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Eiszaepfle 08.04.2007 18:31

AW: Jugendfreigabe
 
...das habe ich ja auch geschrieben, allerdings nicht wirklich deutlich herausgestellt, wie du richtig erkannt hast.
Eine andere Regelung scheint demnach offensichtlich.
Ich denke mal der Ablauf, da das gleiche Prinzip dahinter zu stecken scheint, wird aber ähnlich sein. (?!?)
Formular--->Unterschriften(Eltern/Spieler/Verein?)--->Genehmigung/Nicht Genehmigung

warum sollte zum Beispiel einem Spieler, in dessen Verein zb. keine Jugendmannschafften vorhanden sind, der Einsatz im Herrenbereich ungleich erschwert werden?
Ergibt in meinen Augen iwie keinen Sinn.
Wie schon an anderer Stelle geschrieben wurde: "Weitere Freigaben können auf Antrag vom STTV Jugendausschuss genehmigt werden."

...was ich damit sagen möchte, es braucht nicht verwundern, dass ein Spieler ,wie der bereits mehrfach zitierte, ohne entsprechenden Leistungsnachweis (zb. keine STTV Ranglistenteilnahme), eine "JFG" im "letzten" Jahr (Saison 05/06) erhalten hatte.

Gruß

Marc

@Topspinmaster: Am besten mal beim Verband oder Trainer nachfragen, der damit bereits Erfahrung hat o. ä. .

Topspinmaster 08.04.2007 18:39

AW: Jugendfreigabe
 
Zitat:

Zitat von Eiszaepfle (Beitrag 869512)
Grundsätzlich gibt es 2 unteschiedliche Dinge die zu trennen sind, zumindest im WTTV.

Auf der einen Seite gibt es die sog. "Jugendfreigabe", die in der Regel die besten Spieler im Kreis/Bezirk/Verband erhalten.
Bei uns ist das zb. eine komplette Jugendmannschaft, einzige die im Kreis aus meinem Kreis auf Verbandsebene spielt.
Desweiteren gibt es dann noch eine sog. "Seniorenerklärung", die kann praktisch jeder Jugendliche erhalten, für den Fall das es mehr Sinn für ihn machen sollte bei den Herren zu spielen (einziger Jugendlicher im Verein, Mannschaft spielt zu niedrig, etc.)
Mit "Seniorenerklärung" darf man in der Herrenklasse bei Turnieren starten, die der eigenen Spielklasse entsprechen.
Mit "JFG" darf mann bei uns wohl erst ab Bezirksebene in den entsprechenden Turnierklassen starten.

Scheinbar ist das bei euch aber, zumindest von der Bezeichnung her, das Gleiche... .

Dennoch denke ich, dass die "JFG" des von euch benannten Spielers der "Seniorenerklärung" bei uns entspricht.

Wenn es dir nur darum geht Herren zu spielen, ohne das 18. Lebensjahr erreicht zu haben, sollte dies auch ohne entsprechende Leistungen (Ranglisten etc.) möglich sein.

Ein entsprechendes Formular sollte ohne Probleme bei der entsprechenden Stelle angefordert werden können. (bei uns: Kreis)

P.S.: Bei uns im Kreis spielen einige Jugendliche Herren, die nocht nicht einmal bei einer Kreisrangliste teilgenommen haben.


Von daher, Good Luck ;)

Danke, ich hoffs:)
Ich werde dann mein Bestes geben;) :top:

Goofy 08.04.2007 22:08

AW: Jugendfreigabe
 
Zitat:

Zitat von Eiszaepfle (Beitrag 869562)
warum sollte zum Beispiel einem Spieler, in dessen Verein zb. keine Jugendmannschafften vorhanden sind, der Einsatz im Herrenbereich ungleich erschwert werden?
Ergibt in meinen Augen iwie keinen Sinn.


tja, schau mal im TTVWH nach... Da musst entweder schon verdammt gut sein und bestimmte Ranglistenplatzierungen erreichen, oder du musst vom Alter her in den letzten zwei Jugendjahren sein. Bei letzterem bekommt man die Freigabe aber nur, wenn der Verein in der vergangenen Saison mindestens zwei Jugendmannschaften hatte, die nicht zurückgezogen wurden und die ausserdem nicht in sog. "Bambinirunden" gespielt haben dürfen.

