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Der springende Punkt 29.11.2016 08:42

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Zitat:

Zitat von klugscheisser (Beitrag 2799413)
13jährige B-`Schülerin?

Das ist durchaus möglich, allerdings nur in der Rückrunde. In dieser Saison sind die ältesten B-Schüler vom Jahrgang 2004, und ca. die Hälfte davon wird im Laufe der Rückrunde 13 Jahre alt.

Hillegosser 29.11.2016 08:49

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Zitat:

Zitat von Brett13 (Beitrag 2799398)
Dann allen Beteiligten viel Fingerspitzengefühl, sodass da 'ne Lösung bei rauskommt, die zumindest auch eine offizielle Entschuldigung plus einer kleinen Aufmerksamkeit bei dem bzw für das bedauernswerte(n) Mädchen hervorbringt, damit sie den TT-Sport nicht als doof abhakt.

Nicht falsch verstehen - insbesondere auf den späten Protest komm mir auch die Galle hoch - aber was für eine Aufmerksamkeit soll das sein? Eine Uhr? Ein Terminkalender?

In welcher Sportart kann man unentschuldigt 1 Stunde zu spät kommen und noch am Wettkampfgeschehen teil nehmen?
Dass dann so spät der Protest von einem schlechten Verlierer kommt und die Leitung so merkwürdig einknickt, ist natürlich total bescheuert.

crycorner 29.11.2016 08:54

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Zitat:

Zitat von Frank Schmidt (Beitrag 2799393)
Ich bin gerade mit Mitgliedern beider Vorstände im Kontakt und alle sehen die Aktion als komplett unnötig an. Ich hoffe, wir finden zusammen mit den Verantwortlichen eine Lösung.

:top:

Matousek 29.11.2016 14:08

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Also tut mir schon sehr leid. Bei dieser Verspätung u. einem schon laufendem Wettbewerb hätte ich eher nicht starten lassen. Wenn sie mich mit ihren vmtl Kulleraugen recht verzweifelt angesehen hätte, hätte ich die anwesenden Vereinsvertreter gefragt ob sie bei einem Start was dagegen hätten. Dann wäre der spätere Protest wohl nicht möglich gewesen.

crycorner 29.11.2016 14:25

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Zitat:

Zitat von Matousek (Beitrag 2799539)
Also tut mir schon sehr leid. Bei dieser Verspätung u. einem schon laufendem Wettbewerb hätte ich eher nicht starten lassen. Wenn sie mich mit ihren vmtl Kulleraugen recht verzweifelt angesehen hätte, hätte ich die anwesenden Vereinsvertreter gefragt ob sie bei einem Start was dagegen hätten. Dann wäre der spätere Protest wohl nicht möglich gewesen.

Wären die Vereinsvertreter denn mitbestimmungsberechtigt gewesen?
Wenn die Turnierleitung eine Ausnahmegenehmigung erteilt, muss sie sich daran halten. Auch dann, wenn sich jemand darüber beschwert.

Hillegosser 29.11.2016 15:20

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Zitat:

Zitat von crycorner (Beitrag 2799546)
Wären die Vereinsvertreter denn mitbestimmungsberechtigt gewesen?
Wenn die Turnierleitung eine Ausnahmegenehmigung erteilt, muss sie sich daran halten. Auch dann, wenn sich jemand darüber beschwert.

Moment... mal die unglückliche Situation ausgeblendet und ganz allgemein gefragt:

wenn jemand gegen eine Entscheidung nach Bekanntwerden des Protestgrundes eine Beschwerde/einen Protest einlegt, dann darf man diesem als Turnierleitung nicht entsprechen... weil??? Und jetzt kommst Du.

Jaskula 29.11.2016 15:27

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Zitat:

Zitat von Frank Schmidt (Beitrag 2799393)
Ich bin gerade mit Mitgliedern beider Vorstände im Kontakt und alle sehen die Aktion als komplett unnötig an. Ich hoffe, wir finden zusammen mit den Verantwortlichen eine Lösung.

