TT-NEWS Tischtennis Forum

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Snape 04.12.2009 13:58

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1672637)
Und zur Belagdickenmessung will ich mich nach den Ovtcharov spielen bei der WM(EM?) garnicht äußern. Der eine SR hält die Lupe 30 sekunden falschrum und wundert sich dass es nicht geht und andere können anscheinend nicht richtig messen, weil der belag nicht 90Grad gerade geschnitten ist und dann den schräg geschnittenen Belag auch schräg messen und natürlich nen falschen wert bekommen.

Dazu steht übrigens eine Stellungnahme in der aktuellen Tischtennis-Ausgabe, wenn ich nicht irre. (Habe sie hier nicht vorliegen)
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1672637)
Es bleibt dabei diese ganzen TT Regeln sind nur für den Spitzensport gemacht und sind an der Basis wo es keine OSR und unabhängige SRaT gibt einfach oft nicht zu kontrollieren bzw durchsetzbar oder können dann bei der Rechtslage missbraucht werden.

Ja, leider... :rolleyes:

Torsten von Bayern 04.12.2009 14:58

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1672637)
Beispiel Mannschaft A gewinnt 9-3. Spieler X an Brett 6 hat einzel und Doppel mit nem Protestwürdigen Schläger gespielt Mannschaft B legt Protest ein und man bekommt recht. geht das Spiel dann 7-5 aus oder wird neu angesetzt?

Es wird voraussichtlich neu angesetzt, aus dem 7-5 hätte ja ein 7-9 werden können. (Die Entscheidung liegt beim Spielleiter)
Zitat:

Was ist wenn A sich weigert weiter zu spielen? haben sie dann 7-9 veroren oder 0-9? Was ist wenn B sich weigert (taktisch Gründe um ne Neuansetzung zu provozieren)? Was ist wenn B die Empfehlung nicht kennt sondern einfach bei 3-9 aufhört?
Wenn ein einzelner Spieler sicht weigert zu spielen, dann ist dieses eine Spiel für ihn kampflos verloren, da die endgültige Entscheidung über das Spielmaterial nicht bei ihm, sondern beim Spielleiter liegt. Er muss erstmal spielen. -- 0:9 gibt es nur bei schuldhaftem Spielabbruch durch die gesamte Mannschaft.

Zitat:

Es bleibt dabei diese ganzen TT Regeln sind nur für den Spitzensport gemacht und sind an der Basis wo es keine OSR und unabhängige SRaT gibt einfach oft nicht zu kontrollieren bzw durchsetzbar oder können dann bei der Rechtslage missbraucht werden.
Genau deswegen haben wir diese Empfehlung im BYTTV ja herausgegeben, um zu zeigen, dass bestimmte Regeln sehr wohl umsetzbar sind, wenn man ein paar Verfahrenstipps beachtet.
Manche Regeln sind im Amateursport nicht gut umsetzbar, aber bei manch anderen ist das Problem nur, dass die Spieler nicht genau genug Bescheid wissen.

nevada 04.12.2009 15:08

AW: protest eingelegt
 
Unabhängig vom Thema:

Torsten, ich finde es super, dass Du, der trommler und andere immer wieder mit Geduld und Ausführlichkeit gordische Knoten zerschlagt oder einfach Informationsdefizite beseitigt. :super: Ich lese Eure Beiträge immer sehr gerne. :) Weiter so :top:

regs nevada

Torsten von Bayern 04.12.2009 15:19

AW: protest eingelegt
 
Dankeschön ! :)

Schiedsrichter sind dazu da, Probleme im Interesse des Sports und der Fairness zu lösen, nicht welche zu erfinden wo keine sind.

Deswegen geht es mir genau um das, was Du schreibst: Info, Beratung, Meinungsaustausch.

Und das kann man ja in der Kreisliga genauso tun wie bei der ProTour.

Lrephcsak 04.12.2009 18:13

AW: protest eingelegt
 
Noch eine kleine Nebenfrage zu dem oftmals erwähnten "Spieler unter Protest zählen erstmal nicht, also weiterspielen bis zum 9. Punkt ohne dieses Spiel":

Was ist denn, wenn der Protesteinleger das Spiel unter Protest sowieso gewinnt und seine Mannschaft dann mit diesem Spiel 9 Punkte hat? Dann ist es ja eigentlich egal, wie später über den Protest entschieden wird, die 9 Punkte sind ja eigentlich in jedem Falle sicher, oder muß noch tatsächlich ein zehnter Punkt erspielt werden?

Beispiel:
Heimmanschaft A protestiert im Spiel 4 (A1-B2) gegen den Schläger von B2. A1 gewinnt aber ohnehin. Nehmen wir an, Mannschaft A gewinnt auch alle übrigen Spiele, so steht es nach der ersten Einzelrunde 9:0.
Egal, ob dem Protest stattgegeben wird oder nicht, ist das Spiel 4 ja in jedem Falle für A zu werten.
Muß dieses dennoch aus der Wertung zunächst ausgeklammert werden (da ja Spiel unter Protest), also noch Spiel 10 (A1-B1) und eventuelle weitere Spiele ausgetragen werden, oder darf man hier nach dem 9. Spiel (A6-B5) Schluß machen?

Vielen Dank,
Richard

Croudy 04.12.2009 19:05

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Der Vergleich hinkt natürlich, denn die Golfs wurden besser, während die neuen Beläge nicht besser sind sondern anders.
Das ist definitiv falsch (bezogen auf die Qualität des Golfs)!

