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Torsten von Bayern 04.12.2009 11:18

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von Snape (Beitrag 1672409)
Wenn er nicht lesbar ist/war - was soll man da eintragen? Den vermuteten oder angegebenen Namen? Wohl kaum.

Nein, sondern einfach den Umstand, dass der Belagname nicht erkennbar ist. Das genügt ja schon, denn damit ist der Belag unzulässig, siehe meinen Regelverweis weiter oben.

Nebenbei, ein Tipp für solche Fälle: Handykamera nehmen, Belag fotografieren --> damit ist der "Beweis" auch gesichert und der Spielleiter tut sich leichter mit seiner Entscheidung zu Deinen Gunsten. Siehe auch Seite 3 hier.

Fastest115 04.12.2009 11:32

AW: protest eingelegt
 
Wir reden ja hier über ganz hart gesottene Fälle....Nur wenn das ganze soweit geht mit Zeugen Fotos usw und es danach mal Urteile gibt brauch man später mal nur genug Zeugen die aussagen der Belag sei nicht korrekt und man gewinnt. Also immer am besten 200 loyale Zuschauer dabei haben?(absichtlich übertrieben)

Interessant finde ich den Passus:

III Beispiele Beispiel 1 letzter Abschnitt. (weiter spielen ohne die unter Protest stehenden Spiele wie ich oben schon geschildert habe) Das ist nur eine Empfehlung ok. Was passiert wenn beide Mannschaften das nicht machen . Beispiel Mannschaft A gewinnt 9-3. Spieler X an Brett 6 hat einzel und Doppel mit nem Protestwürdigen Schläger gespielt Mannschaft B legt Protest ein und man bekommt recht. geht das Spiel dann 7-5 aus oder wird neu angesetzt? Was ist wenn A sich weigert weiter zu spielen? haben sie dann 7-9 veroren oder 0-9? Was ist wenn B sich weigert (taktisch Gründe um ne Neuansetzung zu provozieren)? Was ist wenn B die Empfehlung nicht kennt sondern einfach bei 3-9 aufhört?

Und zur Belagdickenmessung will ich mich nach den Ovtcharov spielen bei der WM(EM?) garnicht äußern. Der eine SR hält die Lupe 30 sekunden falschrum und wundert sich dass es nicht geht und andere können anscheinend nicht richtig messen, weil der belag nicht 90Grad gerade geschnitten ist und dann den schräg geschnittenen Belag auch schräg messen und natürlich nen falschen wert bekommen. Zu den Nasen von einer Netzlehre die ja nun wirklich Billigware sind möchte ich mich garnicht groß äußern. Da hatten wir schon von 3 bis 5 mm alles. Und Plastik kann sich auch "abnutzen".

Es bleibt dabei diese ganzen TT Regeln sind nur für den Spitzensport gemacht und sind an der Basis wo es keine OSR und unabhängige SRaT gibt einfach oft nicht zu kontrollieren bzw durchsetzbar oder können dann bei der Rechtslage missbraucht werden.

mikjii16 04.12.2009 11:35

AW: protest eingelegt
 
Dann frag ich mal kurz was dazwischen, wo finde ich die Liste, um im Falle eines Falles zu sehen, ob ich mit unzulässigen Belägen spiele, oder nicht.

Fastest115 04.12.2009 11:44

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von mikjii16 (Beitrag 1672643)
Dann frag ich mal kurz was dazwischen, wo finde ich die Liste, um im Falle eines Falles zu sehen, ob ich mit unzulässigen Belägen spiele, oder nicht.

www.ittf.com

Unter equipment

Racket Coverings

mikjii16 04.12.2009 11:49

AW: protest eingelegt
 
danke gefunden und schon trage ich sorge, ich habe Gewo Stratos Sound und den finde ich da nicht, kann ich den jetzt nicht bei punktspielen einsetzen?, genauso meine rückhand gewo nano speed control, oder weil die etwas neuer sind, geht das in ordnung?

aleol 04.12.2009 11:53

AW: protest eingelegt
 
Keine Angst, Deine Beläge sind erlaubt.
Stratos Sound und Nano Speed laufen unter Stratos bzw. Nano, da sie sich nur durch den Schwamm davon unterscheiden.

Da nur die Obergummis genehmigt (oder eben nicht) sind, reicht es, dass der Stratos und Nano genehmigt sind.

Schau mal z.B. beim Nimbus, da sieht es genauso aus.