War denn bei der Veranstaltung ein OSR anwesend ?
Bei uns in Hessen gibt es da immer einen Schiri, der die Turnierleitung unterstützt und auf die Einhaltung der Regeln achtet.
Wenn Turnierleitung und OSR eine Entscheidung fällen, sollten sie diese auch beibehalten. Proteste können dann ja von zuständigen Stellen bearbeitet werden.

Da waren wohl absolute Spezialisten am Werk was Fingerspitzengefühl betrifft.

Die Regelung in der WO für solche Fälle wäre trotzdem interessant.

crycorner 29.11.2016 16:47

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Zitat:

Zitat von Hillegosser (Beitrag 2799555)
Moment... mal die unglückliche Situation ausgeblendet und ganz allgemein gefragt:

wenn jemand gegen eine Entscheidung nach Bekanntwerden des Protestgrundes eine Beschwerde/einen Protest einlegt, dann darf man diesem als Turnierleitung nicht entsprechen... weil??? Und jetzt kommst Du.

Ganz allgemein gesprochen, darf man nach Bekanntwerden des Protestgrundes selbstverständlich Protest einlegen. In diesem Fall bezweifle ich allerdings, ob es richtig war, diesem Protest stattzugeben.

Die Spielerin hatte durch ihre Verspätung keine Berechtigung mehr, an diesem Turnier teilzunehmen. Ihr wurde jedoch in einer Einzelfallentscheidung die Teilnahmeberechtigung erteilt. Ich nehme an, dass dies möglich war, ohne den Zeitplan durcheinander zu werfen, sonst hätten die es wahrscheinlich nicht gemacht.

Der Protestierende müsste nun nachweisen, dass diese Entscheidung a) nicht regelkonform war und b) es auch nicht im Ermessensspielraum des Entscheiders lag, die Spielberechtigung auszustellen.

Ich meine, in diesem Fall greifen die Internationalen Tischtennisregeln, Teil B:
3.1.2.10 (der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für)
die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung,
Spielmaterial und Spielbedingungen;


Einen zulässigen Protest würde ich hier nur sehen, wenn die Spielberechtigung nicht durch den Oberschiedsrichter erteilt wurde, sondern von irgend einem Organisationsmitglied. Könnte natürlich sein...

Frank Schmidt 30.11.2016 17:38

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Ein Oberschiedsrichter war anwesend, ja. Ich kenne aber hierzu keine weiteren Details, da ich selbst nicht dabei war.

Die Stunde Verspätung bezog sich auf den Beginn des Turniers, es ging aber erst mit einigen Runden Doppel und Mixed los, wieviel genau sie zu spät für das Einzel war, kann ich leider nicht sagen.

Mein persönliches Ziel wäre, dass der Kreis eine dritte Bronzemedaille vergibt und einen Verfügungsplatz für die Saarlandmeisterschaften zur Verfügung stellt - da qualifizieren sich nämlich die ersten drei. Immer unter der Voraussetzung, dass sie überhaupt nochmal ein Turnier spielen möchte, was nicht sicher ist.

Ich glaube eigentlich nicht, dass der Fall überhaupt durch die WO abgedeckt ist. Die Zulassung an sich ist laut WO wohl genauso unzulässig wie der zu späte Protest. Also so wie ich das nach mehrmaligem Lesen interpretieren würde, haben sowohl die Spielerin als auch die Turnierleitung als auch der Betreuer mit seinem Protest gegen die Wettspielordnung verstoßen.

crycorner 30.11.2016 19:00

AW: Nachträgliche Disqualifikation bei Kreismeisterschaften
 
Die Zulassung wäre aus meiner Sicht wirksam, wenn sie vom OS erteilt wurde. Der hat mE diesen Spielraum. Ich meine, bei so einem Turnier ist die Anwesenheit eines OS obligatorisch. Oder?


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