar wären eventuell noch Richtlinien in der Satzung oder? Mich interessiert das wegen der Meldung der Aufstellung zur Rückserie, Kann mich mein Mannschaftsführer einfach in das mittlere Paarkreuz stecken, obwohl ich oberes Paarkreuz gespielt habe und mehr Punkte habe (also bis 30 logischer Weise) als die zwei, die in der Mitte spielen?


Ich hol das Thema noch mal hoch - Anlass war der Beitrag hier,
Zitat:

Als D. Halcour in seiner Funktion als Mannschaftsführer dann zum Schiedsrichter ging, um mit diesem zu diskutieren
welcher suggeriert, dass die Mannschaftsführer per Definition ein Auskunftsrecht, mehr "Gewicht" o.ä. gegenüber dem SR ausüben können.

In der aktuellen Fassung der WO (des WTTV) ist die Rolle des Mannschaftsführers kurz abgehandelt:
Zitat:

Zitat von WO
5.1 Mannschaftsführer
Jede Mannschaft hat vor dem Mannschaftskampf einen verantwortlichen Mannschaftsführer auf dem Spielberichtsformular zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Der Mannschaftsführer muss nicht zu den beteiligten Spielern gehören.
Der Mannschaftsführer ist verantwortlich für die Wahrnehmung der in WO E und WO I geregelten Aufgaben. Er darf als einziger Protest gemäß WO A 19.1 einlegen und muss den Spielbericht unmittelbar nach Ende des Mannschaftskampfes unterschreiben.

Nachdem ich die o.g. Abschnitte WO I ("Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb") und WO E ("Grundlagen für Mannschaftskämpfe") überflogen habe, kann ich derlei Rechte nicht erkennen. Oder?

Heinzi the Oberboss 18.03.2018 17:01

AW: Rechte des Mannschaftsführers
 
MF ist allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt, will man also mit dem Schiri diskutieren was die Mannschaft angeht müsste dies theoretisch der MF machen oder was ist dein Argument hier? Wenn der eine Typ da gelb kassiert kann doch jeder der Lust hat versuchen mit dem Schiri zu diskutieren. Und der Schiedsrichter kann auch zu jedem von denen inklusive dem MF sagen da diskutier ich nicht drüber.

(bei den deutschen Pokalmeisterschaften hatte eine unserer Spielerinnen auch selber mit dem OSR diskutiert, der hat auch nicht gesagt ich red nur mit dem MF)

Darf auch nur der MF die Einzel- und Doppelaufstellung verkünden und die Mannschaft bei der Begrüßung vertreten? Dort spricht man ja auch für die gesamte Mannschaft, vertritt diese (wir hoffen auf faire Spiele blabla).

Mein Verein spielt nur auf Verbandsebene aber da interessiert das keine Sau wer überhaupt Mannschaftsführer ist, als ob das irgendeiner auf den Spielbericht schreibt auch wenn's jetzt in der WO steht.

Fastest115 18.03.2018 17:02

AW: Rechte des Mannschaftsführers
 
Er hat ja zb das Recht Protest gegen eine Entscheidung einzulegen.

In dem Fall gegen die sagen wir mal "zweifelhafte" Vergabe der gelbroten Karte ohne vorherige gelbe Karte.

Dann muss der OSR ihm schon Auskunft geben, ob er dem Protest statt gibt und wenn nein warum nicht bzw ihm die Eintragung des Protests auf dem Spielbericht zeigen.

Der betroffene Spieler hätte diesen Protest nicht einlegen können.

Fragender 18.03.2018 19:09

AW: Rechte des Mannschaftsführers
 
Zitat:

Zitat von Heinzi the Oberboss (Beitrag 2935288)
...oder was ist dein Argument hier? .... kann doch jeder der Lust hat versuchen mit dem Schiri zu diskutieren. Und der Schiedsrichter kann auch zu jedem von denen inklusive dem MF sagen da diskutier ich nicht drüber.

Der Beitrag von dem Sportsfreund liest sich für mich so, als ob seiner Ansicht nach der MF (unabhängig von offiziellen Protesten)- eine besondere Berechtigung hat, mit den SR' zu sprechen ("in seiner Funktion als Mannschaftsführer")- in diesem Fall über eine SR-Entscheidung.

Zitat:

Zitat von Heinzi the Oberboss (Beitrag 2935288)
.... kann doch jeder der Lust hat versuchen mit dem Schiri zu diskutieren. Und der Schiedsrichter kann auch zu jedem von denen inklusive dem MF sagen da diskutier ich nicht drüber.

Ob das tatsächlich so ist, wollte ich klären. Nach Durchsicht der Regeln habe ich nichts gegenteiliges gefunden.

Fastest115 18.03.2018 20:26

AW: Rechte des Mannschaftsführers
 
Ja er hat ein allgemeines Recht mit dem OSR zu sprechen nämlich um alle Belange der Mannschaft dort zu vertreten...Sprich wenn es irgendwas mit dem OSR zu besprechen gibt macht das der MF und kein anderer...wie gesagt in dem Fall war es ein Protest gegen eine OSR Entscheidung

Fragender 19.03.2018 18:46

AW: Rechte des Mannschaftsführers
 
Du schreibst merkwürdiges Zeug :gruebel:
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 2935353)
Ja er hat ein allgemeines Recht mit dem OSR zu sprechen

Häh? Was ist denn ein "allgemeines Recht"? :ratlos: Und an welcher Stelle im Regelwerk ist das aufgeführt? Ich kann da nichts finden...

Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 2935353)
wie gesagt in dem Fall war es ein Protest gegen eine OSR Entscheidung

Äh...nein? Von Protest und vom OSR war nie die Rede. Nicht in dem Thema und auch nicht in meiner Frage? :hmm:

Trillian 19.03.2018 19:14

AW: Rechte des Mannschaftsführers
 
Zitat:

Zitat von Fragender (Beitrag 2935203)
Ich hol das Thema noch mal hoch - Anlass war der Beitrag hier,

In dem Link war von Protest und (O)SR die Rede...
Nur ein Oberschiedsrichter darf überhaupt rot zeigen. Wahrscheinlich kam fastest so auf den OSR.


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