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-   -   Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens? (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=344913)

Hillegosser 02.07.2019 08:10

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von Nullinger (Beitrag 3071623)
Meistens sitzen bzw. spielen da ganz normale Menschen, die - im Vergleich zu vielen anderen - etwas größeren Scheiß gebaut haben und dabei erwischt wurden.

Mit einmal "etwas größerem Scheiß" landet man nicht gleich in der JVA.

Aber ich kann die Aufregung auch nicht nachvollziehen.
Schließlich geht es bei einer JVA nicht nur um Bestrafung sondern auch Resozialisierung.

Da helfen solche Veranstaltungen bestimmt weiter.

yxcv 02.07.2019 12:25

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von Noppenzar (Beitrag 3071391)
Man kann sich aber auch vorher schlau machen "wer" da so sitzt.

Aus Datenschutzgründen ist das gar nicht möglich.
Zitat:

Zitat von Noppenzar (Beitrag 3071391)
In eine JVA Werl, wo die ganz schweren Jungs sitzen würde ich gar nicht fahren, in die Jugend JVA bei uns schon.

Es handelt sich um eine Erwachsenen-JVA in der querbeet Urkundenfälscher, Räuber, Schläger, aber auch Mörder und Vergewaltiger einsitzen.
Zitat:

Zitat von Noppenzar (Beitrag 3071391)
Was als Verein vielleicht auch ganz interessant wäre ist, dort vielleicht auch mal die Schüler oder Jugend einzusetzen. Könnte pädagogisch ganz wertvoll sein, wenn die mal einen Knast von innen sehen und auch mal mit Straftätern ins Gespräch kommen. Könnte den ein oder anderen doch vom Blödsinnmachen abhalten.

Grundsätzlich stimme ich dir da zu.
Die JVA bei uns erlaubt jedoch nur volljährige Teilnehmer.
Zitat:

Zitat von Hillegosser (Beitrag 3071868)
Mit einmal "etwas größerem Scheiß" landet man nicht gleich in der JVA.

Gauso ist es. Von einer Ersatzfreiheitsstrafe abgesehen, muss in Deutschland muss schon sehr, sehr viel vorgefallen sein um in einer JVA zu landen.

Zitat:

Zitat von Hillegosser (Beitrag 3071868)
Aber ich kann die Aufregung auch nicht nachvollziehen.
Schließlich geht es bei einer JVA nicht nur um Bestrafung sondern auch Resozialisierung.

Offiziell gibt es in der deutschen Rechtsprechung sogar gar überhaupt keine Strafe der Bestrafung wegen, sondern es soll immer der Resozialisierung dienen. Einzige Ausnahme ist die Sicherungsverwahrung.

Zitat:

Zitat von Hillegosser (Beitrag 3071868)
Da helfen solche Veranstaltungen bestimmt weiter.

Zumindest ist es zweifellos eine Bespaßung der Häftlinge.
Das rund 70% wieder straffällig werden und erneut einsitzen, verhindert dies jedenfalls nicht.

Aber wie bereits mehrfach von mir geschrieben, verurteile ich solche Aktionen nicht Mal pauschal (war selbst schon dabei), aber alle Teilnehmer sollten absolut freiwillig mitmachen und nicht durch Strafandrohung von irgendwelchen Gutmenschen oder Geldgeiern dazu gezwungen werden.

Falls hier kein nützlicher Betrag mehr kommt, werden wir wohl die Geldstrafe zahlen.

Fastest115 02.07.2019 12:46

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Ich befürchte da werdet ihr nicht drum rum kommen...

Natürlich würde ich versuchen irgendwie genug erwachsene zu finden die dort spielen würden ums sich das Geld zu sparen.

Aber gut wenn dann jemand trotz Strafe zu seiner Meinung steht.

Man könnte natürlich auch andere Dinge machen um zu zeigen das man dagegen ist.

Zum einen auf dem nächsten Kreistag einen entsprechenden Antrag stellen.

Zum anderen aktionen wie hin fahren antreten und alle spiele verletzt aufgeben.

Christian Henrich 02.07.2019 12:50

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von yxcv (Beitrag 3071940)
Falls hier kein nützlicher Betrag mehr kommt, werden wir wohl die Geldstrafe zahlen.

Wenn du mit "nützlicher Beitrag" meinst, dass jemand deine Auffassung bestätigt, wird das wohl stimmen. Eine solche Regel gibt es offensichtlich nicht, sonst hätte jemand davon gehört. Ansonsten hast du ausreichend nützliche Beiträge erhalten.

Hast du eigentlich schon mal deinen Klassenleiter gefragt? Der weiß das sicherlich. Wäre für mich die erste Anlaufstelle.

Noppenzar 02.07.2019 13:04

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von yxcv (Beitrag 3071940)
Aus Datenschutzgründen ist das gar nicht möglich.

Es handelt sich um eine Erwachsenen-JVA in der querbeet Urkundenfälscher, Räuber, Schläger, aber auch Mörder und Vergewaltiger einsitzen.

Grundsätzlich stimme ich dir da zu.
Die JVA bei uns erlaubt jedoch nur volljährige Teilnehmer.

Gauso ist es. Von einer Ersatzfreiheitsstrafe abgesehen, muss in Deutschland muss schon sehr, sehr viel vorgefallen sein um in einer JVA zu landen.


Offiziell gibt es in der deutschen Rechtsprechung sogar gar überhaupt keine Strafe der Bestrafung wegen, sondern es soll immer der Resozialisierung dienen. Einzige Ausnahme ist die Sicherungsverwahrung.

