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Ino 10.09.2002 07:01

Zitat:

Original geschrieben von Ralph
Das Thema "freie Hand" und "Schlägerhand" ist aber wichtig, da es für beide Hände verschiedene Dinge gibt, die sie dürfen und die sie nicht dürfen.

die freie Hand darf z.B. die Spielfläche nicht berühren; die Schlägerhand darf das aber durchaus; also muß es eine "dauerhafte" Unterscheidung zwischen der freien und der Schlägerhand geben.
...aber im Moment des Schlagens MUSST Du eine Schlägerhand haben und eine freie Hand....

Gruß Ralph

Wenn ich aber den Schläger mit beiden Händen halte, dann mache ich ja auch mit diesen beiden Händen die spielnotwendigen Bewegungen, also ist in dem Moment auch zulässig, die Platte zu berühren. Wenn ich keine freie Hand habe, kann die auch keine Verbote verletzen, einen Vorteil hätte ein Spieler durch diese Auslegung auch nicht...

Es steht nirgendwo, das es im Moment des Schlagens eine freie Hand geben MUSS. Es muss lediglich eine Schlaghand geben.
Das mit der freien Hand ist nur beim Aufschlag der Fall, weil da die freie Hand etwas ausführen muss, sonst geht´s auch ohne

Vektor 10.09.2002 07:47

@Ino: Wenigstens einer, der mich versteht ...

Ralph 10.09.2002 14:37

@ ausmzoo

wenigstens einer, der mich versteht :D


das Schlagen mit zwei Händen ist definitiv verboten, warum auch immer; der Einwand von Rainer Zufall mit dem Handamputierten ist eigentlich nur doof, mehr fällt mir dazu nicht ein:flop:

Gruß Ralph

Ino 10.09.2002 14:55

Zitat:

Original geschrieben von Ralph

das Schlagen mit zwei Händen ist definitiv verboten, warum auch immer;...

Das ist natürlich ein seeehr konstruktiver Beitrag...

Übrigens, wenn es "definitiv" verboten ist, brauchst Du doch nur die Definition zu nennen, und alle wissen bescheid; warum enthältst Du uns Dein Wissen vor?


Deine Begründung, im Moment des Schlagens müsste eine Hand am Schläger sein und zwei freie Hände wären in dem Moment nicht erlaubt schliesst doch nicht aus, daß man beide Hände am Schläger hat.

Rainer Zufall 10.09.2002 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Ralph

das Schlagen mit zwei Händen ist definitiv verboten, warum auch immer; der Einwand von Rainer Zufall mit dem Handamputierten ist eigentlich nur doof, mehr fällt mir dazu nicht ein:flop:

Gruß Ralph

Nach Deiner Definition bzw. Auslegung der Regel, daß jeder eine Schlaghand und eine freie Hand haben muß, ist diese Aussage nicht doof. Wenn es Ausnahmen gibt (z.B. Doppelregel mit Rollstuhlfahrern), müssen die deutlich erklärt werden. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Nach deiner Definition dürfte er also nicht spielen.

Ralph 10.09.2002 21:43

@ Ino

das "warum auch immer" bezog sich darauf, daß ich keine Grundsatzdiskussion eröffnen wollte, warum man beabsichtigt, daß dies nicht möglich sein soll; dies würde uns nicht weiterhelfen. Es war nicht als "gottgegebene Begründung" gedacht.