Fastest115 09.04.2007 10:17

AW: Jugendfreigabe
 
Zitat:

Zitat von Goofy (Beitrag 869670)
tja, schau mal im TTVWH nach... Da musst entweder schon verdammt gut sein und bestimmte Ranglistenplatzierungen erreichen, oder du musst vom Alter her in den letzten zwei Jugendjahren sein. Bei letzterem bekommt man die Freigabe aber nur, wenn der Verein in der vergangenen Saison mindestens zwei Jugendmannschaften hatte, die nicht zurückgezogen wurden und die ausserdem nicht in sog. "Bambinirunden" gespielt haben dürfen.

Mal ne blöde Frage: Was macht nen Verein der nur drei Jugendliche hat zb Söhne von anderen Spielern. Der auch noch nie in den letzten Jahren ne Jugend hatte???

Goofy 09.04.2007 11:11

AW: Jugendfreigabe
 
tja. Dumm kucken. Die Spieler kann man je vier mal pro Halbrunde als Jugendersatz einsetzen.

"Hättet ihr mal Jugendarbeit gemacht, dann würdet ihr jetzt nicht so blöd dastehen. Selber schuld" heißt es dann wohl, und dass ist vermutlich auch der Gedanke dahinter.
Dann ist also der Verein gestraft, weil er keine Jugendarbeit macht.


Aber was machen die Spieler? Muss man die auch bestrafen, weil ihr Verein keine Jugendarbeit macht? Versteh das nicht.

Aus der TTVWH-Wettspielordnung
Zitat:

3.5 Freigabevoraussetzungen
3.5.1 Für die Freigabe müssen die Jugendlichen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- die Jugendlichen müssen einem der letzten beiden Jugendjahre angehören,
- U15-Spieler müssen in der abgelaufenen Saison in der Punktewertung des TTVWH
geführt werden,
- Jugendliche müssen in einer Schwerpunkt-Ranglistenausspielung der U18 Platz 1 - 6
belegt haben,
- spielstarke Jugendliche, die von einem anderen Mitgliedsverband zu einem Verein im
TTVWH wechseln, können auf Antrag die Freigabe erhalten.
3.5.2 Der Verein, der eine oder mehrere Jugendfreigaben beantragt, muss mit mindestens zwei
Mannschaften ohne Unterbrechung am regulären Jugendmannschaftsspielbetrieb in der
letzten Spielsaison teilgenommen haben.
Nicht dazu zählen "außer Konkurrenz" startende Mannschaften und Mannschaften in sog.
"Bambinirunden".
Neue Vereine oder Abteilungen, die nach WO/AB - D 16.4 als Nachfolger von anderen Vereinen
oder Abteilungen entstanden sind, übernehmen die bisherigen Ansprüche. Trifft dies
nicht zu, so müssen diese Bedingungen in der ersten gesamten Spielzeit erfüllt werden.
versteht das jemand? Also nicht nur inhaltlich sondern vom Sinn her?

Fastest115 09.04.2007 14:47

AW: Jugendfreigabe
 
Also inhaltlich verstehe ich das ganze, nur der Sinn alleine ist mir nicht klar.