Zumindest ist es zweifellos eine Bespaßung der Häftlinge.
Das rund 70% wieder straffällig werden und erneut einsitzen, verhindert dies jedenfalls nicht.

Aber wie bereits mehrfach von mir geschrieben, verurteile ich solche Aktionen nicht Mal pauschal (war selbst schon dabei), aber alle Teilnehmer sollten absolut freiwillig mitmachen und nicht durch Strafandrohung von irgendwelchen Gutmenschen oder Geldgeiern dazu gezwungen werden.

Falls hier kein nützlicher Betrag mehr kommt, werden wir wohl die Geldstrafe zahlen.

Datenschutz hin, Datenschutz her. Gerade im TT kennt man sich, besonders auf lokaler Ebene. Dee Knast ist ja im Kreisgebiet. Da dürfte es nicht allzu schwer sein herauszubekommen, wer da was gemacht hat. Wenn es eine TT Gruppe gibt ist es auch nicht unwahrscheinlich, dass der Schließer oder Pädagoge, der diese betreut selbst TT spielt.

Wenn man will bekommt man schon raus gegen wen man da spielen soll. Es gibt ja auch andere Vereine, die dort gespielt haben und die unterhalten sich ja auch mit den Häftlingen.

Abwehrtitan 03.07.2019 17:59

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Ich gehe doch davon aus das die JVA schon vorher "siebt" und nicht Massivtäter mit Spaß versorgt, das widerspräche meinem Rechtsempfinden.

Wasser & Brot muss es nicht sein, aber wer beispielsweise gemordet hat, hat keine Vergünstigungen verdient.

Nebenbei wäre das Riskio Schwerverbrecher antreten zu lassen schlecht versicherbar, das versucht die JVA erst gar nicht. Wenn da was passiert möchte ich nicht in der Haut der Verantwortlichen stecken.

Du darfst davon ausgehen das du mit "Bagatelltätern" zu tun hast.

Peter Igel 03.07.2019 21:45

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von Abwehrtitan (Beitrag 3072305)
Du darfst davon ausgehen das du mit "Bagatelltätern" zu tun hast.

Soso.
Der hier zum Beispiel?
Stimmt, "Bagatelltat".

Nicht die einzige.
Vor Jahren spielte im Frankfurter Raum (wo sonst?) mal ein jugoslawischer Auftragskiller in nem Knastteam.
TTR ca. 1700, mithin deutlich besser als Du; von dem gab's auch Bilder.
Mit verbotenen Noppen anzutreten, das überlegte ich mir gegen DEN zweimal:)

Und die JVA Wuppertal müsste doch ne Top-Nummer1 verpflichtet haben, oder?
Der Ronsdorfer "Sponsor", der aus Angst von Enterbung seine Großeltern dahin meuchelte, müsste doch deutlich über 1800 gelegen haben...

Also, erstmal recherchieren, ehe Du hier Halbwissen als Fakt verkaufst.

Tofubrock 04.07.2019 11:51

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von Peter Igel (Beitrag 3072359)
Nicht die einzige.

Also, erstmal recherchieren, ehe Du hier Halbwissen als Fakt verkaufst.

Da hat Herr Igel recht. In NRW gibt es wohl auch einen, der vor langer Zeit seine Frau und Kinder umgelegt hat und eine Weile dafür sitzt, aber "draussen" Turniere spielen darf. Hört sich auch nicht nach Bagatelltat an und diese Bespaßung eines Dreifachmörders deckt sich nicht unbedingt mit meinem Rechtsempfinden.

yxcv 05.07.2019 20:04

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von Christian Henrich (Beitrag 3071943)
Wenn du mit "nützlicher Beitrag" meinst, dass jemand deine Auffassung bestätigt, wird das wohl stimmen. Eine solche Regel gibt es offensichtlich nicht, sonst hätte jemand davon gehört. Ansonsten hast du ausreichend nützliche Beiträge erhalten.

Hast du eigentlich schon mal deinen Klassenleiter gefragt? Der weiß das sicherlich. Wäre für mich die erste Anlaufstelle.

Mit "nützlichen Beitrag" meine ich ganz einfach meine Frage mit dem Regelwerk beantworten oder weiterhelfen zu können.

Den Staffelleiter zu fragen, kann ich mir leider schenken, der sitzt im Vorstand vom Kreistag und ist für seinen eifrigen Einsatz und Sturheit bekannt, wenn es um Geldstrafen geht.

Der Vorschlag von Fastest115, zum nächsten Kreisstag Einspruch einzulegen ist gut und werde ich nachkommen. Auf diese Saison wird es jedoch keine Auswirkung mehr haben.

yxcv 05.07.2019 20:12

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von Christian Henrich (Beitrag 3071943)
Wenn du mit "nützlicher Beitrag" meinst, dass jemand deine Auffassung bestätigt, wird das wohl stimmen. Eine solche Regel gibt es offensichtlich nicht, sonst hätte jemand davon gehört. Ansonsten hast du ausreichend nützliche Beiträge erhalten.

Hast du eigentlich schon mal deinen Klassenleiter gefragt? Der weiß das sicherlich. Wäre für mich die erste Anlaufstelle.

Mit "nützlichen Beitrag" meine ich ganz einfach meine Frage mit dem Regelwerk beantworten oder weiterhelfen zu können.

Den Staffelleiter zu fragen, kann ich mir leider schenken, der sitzt im Vorstand vom Kreistag und ist für seinen eifrigen Einsatz und Sturheit bekannt, wenn es um Geldstrafen geht.

Der Vorschlag von Fastest115, zum nächsten Kreisstag Einspruch einzulegen ist gut und werde ich nachkommen. Auf diese Saison wird es jedoch keine Auswirkung mehr haben.


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