TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=7)
-   -   Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel? (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=285418)

Heinzi the Oberboss 05.01.2018 01:18

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2911345)
Es fängt schon damit an, dass WO B7 mit "Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer
Spielberechtigung" überschrieben ist - ich von "Aufgabe" und "Ruhen" aber im gesamten Abschnitt nichts lese.

Bin kein Vereinsadmin in click-tt also hab den Spielberechtigungsteil da noch nie gesehen aber ich glaub da gibt es nur zwei Möglichkeiten - Spielberechtigung ja oder nein. Aufgabe und Verlust dürfte dann dasselbe sein je nachdem ob es freiwillig geschieht (Vereinsaustritt) oder erzwungen wird (Vereinsausschluss) und Ruhen wäre eine Löschung der Spielberechtigung wobei man aber Vereinsmitglied bleibt (Entzug der Aufenthaltsgenehmigung oder inaktives Mitglied).

Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2911345)
Durch einen Vereinsaustritt könnte man den sofortigen Verlust der Spielberechtigung erzwingen, doch dürfte so ein Austritt in den meisten Vereinen nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt (sondern etwa nur zum Jahreswechsel) möglich sein.

Wasn das für ein Verein wo man nicht sofort austreten kann?

Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2911345)
Zudem kann zum Ende eines Halbjahrs die Löschung beantragt werden. (Muss ein Verein das tun, wenn der Spieler das wünscht?)

Rein rechtlich keine Ahnung, sowas steht ja nicht in einer Vereinssatzung drin - jedoch sollte der Verein imho immer die Wünsche des Spielers respektieren.

Wenn er ja eh nicht mehr spielen möchte bringt es auch nix ihn noch zu melden oder die Spielberechtigung zu erhalten außer man verwendet ihn als Karteileiche für die Sollstärke und das wäre gegen den ausdrücklichen Wunsch des Spielers - dann kann der Verein da sagen solange du hier Mitglied bist setzen wir dich taktisch zur Meldung ein und der Spieler muss halt austreten wenn er das nicht möchte.

Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2911345)
Nehmen wir ein typisches Beispiel:
Ein Spieler hat jahrelang pausiert, war seit Jahren nicht gemeldet. Der alte Verein hat die Spielberechtigung nicht löshen lassen; dem Spieler war das in der Zeit seiner Inaktivität herzlich egal ...

Nach meinem Leseverständnis (und ich denke, so ist auch die Praxis im WTTV) wäre der Sofortwechsel möglich; wenn ich DSP richtig verstehe, soll das aber nicht so sein ...

Das ist ja Fall 3, der alte Verein bestätigt gegenüber dem Verband, dass die Spielberechtigung eigentlich schon längst hätte gelöscht werden können und der Wechsel geht klar.

Kann vll sein, dass dies im WTTV oder anderswo automatisiert wurde wie dieser Antrag auf Löschung des RES-Vermerks also dass bei Nicht-Meldung und Nicht-Spielen automatisch vom Versäumen der Löschung ausgegangen wird. Weiß ich nicht.

/edit Wobei ja mit der Spielberechtigung auch Turniere verknüpft sind, sprich der Spieler könnte ja noch in jüngster Vergangenheit Turniere gezockt haben unter dem Banner seines alten Vereins auch wenn er da jahrelang nicht mehr gespielt hat. Vll will man auch diesen Sonderfall abfangen, dass ein Versäumen der Löschung gegen den Willen des Spielers hier dann eben nicht vorliegt weil er die Spielberechtigung noch aktiv nutzt.

/edit2 Obwohl... dann fragt man den alten Verein einfach ob der die Spielberechtigung schnell löschen kann und man hat Fall 2 und der Wechsel ginge wieder. Also daran kann's eigentlich nicht liegen.

Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2911345)
Und das bei Spiegelstrich 3 eine Löschung (wenn sie een noch nicht so lange zurückliegt) einen Wechsel erschwert, erscheint widersinnig und kann meiner Meinung nach nicht gemeint sein ... nee, Heinzi ...aber wörtlich genommen steht das da.

Hast recht, beim erneuten lesen fällt mir auf was du meinst. In Fall 3 ist es ja egal ob der Spieler noch gemeldet ist. Dh wenn er seit über einem Jahr zwar noch gemeldet wird aber gar nicht mehr gespielt hat könnte er sofort wechseln wenn der alte Verein "zugibt" die Spielberechtigung "gegen den Willen" des Spielers aufrechterhalten zu haben.

Wenn aber zb der Spieler jetzt da nochmal hingeht und sagt Jungs ich wohne jetzt seit zwei Jahren in Hamburg und nicht mehr in Stuttgart, ich fang jetzt da oben wieder mit Tischtennis an und wechsel den Verein und der alte Verein löscht dann seine Spielberechtigung wobei er in der Meldung noch als Karteileiche geführt wird, dann wäre ein sofortiger Wechsel nach Fall 2 auf einmal blockiert.

Sven gräber 05.01.2018 08:14

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
So, Jungs! vielen Dank, Ihr habt mich noch mehr verwirrt :D

Der Spieler ist noch Vereinsmitglied. Hat aber mitgeteilt das er nicht mehr spielen möchte. Zur RR18 wurde er von der Meldeliste gestrichen. Letztes Spiel im März 2016. HTTV

@DsP: Darf er sofort wechseln oder Nicht ?