Aktuelles Beispiel: Ein Verein hatte eine Jugendmannschaft mit 6 Spielern nach jahrelangen Bemühungen endlich wieder aufgebaut. Also man war wirklich bemüht wieder Jugendarbeit zu machen.
Fall 1 (real): 3 der 6 jugendlichen gaben zum Ende der Hinrunde das TT Spielen auf (also nach ca 1,5 Jahren). Also hätten nach den og Statuten die anderen 3 die über waren in der RR nicht spielen können. Zum Wechsel war es zu spät. Mal eben 1-2 Spielstarke Jugendliche vom Schulhof zu holen sehr unwahrscheinlich. Folge: Die 3 verbleibenden Jugendlichen hätten nicht mehr voll spielen können. Jugendliche und Verein zu Unrecht bestraft
Fall2: Die sechs halten 2 Jahre durch danach werden 3 zu alt und müssen in die Herren. Noch immer haben sich keine weiteren jugendlichen gefunden bzw die gerade nachrückenden Anfänger sind viel zu schlecht für die Jugendklasse. Plan: Alle 6 zusammen mit nem älteren Betreuer/Spieler in eine Herren packen. geht aber nicht. Weitere Herren die die Mannschaft auffüllen könnten gibt es nicht. Folge: Die 3 nun Erwachsenen kommen in der Herren nicht viel zum Einsatz und die drei noch Jugendlichen bekommen keine vernünftige Mannschaft oder vernünftige Liga zum spielen. Da werden bestimmt einige abspringen.

Und so könnte ich noch einige Fälle nennen wo eine solche Regelung ziemlich beschissen ist. Umgekehrt bietet das ganze nur in sehr wenigen Fällen Schutz für einen Jugendlichen der evtl überfordert wäre oder wo der Verein da irgendwie trickst auf Kosten des Jugendlichen.

Gut das wir im WTTV diese Probleme nicht haben. Da kann eine (oder mehere) Seniorenerklärung(=Freigabe) ohne Probleme beantragt werden

Goofy 09.04.2007 18:39

AW: Jugendfreigabe
 
Auch schlimm ist, wenn man wirklich Jugendarbeit treibt, eine U18 hat und gleich mehrere U15-Mannschaften in "Bambinirunden" (wie immer man das genau definiert), dann bringen die Bambinimannschaften nichts? Dann kann man keinen U18-Spieler, der zu stark für seine Liga ist oder aus sonstigen Gründen besser Herren spielt, zu den Aktiven hochziehen?
Blödsinn ist das.

Fastest115 09.04.2007 18:59

AW: Jugendfreigabe
 
Wie gesagt da könnte man noch X Fälle konstruieren wo entweder Jugendlicher und/oder Verein bestraft oder in der Entwicklung bestraft bzw behindert werden.

Topspinmaster 10.04.2007 10:01

AW: Jugendfreigabe
 
Also wir haben 2 Jugendmannschaften.
In der 1.Landesliga Jungen und in der 2.Bezirksklasse Jungen.
Genug Ersatzspieler haben wir ja, nur die Nummer aus meiner Mannschaft(spiele inder 1.) ist 14(spielt Südbadenrangliste) und wechselt nächste Saison in die Herren und ich bin 17 geworden, könnte nochmal ein Jahr Jugend spielen, will aber möglichst zu unsren Herren die auch Landesliga spielen, da ich dort mehr lerne.

Trillian 10.04.2007 12:07

AW: Jugendfreigabe
 
Zitat:

Zitat von Topspinmaster (Beitrag 870426)
Also wir haben 2 Jugendmannschaften.
In der 1.Landesliga Jungen und in der 2.Bezirksklasse Jungen.
Genug Ersatzspieler haben wir ja, nur die Nummer aus meiner Mannschaft(spiele inder 1.) ist 14(spielt Südbadenrangliste) und wechselt nächste Saison in die Herren und ich bin 17 geworden, könnte nochmal ein Jahr Jugend spielen, will aber möglichst zu unsren Herren die auch Landesliga spielen, da ich dort mehr lerne.

Wenn Dein Verein Dich aktivieren will ist das, wie im 4. Post geschrieben, problemlos möglich (aufgrund des Alters). Ob Eure Landesligamannschaft jedoch gleich 2 unerfahrene Spieler gleichzeitig neu einbauen möchte, weiß ich nicht.


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