Noppenfritz 04.12.2009 12:45

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von prince_charming (Beitrag 1671788)
beim letzten punktspiel fragte ich meinen gegner im doppel ob ich mal seinen schläger sehen darf. er zeigt mir ihn und ich fragte welche marke der rote belag sei. man konnte es nicht gleich auf den ersten blick erkennen. die frage konnte er mir nicht beantworten und sagte aber "ich spiele schon 6/7 jahre mit dem belag.
ein mannschaftskollege von ihm kam hinzu und er sagte mir nach längerem hin und her, dass der belag ein joola orthodox sei, der schwarze belag ein nittaku screw. beide seien erlaubt.
ich holte dann die liste raus und siehe da, der joola belag steht nicht drauf.
das habe ich ihm dann auch gesagt und er möge doch einen anderen schläger nehmen. dies verneinte er dann und wir einigten uns darauf das mein protest im spielbericht vermerkt wird.
das taten wir dann auch und der spielbericht wurde von beiden parteien unterschrieben. im onlinebericht wurde von der gegnerischen mannschaft bemerkt, das es sich um einen joola amigo handelt, dieser belag ist ja ok.
der onlinespielbericht wurde noch nicht von uns bestätigt weil unser protest noch läuft.
was nun??

Hallo,

hier kommt mal eine ganz andere Sichtweise dieses Falles.

Grundsätzlich darf er alles auf seinen Schläger kleben, ob Autoreifen (schwarz und abgefahren) oder roter Moosgummi. Da kannst Du keinen Protest einlegen, weil er diese Belagseiten gar nicht benutzt.

Hier der Regeltext:
2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge einer Marke und Art verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Blatt angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche Hersteller- bzw. Lieferanten- und Markenname sowie das ITTF-Logo plus ITTF-Nummer (wenn angebracht) deutlich zu erkennen sind.

Also hättest Du erst sehen müßen, ob er diesen Belag auch einsetzt. Spielt er nur Vh kann er auf der Rh so einen Belag drauf machen! Wenn er den Schläger dann nicht tauscht, dann darf er auch nicht mit dem Belag schlagen. Schlägt er trotzdem, muß ihm dieser Punkt abgezogen werden. Ach so, Du mußt natürlich in diesem Spiel einen zweiten Schiri einsetzen, weil wenn dem Protest nicht stattgegeben wird, dann muß das reguläre Ergebnis eingesetzt werden. Alles klar :ratlos: :rolleyes:

Aber diese Diskussion hatten wir ja schon mal :D

Gruß

Noppenfritz

Schüdde 04.12.2009 12:50

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von mikjii16 (Beitrag 1672657)
danke gefunden und schon trage ich sorge, ich habe Gewo Stratos Sound und den finde ich da nicht, kann ich den jetzt nicht bei punktspielen einsetzen?, genauso meine rückhand gewo nano speed control, oder weil die etwas neuer sind, geht das in ordnung?

Sind beide Zugelassen als "Stratos" und "Nano" weil das Obergummi der versch. Versionen der Beläge das gleiche ist.

Snape 04.12.2009 13:28

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1672604)
ich weiß ja nicht wie alt du bist.

Nur mal als (wenn auch hinkenden) Vergleich. Der Golf 1 (+2+3+4....)war damals das beliebteste Auto in Deutschland. Warum wird der eigentlich nicht mehr gebaut ?!

Der Vergleich hinkt natürlich, denn die Golfs wurden besser, während die neuen Beläge nicht besser sind sondern anders. ;)
Und ich bin zu alt, um mir alle Nase lang einen passenden Belag aus dem mehr als umfangreichen Sortiment heraus zu testen. :rolleyes: Kaum hat man sich endlich an einen Belag gewöhnt, kann man sich gleich wieder davon verabschieden. :mad:
(Hat jetzt aber irgendwie nichts mehr mit dem Topic zu tun. :D)

Snape 04.12.2009 13:51

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von Noppenfritz (Beitrag 1672723)
Grundsätzlich darf er alles auf seinen Schläger kleben, ob Autoreifen (schwarz und abgefahren) oder roter Moosgummi. Da kannst Du keinen Protest einlegen, weil er diese Belagseiten gar nicht benutzt.

Hier der Regeltext:
2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge einer Marke und Art verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Blatt angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche Hersteller- bzw. Lieferanten- und Markenname sowie das ITTF-Logo plus ITTF-Nummer (wenn angebracht) deutlich zu erkennen sind.

Also hättest Du erst sehen müßen, ob er diesen Belag auch einsetzt. Spielt er nur Vh kann er auf der Rh so einen Belag drauf machen!

Gruß

Noppenfritz

Er kann auf der RH auch gar nichts drauf machen und das Holz entsprechend der vorgegebenen Farben anmalen. Das soll wohl bei Penholder-Spielern nicht unüblich (gewesen?) sein.

BTW Protest kann man trotzdem einlegen, ist natürlich entsprechend sinnfrei, weil von vornherein klar ist, dass er abgewiesen wird.


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