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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
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In welcher Sportart kann man unentschuldigt 1 Stunde zu spät kommen und noch am Wettkampfgeschehen teil nehmen? Dass dann so spät der Protest von einem schlechten Verlierer kommt und die Leitung so merkwürdig einknickt, ist natürlich total bescheuert. |
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Also tut mir schon sehr leid. Bei dieser Verspätung u. einem schon laufendem Wettbewerb hätte ich eher nicht starten lassen. Wenn sie mich mit ihren vmtl Kulleraugen recht verzweifelt angesehen hätte, hätte ich die anwesenden Vereinsvertreter gefragt ob sie bei einem Start was dagegen hätten. Dann wäre der spätere Protest wohl nicht möglich gewesen.
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AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
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Wenn die Turnierleitung eine Ausnahmegenehmigung erteilt, muss sie sich daran halten. Auch dann, wenn sich jemand darüber beschwert. |
AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
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wenn jemand gegen eine Entscheidung nach Bekanntwerden des Protestgrundes eine Beschwerde/einen Protest einlegt, dann darf man diesem als Turnierleitung nicht entsprechen... weil??? Und jetzt kommst Du. |
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Bei uns in Hessen gibt es da immer einen Schiri, der die Turnierleitung unterstützt und auf die Einhaltung der Regeln achtet. Wenn Turnierleitung und OSR eine Entscheidung fällen, sollten sie diese auch beibehalten. Proteste können dann ja von zuständigen Stellen bearbeitet werden. Da waren wohl absolute Spezialisten am Werk was Fingerspitzengefühl betrifft. Die Regelung in der WO für solche Fälle wäre trotzdem interessant. |
AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
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Die Spielerin hatte durch ihre Verspätung keine Berechtigung mehr, an diesem Turnier teilzunehmen. Ihr wurde jedoch in einer Einzelfallentscheidung die Teilnahmeberechtigung erteilt. Ich nehme an, dass dies möglich war, ohne den Zeitplan durcheinander zu werfen, sonst hätten die es wahrscheinlich nicht gemacht. Der Protestierende müsste nun nachweisen, dass diese Entscheidung a) nicht regelkonform war und b) es auch nicht im Ermessensspielraum des Entscheiders lag, die Spielberechtigung auszustellen. Ich meine, in diesem Fall greifen die Internationalen Tischtennisregeln, Teil B: 3.1.2.10 (der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für) die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen; Einen zulässigen Protest würde ich hier nur sehen, wenn die Spielberechtigung nicht durch den Oberschiedsrichter erteilt wurde, sondern von irgend einem Organisationsmitglied. Könnte natürlich sein... |
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Ein Oberschiedsrichter war anwesend, ja. Ich kenne aber hierzu keine weiteren Details, da ich selbst nicht dabei war.
Die Stunde Verspätung bezog sich auf den Beginn des Turniers, es ging aber erst mit einigen Runden Doppel und Mixed los, wieviel genau sie zu spät für das Einzel war, kann ich leider nicht sagen. Mein persönliches Ziel wäre, dass der Kreis eine dritte Bronzemedaille vergibt und einen Verfügungsplatz für die Saarlandmeisterschaften zur Verfügung stellt - da qualifizieren sich nämlich die ersten drei. Immer unter der Voraussetzung, dass sie überhaupt nochmal ein Turnier spielen möchte, was nicht sicher ist. Ich glaube eigentlich nicht, dass der Fall überhaupt durch die WO abgedeckt ist. Die Zulassung an sich ist laut WO wohl genauso unzulässig wie der zu späte Protest. Also so wie ich das nach mehrmaligem Lesen interpretieren würde, haben sowohl die Spielerin als auch die Turnierleitung als auch der Betreuer mit seinem Protest gegen die Wettspielordnung verstoßen. |
AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
Die Zulassung wäre aus meiner Sicht wirksam, wenn sie vom OS erteilt wurde. Der hat mE diesen Spielraum. Ich meine, bei so einem Turnier ist die Anwesenheit eines OS obligatorisch. Oder?
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