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-   -   Boostern von Belägen in den unteren Ligen? (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=564979)

vossi39 06.05.2024 13:33

AW: Boostern von Belägen in den unteren Ligen?
 
Und was ist eine Regel, die nicht überprüft werden kann ?

Genau -> Wertlos

Miron Keuler 06.05.2024 15:58

AW: Boostern von Belägen in den unteren Ligen?
 
Die Diskussion erinnert mich ein bisschen an den Chemieunterricht. Dort haben wir mal besprochen, wie die Definitionen der Begriffe organisch und anorganisch früher quasi "durch einen biologischen Prozess hergestellt" und das entsprechende Gegenteil bedeuteten. Dann hat man einen Prozess entdeckt, der Harnstoff chemisch identisch zum natürlichen Harnstoff im Labor synthetisieren konnte. Seitdem wurde die Definition der Begriffe abgeändert, die nun an die Molekularstruktur, nicht an den Herstellungsprozess gekoppelt ist.
Genauso ist es doch mit der Regel zum Boosten. Organischer Harnstoff ist erlaubt aber anorganischer ist verboten, obwohl beide identisch sind und man so den (nicht vorhandenen) Unterschied unmöglich feststellen kann was die Regel ad absurdum führt. Das ist doch komplett idiotisch.
Entweder, man müsste die Legalität von Belägen nur an deren physikalische Eigenschaften koppeln. Man könnte zum Beispiel einen minimalen Reibungskoeffizienten einführen, um Behandlungen von Noppen in der Mikrowelle zu unterbinden. Das Problem dabei ist, dass die Überprüfung durch die Schiedsrichter extrem aufwändig wäre. Und in unteren Spielklassen, wo es keine Schiedsrichter gibt, wäre eine Überprüfung wohl unmöglich. Oder man lässt es einfach bleiben.

Ich habe mal den genauen Wortlaut der Regel rausgesucht:

Internationale Tischtennisregeln A 4.7:
Das Belagmaterial darf vor der Benutzung weder physikalisch noch chemisch oder anderweitig behandelt werden.

Das Obergummi wird ja von der ITTF zugelassen, der Schwamm aber nicht. Unter Noppenspielern ist es doch nach wie vor verbreitet, irgendwelche Spezialschwämme unter ein zugelassenes Obergummi zu kleben. Und das soll dann erlaubt sein??? Klar, den bestehenden Schwamm zu verändern ist verboten aber einen komplett anderen Schwamm runterzukleben ist erlaubt. LOGIK!!!
Ich würde vorschlagen, dass man die Regel einfach so abändert, dass nicht mehr von Belagmaterial, sondern nur von Obergummi die Rede ist. Schließlich wird ja auch nur das Obergummi von der ITTF zugelassen, mit dem Schwamm ist ja eh Stand jetzt alles erlaubt, so lange die Maximaldicke nicht überschritten wird. Warum sollte ich da einen Schwamm nicht auch verändern dürfen.

Kurzum: ich habe für diese bescheuerte Regel nicht den leisesten Hauch von Respekt und ob man sie bricht oder sich dran hält, ist mir herzlich egal.

Kyuss 07.05.2024 11:17

AW: Boostern von Belägen in den unteren Ligen?
 
Zitat:

Zitat von Miron Keuler (Beitrag 3618687)
Man könnte zum Beispiel einen minimalen Reibungskoeffizienten einführen, um Behandlungen von Noppen in der Mikrowelle zu unterbinden.l.


1. hat man das schon lange

2. ist das mit der Microwelle für LN ein Ammenmärchen.

jcd 07.05.2024 12:49

AW: Boostern von Belägen in den unteren Ligen?
 
Es mag ein Ammenmärchen sein, dass das einen Effekt hat.
Ich weiß aber definitv von Leuten die das gemacht haben :D

jcd 07.05.2024 12:57

AW: Boostern von Belägen in den unteren Ligen?
 
Zitat:

Zitat von Miron Keuler (Beitrag 3618687)
Man könnte zum Beispiel einen minimalen Reibungskoeffizienten einführen, um Behandlungen von Noppen in der Mikrowelle zu unterbinden. Das Problem dabei ist, dass die Überprüfung durch die Schiedsrichter extrem aufwändig wäre. Und in unteren Spielklassen, wo es keine Schiedsrichter gibt, wäre eine Überprüfung wohl unmöglich. Oder man lässt es einfach bleiben.

Schiedsrichter überprüfen das mit drei im Dreieck zusammengeklebten TT-Bällen. Wenn die Konstruktion nicht umkiptt sondern vom Belag rutscht => durchgefallen. Das geht also auch mit einfachen Mitteln.


Zitat:

Zitat von Miron Keuler (Beitrag 3618687)
Internationale Tischtennisregeln A 4.7:
Das Belagmaterial darf vor der Benutzung weder physikalisch noch chemisch oder anderweitig behandelt werden.

. . .
Ich würde vorschlagen, dass man die Regel einfach so abändert, dass nicht mehr von Belagmaterial, sondern nur von Obergummi die Rede ist. Schließlich wird ja auch nur das Obergummi von der ITTF zugelassen, mit dem Schwamm ist ja eh Stand jetzt alles erlaubt, so lange die Maximaldicke nicht überschritten wird. Warum sollte ich da einen Schwamm nicht auch verändern dürfen.
. . .

Die ITTF war schon immer Meister darin ein Regel zu formulieren, und dann in der Praxis anders auszulegen.
Siehe Aufschlagregelung. :mad:
Fakt ist die ITTF legt das so aus, dass du den Schwamm nicht behandeln darfst und das wurde auch schon x-fach so bestätigt und sollte jedem klar sein. Überprüfen kann man es sowieso nicht.

Zitat:

Zitat von Miron Keuler (Beitrag 3618687)
Kurzum: ich habe für diese bescheuerte Regel nicht den leisesten Hauch von Respekt und ob man sie bricht oder sich dran hält, ist mir herzlich egal.

Das ist wiederum der ITTF egal.


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