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Vollblutprofi 24.06.2019 16:46

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
Wer qualifiziert sich denn für die Bezirksoberliga?

VFBler 24.06.2019 17:15

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
Fast die halbe Bezirksliga.

Partner 25.06.2019 08:10

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
Werden Mannschaften reduziert, müssen natürlich mehr absteigen, die Plätze bekommen ein schwarzes Dreieck. Von 3 Absteigern haben in der Regel alle 3 die Spielstärke nicht. Also braucht sich doch keiner aufregen. Die Staffeln mit 10 Mannschaften sind, so weit mir bekannt ist, überall die Regel. Wenn in der 1. BL nur 9 oder 8 Mannschaften spielen, erregt das doch niemanden, in der Kreisklasse oder tiefer sowieso niemanden. Sind doch alle froh, wenn sie mehr Urlaub machen können, oder sich der Familie widmen. Auf die Enkel aufpassen usw.

Vollblutprofi 25.06.2019 08:16

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
Fast die halbe Bezirksliga, schreibt er.
Somit sind es etwa fünf Aufsteiger.
Es gibt also mehr Aufsteiger - nicht mehr Absteiger.
Vermutlich gibt es dann nach unten hin ein paar Absteiger mehr, aber das ist ja auch gut so, damit man endlich wieder eine gefüllte Kreisklasse B hat.

Nobby 25.06.2019 08:48

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
Zitat:

Zitat von Vollblutprofi (Beitrag 3069595)
Fast die halbe Bezirksliga, schreibt er.
Somit sind es etwa fünf Aufsteiger.

Ich gehe mal davon aus das fast die ganze Bezirksliga in die Bezirksoberliga aufsteigt. Die 2. Pfalzliga muss die 1. Pfalzliga auffüllen da von dort die Hälfte der Mannschaften in die Verbandsoberliga geht. Aus der 2. Pfalzliga wird keiner in die Bezirksoberliga runter kommen.

Die Bezirksklassen werden dann fast zur Hälfte Aufsteigen. Die Kreisligen müssen dann die Bezirksklassen auffüllen.

Und dann kommen wir zum größten Problem. Die Kreisklassen (4 Mannschaften) müssen die Kreisligen (6 Mannschaften) auffüllen. Was viele aufgrund von Personalmangel nicht können. Mal gespannt wie das gelöst wird.

Viele Spieler werden sich auch an den weiteren Anfahrtswegen stören. Für die Kreisklasse B wird es kaum noch Mannschaften geben.Man hätte sich die Option 12 Mannschaften in Kreisklasse A und Kreisliga offen lassen sollen. Es macht auch keinen Sinn die Kreisklassen B mit 7-8 Mannschaften und extrem weiten Anfahrtswegen durchzuführen.

Aber an die breite Masse hat ja leider keiner gedacht. Man wollte ja das Niveau in der Spitze anheben.

The Fenian 25.06.2019 10:08

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
Aus der 1. Pfalzliga verschwinden minimal VIER ( 1 Oberliga und 3 VOL), maximal sechs (1 OL plus 5 VOL) nach oben.
Drei Teams müssen laut neuer WO absteigen (Nummer 10, 11 und 12)

Rechnung (1):
12-4 nach oben = 8
8 - 3 Absteiger nach unten = 5 verbleiben
Damit müssten weitere 5 Teams aus der 2. Pfalzliga dazukommen, bzw bei nur 3 Aufsteigern von unten müsste nur der Zwölfte absteigen

Rechnung (2):
12 - 6 nach oben = 6
6 - 3 Absteiger nach unten = 3 verbleiben
Damit müssten weitere 7 Teams aus der 2. Pfalzliga dazukommen, bzw. bei nur 3 Aufsteigern von unten würde keine Mannschaft absteigen und 4 Teams aus der 2. Pfalzliga aufsteigen.

Für die 2, Pfalzligen ergibt sich damit folgende Rechnung:
20 Plätze stehen zur Verfügung (Ost und West; 2 x 10)
Derzeit sind es 24 Teams:
24 + 1 Absteiger aus 1. Pfalzliga (worst case) = 25
25 - 3 Aufsteiger in 1. Pfalzliga = 22
22 + 6 Aufsteiger aus Bezirksligen = 28
Bei Abstieg der drei Letzten ( = 6 ) verbleiben 22, dh es müssten noch zwei weitere Teams absteigen, also VIER je Liga.

Bei optimalen Verlauf steigen VIER in die 1. Pfalzliga auf.
24 - 4 = 20
Von oben kommt keine Mannschaft dazu
20 + 0 = 20
Von unten kommen 2x3 Teams (6) dazu
20 + 6 = 26
Es gibt dann also 6 Absteiger aus zwei Staffeln 2. Pfalzliga (optimal 3 Ost / 3 West oder 2/4 oder 1/5 oder gar 0/6)

Vollblutprofi 25.06.2019 10:43

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
Inzwischen gibt es hierzu eine Rundmail.
Daraus geht hervor, dass sich für die Mannschaften ab Bezirksklasse kaum etwas ändert. Die Aufstiegsspiele entfallen, dafür steigen die Mannschaften bis Platz 3 aus der Bezirksklasse auf. Nur der Letzte der Bezirksklasse steigt ab.
Aus Kreisklasse und Kreisliga steigt nur der Erste auf.
Aus der Kreisliga steigt man ab Platz 10 oder 11 ab - also fast wie gewohnt.

neupfälzer 25.06.2019 16:39

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
Hallo liebe Sportsfreunde. Hier tut sich ja mal richtig was. Leistungsstärke anpassen finde ich auch ne gute Sache, ebenso die 10er Staffeln. Für meinen Geschmack sollte man die unteren Klassen (mind. bis BZK oder gar BZL) in 4er Mannschaften bis 6 spielen lassen. Ist möglicherweise nicht der richtige Platz, aber wo könnte man es sonst nachfragen? Besteht denn so eine Möglichkeit der Veränderung? Aus meiner Sicht wäre damit auch den unteren Klassen gedient, da mehr gleichstarke Mannschaften an den Start gingen.

Vollblutprofi 25.06.2019 16:50

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
4er-Mannschaften sind das Ende des Mannschaftssports.
In den Kreisklassen ist das ok, weil es dort sonst kaum noch Mannschaften gäbe.
Alles darüber soll bei Sechser bleiben, sonst kann man auch gleich nur noch Turniere spielen.
Wer soll die Doppel zählen? Wer soll beraten? Wer soll unterstützen?

Dallgaard 25.06.2019 21:48

AW: Auf- und Abstiegsregelung im PTTV gemäß WO
 
Zitat:

Zitat von Nobby (Beitrag 3069397)
Ein munteres hin und herschieben der Vereine, wie nach dieser Saison erstmal wieder passiert.

Alles scheint erlaubt, nichts unmöglich. Ich frage mich, wozu es überhaupt Auf- und Abstiegsregeln gibt, wenn die Spielleiter Mannschaften wahllos hin und her schieben. Z.B. neu gemeldete Mannschaften gleich mal eine Klasse höher eingruppieren (Burrweiler 4), während andere in der untersten Klasse starten müssen (wie vorgesehen).
oder der 4. der letzten Saison eine Klasse höher eingruppieren.
Ich frage mich, wozu Regeln da sind, wenn man sich dann doch darüber hinweg setzt.
Oder gibt es Anträge von Vereinen, von denen niemand etwas weiß und über die entschieden wird ohne die Entscheidungsfindung transparent zu machen, ohne die anderen, davon betroffenen Vereine vorher anzuhören?


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