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Cheftrainer 13.03.2009 11:13

AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
 
Ich kenne eine lustige Geschichte die vor nicht allzu langer Zeit in Hessen passiert ist!

Spielklasse: Bezirksklasse

Ein Spieler verlässt den Verein zur neuen Saison. Der alte Verein ist aus irgendeinem Grund sauer und will ihm noch "an die Karre fahren". Da der Wechsel bereits im März passiert ist hat man eine Möglichkeit gefunden, wie man ihm schaden kann.

Damit ein Spieler die ganzen Turniere spielen kann muss er in dem Verein für den er gemeldet ist (er ist ja noch bis 30.6. beim alten Verein) auch Mitglied sein.

Also denkt sich der Verein, dass er den Spieler (der ein Turnierspieler ist und alles mitmacht was geht) der zufällig nie Vereinsmitglied war daran hindern kann Turniere zu spielen.

Man schreibt also den HTTV an und teilt ihm mit, dass der Spieler nie Vereinsmitglied war und er deshalb keine Turniere spielen dürfe.

Der HTTV reagiert indem er dem Spieler mitteilt, dass er erst ab 1.7. Turniere spielen darf. Gleichzeitig werden dem alten Verein alle Spiele an denen der Spieler mitgewirkt hat mit 0:9 gewertet. Er steht als erster Absteiger fest.

Das nenne ich mal Eigentor ^^

Fastest115 13.03.2009 11:18

AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
 
Zitat:

Zitat von w_W_ (Beitrag 1408826)
Mal ein anderer Fall, ein nicht existentes Beispiel:

Zwei Vereine teilen sich eine Hallenzeit und machen gemeinsames Training.
Der eine Verein hat nur .... 5 Spieler und bekommt keine Mannschaft voll.

Drei dieser Spieler haben kein Interesse am Punktspielbetrieb.
Zwei Spieler würden aber ab und zu mit spielen, wenn Not am Mann ist.

Wenn diese nun von dem am Spielbetrieb beteiligten Verein mit aufgestellt
werden und diese also auf dem Spielformular des anderen Vereins auftreten
dann ist das formal eigentlich nicht korrekt. Als Stichworte für einen Spieler:
- der Spieler ist aber über seinen Verein versichert.
- der Spieler kann in seinem Verein nicht am Spielbetrieb teilnehmen
- der Spieler will wegen anderer Sportarten etc. nicht den Verein wechseln
- dem Spieler sind für wenige Spiele nicht zwei Vereinsbeiträge zuzumuten.


Ein Sonderfall, dem man sich nicht wirklich verschließen kann, oder?

Kann man sich nicht verschließen.

Lösung ganz einfach:

Der verein für den sie spielen sollen hat ja auch was davon wenn sie ne "Aushilfe" haben. Der Spieler wird auch iin diesem verein mitglied und vom Verein Beitragsfrei gestellt.
Er ist über seinen neuen Verein auch versichert
Er darf spielen da er Mitglied ist
Er brauch den alten nicht verlassen
Er zahlt keine zusatzlichen Beiträge

Pepino 13.03.2009 13:06

AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
 
Zitat:

Zitat von Cheftrainer (Beitrag 1408977)
Gleichzeitig werden dem alten Verein alle Spiele an denen der Spieler mitgewirkt hat mit 0:9 gewertet. Er steht als erster Absteiger fest.

Sowas kommt davon, wenn man blind vor Wut ist oder einfach keine Ahnung hatte. :)

Sehr viele Vereine sind sauer, wenn ein Spieler den Verein verlässt. Aber das ist eine unclevere Einstellung, denn man weiß nie, ob der Spieler nicht doch wiederkommen würde...

Fastest115 14.03.2009 00:30

AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
 
Zitat:

Zitat von Pepino (Beitrag 1409105)
Sowas kommt davon, wenn man blind vor Wut ist oder einfach keine Ahnung hatte. :)

Sehr viele Vereine sind sauer, wenn ein Spieler den Verein verlässt. Aber das ist eine unclevere Einstellung, denn man weiß nie, ob der Spieler nicht doch wiederkommen würde...

Wenn man ihn denn wieder haben wollte...

Nein aber ein alter weiser TT Kollege sagt immer wieder gerne: Man sieht sich immer zweimal im Leben....

Sven T. 14.03.2009 13:42

AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
 
Zitat:

Zitat von Balian (Beitrag 1407956)
Unzweifelhaft ist die Vereinszugehörigkeit Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung. Tritt eine Mannschaft nachweislich mit einem Nichtvereinsmitglied an, dann muß die Partie 0:9 gegen dieses Team gewertet werden.

Muss denn dann ein Spieler wirklich Mitglied sein? Soweit ich weiss kann man ja die Spielberechtigung erteilen, aber wenn der Spieler austritt verbleibt die Spielberechtigung ja dennoch im Verein.

Ist denn eine Spielberechtigung nicht der Ausschlag welcher? Ich kenne auch so einen Fall, wo ein Spieler auch mehrere Jahre für einen Verein gespielt hat, bis aufgefallen ist, dass dieser gar nicht mehr Mitglied war und das schnell nachgeholt wurde - besagter Fall ist aber in der Zwischenzeit verjährt.

Fastest115 14.03.2009 15:02

AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
 
Nein das ist falsch. Wenn die Mitgliédschaft beendet wird (wie auch immer) muß der Verein innerhalb von 8 Tagen dem verband dieses mitteilen und sie erlischt dann!!!!

Sven T. 15.03.2009 00:57

AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1410344)
Nein das ist falsch. Wenn die Mitgliédschaft beendet wird (wie auch immer) muß der Verein innerhalb von 8 Tagen dem verband dieses mitteilen und sie erlischt dann!!!!

Gibts das auch irgendwo schwarz auf weiß? Ich kenne da einen Vereinsvorsitzenden, der "sammelt" sozusagen alle Spieler in der Spielberechtigungsliste. Selbst welche die inzwischen schon seit bestimmt 20 Jahren nicht mehr im Verein sind oder gar verstorben sind. Auf nachfragen kam nur ein "Wer weiß wofür es gut ist, die noch in der Liste zu haben."

Ich würde den dann mal ganz gerne unter Zugzwang setzen.

agaccc 15.03.2009 09:55

AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
 
Zitat:

Zitat von Sven T. (Beitrag 1410884)
Gibts das auch irgendwo schwarz auf weiß?

http://www.tischtennis.de/dttb/satzung/ -> "Wettspielordnung des DTTB" dann unter B1

Sven T. 15.03.2009 13:19

AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
 
Habs gefunden, danke

Zitat:

7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung

Der Spieler verliert automatisch die Spielberechtigung
zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses
aus dem Verein, für den er bisher spielberechtigt
war.
In beiden Fällen ist der Verein verpflichtet, dies
innerhalb von 8 Tagen nach Inkrafttreten des
Entschlusses bzw. Beschlusses seinem Mitgliedsverband
mitzuteilen.


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