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Noppenklopper 15.06.2005 11:08

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
Zitat:

Zitat von Noppenklopper
Entscheidend ist tatsächlich das Datum, zu dem das Mitglied austritt. Zu diesem Datum erlischt die Spielberechtigung und auch dann fällt die Zahl der Stammspieler erst unter die Sollstärke. Also muss auch erst dann einer nachrücken.


Das bezog sich nur auf die Sollstärken-Regelung.
Wenn tatsächlich noch landestypische Bestimmungen wie die "fünfmal-hintereinander-nicht-mitspielen-Regel" bestehen, muss natürlich früher jemand nachrücken.

chips 15.06.2005 17:51

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
Hallo zusammen,
ich habe Euren Rat befolgt und mich mit meinem Verband (TTVR) in Verbindung gesetzt. Die Antwort lautete: Mit dem Wirksamwerden des Vereinsaustritts (je nach Satzung des Vereins kann das sehr unterschiedlich sein) erlischt gemäß WO die Spielberechtigung. Wird damit die Sollstärke unterschritten muss direkt ein weiterer Stammspieler nachgemeldet werden. Dies ist in der Regel die Nummer 1 der nachfolgenden Mannschaft. Vielen Dank für Eure Hinweise.
Gruß,
Chips


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