Setz-It 04.12.2009 21:31

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von Noppenfritz (Beitrag 1672723)
Hallo,

hier kommt mal eine ganz andere Sichtweise dieses Falles.

Grundsätzlich darf er alles auf seinen Schläger kleben, ob Autoreifen (schwarz und abgefahren) oder roter Moosgummi. Da kannst Du keinen Protest einlegen, weil er diese Belagseiten gar nicht benutzt.

Hier der Regeltext:
2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge einer Marke und Art verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Blatt angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche Hersteller- bzw. Lieferanten- und Markenname sowie das ITTF-Logo plus ITTF-Nummer (wenn angebracht) deutlich zu erkennen sind.

Also hättest Du erst sehen müßen, ob er diesen Belag auch einsetzt. Spielt er nur Vh kann er auf der Rh so einen Belag drauf machen! Wenn er den Schläger dann nicht tauscht, dann darf er auch nicht mit dem Belag schlagen. Schlägt er trotzdem, muß ihm dieser Punkt abgezogen werden. Ach so, Du mußt natürlich in diesem Spiel einen zweiten Schiri einsetzen, weil wenn dem Protest nicht stattgegeben wird, dann muß das reguläre Ergebnis eingesetzt werden. Alles klar :ratlos: :rolleyes:

Aber diese Diskussion hatten wir ja schon mal :D

Gruß

Noppenfritz

Hmm... und was ergibt sich praktisch daraus? Dass man vor dem Spiel den Protest einlegen muss, weil er sonst nicht gültig ist. Aber ihn eigentlich vor dem Spiel nicht einlegen kann, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der falschen Seite geschlagen worden sein kann?

Porthos 05.12.2009 09:25

AW: protest eingelegt
 
Ich befürchte, dass bei vielen der Sinn des „Protest-Einlegens“ ausschließlich darin liegt, dass man auf diese Weise am „grünen Tisch“ möglicherweise ein faktisch verlorenes Spiel wegen irgendeines Regelverstoßes kampflos als Sieg gewertet bekommt. Das ist deutlich zu kurz gedacht. Eine kampflose Wertung einer tatsächlich ausgetragenen Mannschaftsbegegnung wird nur in ganz eng begrenzten Fällen (z.B. beim Einsatz eines nicht-spielberechtigten Spielers) eintreten. Der Hauptzweck eines Protestes liegt darin, Regelverstöße der gegnerischen Mannschaft genüber dem Spielleiter zu dokumentieren. Die Verstöße können vielerlei Art sein und reichen von unzureichenden Spielbedingungen (z.B. zu kalte Hallentemperatur, zu schlechte Beleuchtung) über Verzögerungen beim Spielbeginn, Antreten in nicht-einheitlicher Kleidung oder in Nicht-Sportkleidung bis hin zu unsportlichem Verhalten (z.B. Verweigerung des Handschlags) oder Beleidigungen der gegnerischen Mannschaft.

Welche Konsequenzen sich aus einem Protest ergeben, ist dann zunächst Angelegenheit des Spielleiters. Der Protest kann zu einer kampflosen Wertung – wie oben ausgeführt allerdings nur in Ausnahmefällen – führen, zu einem Verweis, Mahnung o.Ä. oder auch zu einer Ordnungsgebühr oder auch Geldbuße oder –strafe (wird von Landesverband zu Landesverband verschieden sein). Bei schweren Anschuldigungen wird der Spielleiter den Protest möglicherweise auch an das Sportgericht weiterleiten, das sich dann den Sachverhalt näher anschauen wird.

Manchmal wird bei einem Protest auch gar nichts herauskommen, nämlich wenn der Spielleiter das Ganze lediglich als Bagatelle bzw. als Querulantentum einstuft. Auf jeden Fall aber muss der Spielleiter über einen Protest entscheiden und diese Entscheidung auch begründen. Und gegen diese Protestentscheidung kann jeder der Betroffenen Einspruch beim Sportgericht einlegen.

Die eigentliche Hauptfunktion eines Protestes (möglicherweise eine etwas unglückliche Bezeichnung, in meinen Augen wäre z.B. der Begriff „Beanstandung“ besser) sehe ich aufgrund dessen nicht darin, kampflos noch Tabellen-Punkte einzukassieren, die beim faktischen Wettkampf flöten gingen, sondern – völlig unabhängig davon, was schlussendlich herauskommt - darin, Wiederholungen von Regelwidrigkeiten und negative Auswüchse von Fehlverhalten zu verhindern.

ruedi5 05.12.2009 22:00

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von aleol (Beitrag 1672661)
Keine Angst, Deine Beläge sind erlaubt.
Stratos Sound und Nano Speed laufen unter Stratos bzw. Nano, da sie sich nur durch den Schwamm davon unterscheiden.

Da nur die Obergummis genehmigt (oder eben nicht) sind, reicht es, dass der Stratos und Nano genehmigt sind.

Schau mal z.B. beim Nimbus, da sieht es genauso aus.

Also ich find den Stratos aber nicht auf der Liste. Im Inet schon, aber auf der Liste nicht.

ttdr 05.12.2009 22:08

AW: protest eingelegt
 
Zitat:

Zitat von ruedi5 (Beitrag 1674271)
Also ich find den Stratos aber nicht auf der Liste. Im Inet schon, aber auf der Liste nicht.

Doch. Hier http://www.ittf.com/_front_page/ittf...ategory=rubber.
(dann auf Gewo klicken udn schon erscheint der Stratos als 2. in der Zeile)

Das ist die aktuelle Liste und da steht der Gewo Stratos druff :D.
Also zugelassen :).


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