TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Wettkampfhölzer (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=518)
-   -   Falsches Gewicht bei Holz - Reklamationsgrund? (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=360545)

JanMove 13.11.2019 14:32

AW: Falsches Gewicht bei Holz - Reklamationsgrund?
 
Zitat:

Zitat von manfred1 (Beitrag 3104945)
15%? Da hieße ja, dass man bei einem 85g Holz eine Streuung zwischen 72 und 97g akzeptieren muss. Das glaube ich nicht.

Beim Korbel Off habe ich Hölzer in diesem Bereich schon in der Hand gehabt. Das ist also durchaus nicht unnormal.
Im konkreten Fall hängt es meiner Meinung nach auch davon ab, wie bestellt wurde. Wenn ich ein Holz bestelle, dann rufe ich beim Händler an und gebe ihm genau den Toleranzbereich vor, der für mich akzetabel ist. Bei mir sind das typischerweise Sollwert +/- 2g. Entweder hat er so ein Holz in diesem Bereich, dann nehm ich das oder er hat es nicht, dann ist die Bestellung nichtig. Ohne Toleranzangabe würde ich nie bestellen, denn dann hat man genau so einen Fall wie den hier geschilderten. Wenn der Händler dann hart bleibt, hat man wohl Pech gehabt.

masl83 13.11.2019 17:38

AW: Falsches Gewicht bei Holz - Reklamationsgrund?
 
Mal so nebenbei, du kannst es doch innerhlab 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Und wenn der Händler es nicht explizit ausgeschlossen hat, und ich weiss nicht mal ob das rechtens wäre (hatte das nur selbst schonmal bei einem Shop), dann muss er dir einen Rücksendeschein auf seine Kosten zustellen.

Fastest115 13.11.2019 20:43

AW: Falsches Gewicht bei Holz - Reklamationsgrund?
 
14 Tage stimmt bei onlinekauf
Rücksendungskosten trägt bis zu einem bestimmten Warenwert der Käufer. Bin nicht sicher aber meine es sind 40 q Euro. Erst darüber trägt das der Verkäufer.

h.m 13.11.2019 23:27

AW: Falsches Gewicht bei Holz - Reklamationsgrund?
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 3105069)
14 Tage stimmt bei onlinekauf
Rücksendungskosten trägt bis zu einem bestimmten Warenwert der Käufer. Bin nicht sicher aber meine es sind 40 q Euro. Erst darüber trägt das der Verkäufer.

Die 40€-Klausel gibt es schon länger nicht mehr, ein Wahnsinn eigentlich, wie lange sich das noch hält.

Momentan kann der Verkäufer die Rücksendekosten auf den Käufer abwälzen. Die 40 € -Grenze gibt es nicht mehr...

In die AGBs des Online-Händlers schauen und dann weiß man Bescheid...hier wird es wohl so sein, dass der Käufer die Rücksendekosten tragen wird/muss.

Ganz allgemein könnte ich mir vorstellen, dass ähnlich wie beim Spritverbrauch beim KFZ eine Toleranz von 10% hinzunehmen sind, letztlich ginge es juristisch drum, ob die Sache mangelhaft (§ 434 BGB) ist/wäre.

Praktisch: auf eigene Kosten zurückschicken und gut ist...


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:47 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77