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-   -   Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel? (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=285418)

Heinzi the Oberboss 05.01.2018 14:49

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2911490)
Nein, satzungsmäßig ist man weiter Vereinsmitglied; und die WO bietet dann keine Möglichkeit des sofortigen Entfalls der Spielberechtigung.

Ok da ist was dran.

Ist aber ja nix schlimmes wenn da irgendwo noch eine Spielberechtigung rumlungert. Die werden ja auch bei Vereinsaustritt nicht gelöscht also dieses man soll 8 Tage nach Austritt dem Verband Bescheid sagen, das macht ja kein Verein. Mein Bruder ist zb schon seit 10 Jahren kein Vereinsmitglied mehr bei uns und der hat immer noch eine Spielberechtigung xD

Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2911490)
Kann man so machen, wäre aber sachlich erstmal falsch, das ja nicht etwas "gegen den Willen des Spielers" nicht erfolgt ist, sondern weil es allen (Verein und Spieler) egal war.

Die Formulierung ist etwas krass, joah. Vll interpretiert man das so dass "Jungs, ich hör auf mit Tischtennis" als Wille des Spielers verstanden wird, die Spielberechtigung zu löschen.

Viele Spieler werden ja nichtmal wissen, dass Vereinsmitglied und Spielberechtigung zwei verschiedene Dinge sind^^

Fastest115 05.01.2018 15:01

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Ja das schon. Aber ohne Mitgliedschaft keine Spielberechtigung.
Sprich wenn jemand zum 31.12.2016 aus dem verein austritt dann erlischt damit eigentlich automatisch die Spielberechtigung. Sprich der Verein müßte die Spielberechtigung zum 1.1.2017 löschen und dürfte den Spieler auch nicht mehr auf der Mannschaftsmeldung haben. Machen viele aber nicht sondern lassen den Spieler aus taktischen Gründen (Platzhalter) auf der Aufstellung.

Heinzi the Oberboss 05.01.2018 15:10

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Also das fände ich aber falsch. Wenn der Spieler aus dem Verein austritt soll man ihn auch nicht mehr melden.

Meistens tritt jemand aber auch nicht von jetzt auf gleich aus sondern hört erstmal nur auf zu spielen. Zum Zeitpunkt des Austritts hat sich die Meldung dank inzwischen erhaltenem RES-Vermerk dann von selbst erledigt...

Fastest115 05.01.2018 16:38

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Zitat:

Zitat von Heinzi the Oberboss (Beitrag 2911508)
Also das fände ich aber falsch. Wenn der Spieler aus dem Verein austritt soll man ihn auch nicht mehr melden.

Meistens tritt jemand aber auch nicht von jetzt auf gleich aus sondern hört erstmal nur auf zu spielen. Zum Zeitpunkt des Austritts hat sich die Meldung dank inzwischen erhaltenem RES-Vermerk dann von selbst erledigt...

Das ist sicher falsch und von der WO auch nicht zulässig. Wenn jemand den Verein verläst erlischt die Spielberechtigung weil die Mitgliedschaft Voraussetzung ist. Der Verein MUSS den eigentlich dann löschen und kann ihn dann auch nicht mehr melden.

Nur machen das eben einige nicht. Aber woher soll der SL oder ein anderer Außenstehender wissen ob der aus dem Verein ausgetreten ist ...wwird erst dann interessant wenn das jemand erfährt, dem SL meldet und der dann nachfragt warum derjenige ohne Mitgliedschaft noch eine Spielberechtigung hat und in der Mannschaftsaufstellung steht...und was das dann für Folgen hätte?

Wenn es so wie du sagst ist, dass er weiter Mitglied bleibt und nur sagt er spielt nicht mehr... dann muss man die Spielberechtigung auch nicht löschen.
a) kann er es sich ja anders überlegen und will plötzlich wieder spielen oder man fragt ihn im Notfall und er machts...deswegen kann man ihn nach WO auch weiter melden.
b) richtig der RES erledigt das irgendwann ihn als "Strohmann" zu nutzen, aber eben erst nach einem Jahr. Solange kann man ihn zum "tricksen" nutzen. Und danach auch noch mit RES aufstellen (nutzt halt nur taktisch nicht viel)

Fazit ist aber:
Egal wie die Umstände (Mitgleidschaft gekündigt, auf der Aufstellung stehend ohne eigenen Wunsch/wissen usw) sind, bekommt man es in kurzer Zeit hin, dass jemand der 365 Tage nicht für eine Mannschaft gespielt hat den Verein ohne einhaltung der Wechseltermine den Verein sofort( in ein paar tagen zur Klärung) wechseln kann

Heinzi the Oberboss 05.01.2018 17:14

AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
 
Den Fall a) hätte man technisch gesehen ja auch beim Austritt wenn ich das richtig verstehe:

Zitat:

Zitat von WO B 7
Ein Antrag auf Wiederaufleben einer gelöschten Spielberechtigung (für den bisherigen Verein) wird analog zum Antrag auf Erstspielberechtigung von dem für diesen Verein zuständigen Mitgliedsverband entschieden.

Dh der Spieler müsste einfach nur dem Verein wieder beitreten, die Spielberechtigung wird "wiederaufgelebt", er wird nachgemeldet und kann sofort spielen.

Wir hatten letztes Jahr mal einen Fall, der halbwegs in diese Richtung ging, da wollten wir eine Spielerin einsetzen, die nur noch inaktives Mitglied war, da hab ich mich gefragt ob ihre Spielberechtigung noch gilt wenn sie nur inaktives Mitglied ist also ob da zwischen aktivem und inaktivem Mitglied unterschieden wird. Für uns als Verein ist das ja erstmal nur eine Frage des Jahresbeitrags wie viel da gezahlt wird.

In der WO wird nicht zwischen aktiv/inaktiv unterschieden also haben wir sie einfach eingesetzt. Vereinsmitgliedschaft und Spielberechtigung war ja beides vorhanden.

Wäre sie jetzt komplett ausgetreten müsste es aber auch möglich sein oder? Wiedereintritt, Nachmeldung, Spiel, Wiederaustritt, alles in einer Woche^^

Dein Fazit ist sicherlich richtig, der sofortige Wechsel ist auch kein Problem wenn man 1 Jahr nicht gespielt hat.


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