Chris Kratzenstein 05.01.2018 09:11

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Er darf sofort wechseln.

Sven gräber 05.01.2018 09:26

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Danke, Chris !

Power-Seven 05.01.2018 10:47

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Zitat:

Zitat von Heinzi the Oberboss (Beitrag 2911350)
Wasn das für ein Verein wo man nicht sofort austreten kann?

Kennst du viele andere? Ich hatte bisher meistens welche, in denen nur Kündigung zum Jahresende möglich war, im aktuellen Verein mit einer Frist von 2 Monaten vorher. Das führt natürlich bei einem Wechsel zum Sommer dazu, dass man noch bis Jahresende zahlt. Deswegen war ich froh, mal einen Verein mit Kündigung zum Quartal zu haben - aber das war die absolute Ausnahme.

Vektor 05.01.2018 12:49

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Zitat:

Zitat von Chris Kratzenstein (Beitrag 2911401)
Er darf sofort wechseln.

Aus welchem Spiegelstrich liest du das?

Ist ja das, wie ich es aus dem WTTV auch kenne. Aber DSP hat dem doch widersprochen. Denn von einer Löschung der Spielberechtigung steht ja nichts in der "Situationsbeschreibung", er wurde nur zur RR nicht gemeldet.

Vektor 05.01.2018 12:56

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Bezüglich meiner geschilderten Probleme mit Spiegelstrich 3 hat mir nochmaliges Nachdenken jetzt wohl doch geholfen ;)

Die Fälle, die mir unter Punkt 3 herauszufallen scheinen, sind wohl (zumindest bis auf extreme Exotenfälle) unter Punkt 2 schon abgedeckt - und damit kommt es nicht zu der Unlogik, die ich vermutete.

Chris Kratzenstein 05.01.2018 13:04

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2911455)
Aus welchem Spiegelstrich liest du das?

Ist ja das, wie ich es aus dem WTTV auch kenne. Aber DSP hat dem doch widersprochen. Denn von einer Löschung der Spielberechtigung steht ja nichts in der "Situationsbeschreibung", er wurde nur zur RR nicht gemeldet.

Spiegelstrich 3 ist doch eindeutig

diese Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftsspielbetrieb (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberech-tigung) länger als ein Jahr zurückliegt.

Wird nur schwierig wenn der bisherige Verein behauptet, dass der Spieler die Löschung nicht gewünscht hat. Wenn dies der Fall ist, dann könnte es problematisch werden. Hatte den Fall aber noch nie.

Heinzi the Oberboss 05.01.2018 13:04

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Zitat:

Zitat von Power-Seven (Beitrag 2911424)
Kennst du viele andere? Ich hatte bisher meistens welche, in denen nur Kündigung zum Jahresende möglich war, im aktuellen Verein mit einer Frist von 2 Monaten vorher. Das führt natürlich bei einem Wechsel zum Sommer dazu, dass man noch bis Jahresende zahlt. Deswegen war ich froh, mal einen Verein mit Kündigung zum Quartal zu haben - aber das war die absolute Ausnahme.

Achso, du meinst bei monatlichem Beitragseinzug? Ja okay, das ist dann wohl meistens so - aber abgesehen vom Geld ist man dann ja trotzdem sofort raus.

Bei uns ist es zb so dass wir im März einen Jahresbeitrag für die vergangene Saison abbuchen, dh wechselt jemand am 01.07 des Vorjahres gibt es keinen Beitrag und wechselt jemand am 01.01 muss nur die Hälfte bezahlt werden. Im Prinzip wäre das ja auch eine "halbjährliche Kündigung".

Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2911455)
Aus welchem Spiegelstrich liest du das?

Ist ja das, wie ich es aus dem WTTV auch kenne. Aber DSP hat dem doch widersprochen. Denn von einer Löschung der Spielberechtigung steht ja nichts in der "Situationsbeschreibung", er wurde nur zur RR nicht gemeldet.

Eventuell halt mit der in Fall 3 genannten formlosen Bestätigung des alten Vereins an den Verband (hier HTTV), dass er dort nicht mehr spielen wollte.

Vektor 05.01.2018 14:34

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Zitat:

Zitat von Heinzi the Oberboss (Beitrag 2911465)
Achso, du meinst bei monatlichem Beitragseinzug? Ja okay, das ist dann wohl meistens so - aber abgesehen vom Geld ist man dann ja trotzdem sofort raus.

Nein, satzungsmäßig ist man weiter Vereinsmitglied; und die WO bietet dann keine Möglichkeit des sofortigen Entfalls der Spielberechtigung.

Zitat:

Eventuell halt mit der in Fall 3 genannten formlosen Bestätigung des alten Vereins an den Verband (hier HTTV), dass er dort nicht mehr spielen wollte.
Kann man so machen, wäre aber sachlich erstmal falsch, das ja nicht etwas "gegen den Willen des Spielers" nicht erfolgt ist, sondern weil es allen (Verein und Spieler) egal war.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:02 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77