Aber in der Tat: da es erlaubt ist, mit der Schlägerhand den Tisch zu berühren und da es verboten ist, dies mit der freien Hand zu tun, gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen diesen beiden Händchen. Von daher muss der SR also in der Lage sein, jederzeit einen Unterschied zwischen Schlägerhand und freier Hand zu erkennen (ich gebe gerne zu, daß wir uns zu 99,9999% nur noch im theoretischen TT befinden). Angenommen, Dein beidhändig spielender Gegner stützt sich nun nach diesem beidhändigen Schlag mit einer seiner beiden Händen (vielleicht zufälligerweise die Hand, die nun keinen Schläger mehr hält) auf der Spielfläche auf, könnte er nun darauf verweisen, daß er ja den Schlag mit beiden Händen ausgeübt hat und sich ergo auch mit einer seiner beiden Händen abstützen kann (jaja, ich weiß, alles Theorie). Und deshalb (nun vielleicht eine kleine Einschränkung) legt der Hessische SRA die Regel so aus, daß es immer nur max. 1 Schlägerhand geben darf und, sofern der Spieler nicht amputiert oder sonstwie eine Hand weniger hat (tribut to Rainer), auch nur eine freie Hand während des Schlagens gibt.

Gegenfrage: sind wir uns denn einig, daß es nicht möglich ist, den Ball ordnungsgemäß zu schlagen, indem man den Schläger in Richtung des Balles wirft? Dieser Fall dürfte ja im Gegensatz zur beidhändig gespielten Vor- oder Rückhand öfter vorkommen.


Gruß Ralph

Vektor 10.09.2002 22:13

Im letzten Punkt herrscht völlige Einigkeit. Offenbar existiert im Moment des Schlages keine Schlägerhand, damit ist kein regulärer Schlag möglich.

Dein Beispiel davor verstehe ich jedoch nicht. Wenn ein beidhändig spielender Spieler eine Hand vom Schläger nimmt, wird diese gemäß dem Abschnitt "Definitionen" offenbar zu einer "freien Hand". Eine Tischberührung mit dieser Hand ist damit eindeutig ein Fehler - auch wenn diese Hand zuvor im Ballwechsel mal "Schlägerhand" war.

Wenn mir (als nicht beidhändig spielender Spieler) der Schläger aus der Hand fällt, darf ich doch mit dieser Hand - während der Schläger auf der Erde liegt - auch nicht den Tisch berühren.
Oder siehst du das anders?

Ino 10.09.2002 22:44

Vektor hat recht,

entweder wir sprechen von beidhändigem Spiel, dann sind beide Höände am Schläger, oder du sprichst von "einer Hand" die den Tisch berührt. Das würde bedeuten, daß nicht beide Hände zusammen sind, somit können auch nicht beide Hände den Schläger halten. also gibt´s in dem Moment auch eine freiue Hand, für die die gennnten Beschränkungen gelten.+

Wenn ich den Schläger in beiden Händen halte, dann ist ja auch die Bewegung die gleiche, dann müsste nach SR-Ermessen auch beide Hände den Tisch berühren und es wäre kein Fehler.

wenn ich in dem Moment den Schläger loslasse, um mich besser abzustützen, dann ist der Fall gegessen, aber bis dahin steht nichts eindeutiges in den Regeln, das dagegen spräche

Ralph 11.09.2002 08:07

Die Diskussion wird mir bald zu hoch (bin immerhin blond).
Möchte aber doch noch mal darauf hinweisen, daß immer von "Schlägerhand" und nicht von "Schlägerhänden" gesprochen wird. Und irgendwo steht dann noch: "der Spieler schlägt den Ball ... mit dem in der Hand gehaltenen Schläger ..."
Da steht auch nichts von "mehreren Händen" geschrieben.

Gruß Ralph

Vektor 11.09.2002 08:14

Damit sind wir doch wieder am Ausgangspunkt angekommen. Die Regel benutz für "Schlägerhand" und "freie Hand" immer den Singular.

Schließt man daraus, dass es immer nur eine Schlägerhand geben darf, dann muss man mit gleicher Logik schließen, dass es nur eine freie Hand geben darf. Und das hieße, dass das Fallenlassen des Schlägers automatisch zum Punktverlust führt.
(Da Letzteres offenbar nicht der aktuellen Auslegung entspricht, muss es irgendwo einen logischen Bruch geben.)


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