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AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
Zitat:
Das bezog sich nur auf die Sollstärken-Regelung. Wenn tatsächlich noch landestypische Bestimmungen wie die "fünfmal-hintereinander-nicht-mitspielen-Regel" bestehen, muss natürlich früher jemand nachrücken. |
AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
Hallo zusammen,
ich habe Euren Rat befolgt und mich mit meinem Verband (TTVR) in Verbindung gesetzt. Die Antwort lautete: Mit dem Wirksamwerden des Vereinsaustritts (je nach Satzung des Vereins kann das sehr unterschiedlich sein) erlischt gemäß WO die Spielberechtigung. Wird damit die Sollstärke unterschritten muss direkt ein weiterer Stammspieler nachgemeldet werden. Dies ist in der Regel die Nummer 1 der nachfolgenden Mannschaft. Vielen Dank für Eure Hinweise. Gruß, Chips |
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