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Pfeifenraucher 22.11.2018 09:39

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Moin!
Zitat:

Zitat von Kompletter Wahnsinn (Beitrag 3008426)
Ja klar, aber das ist doch nur ein Spezialfall; eine Ausnahme von der allgemeinen Regel, nach der es doch nicht so ist, dass man, um die Formulierung oben mal zuzuspitzen, den Belag irgendwo beliebig auf das Schlägerblatt kleben kann, so dass 3/4 unbedeckt bleiben.

Wo steht denn bitte, wie meine Handhaltung zu sein hat? Wenn du mit dem restlichen Viertel, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, klar kommst, ist doch alles gut - dennoch muss halt der Schriftzug durchgängig mit dem verwendeteten Gummi zusammenhängen (also nix von wegen zwei versch. Gummis auf einer Seite) und zum Griff hin montiert sein.

VG

Kompletter Wahnsinn 22.11.2018 16:09

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Eine solche Handhaltung ist mir zwar noch nie begegnet :D, aber das ist auch nicht der Punkt, auf den es mir hier ankommt. Wenn ich deine Formulierung paraphrasiere, ist es grundsätzlich egal, wo man den Belag aufklebt. Nach meiner Auffassung hingegen ist es im Gegenteil grundsätzlich nicht egal; eine Abweichung von der vollständigen Bedeckung ist nur abhängig von einem bestimmten Parameter, nämlich der Handhaltung, erlaubt. Können wir uns darauf einigen?

Fastest115 22.11.2018 16:50

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Ja kommt immer auf die Handhaltung an. wie gesagt habe einen im Verein der hat 2 Finger auf der RH liegen nach oben gezeigt wenn er die Fläche frei lässt ist der halbe Schläger frei weil da Finger liegen....

Habe nochmal mein Extrembeispiel fotografiert.
Minischläger mit ein oder drei Fingern auf der RH...

Leider bekomme ich die nicht hoch geladen. Kann sie gerne per Whatsapp schicken brauche dann per pn eure Handynummer

Kompletter Wahnsinn 22.11.2018 17:47

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Schon gut, ich kann es mir bildlich vorstellen. :)
Ich warte darauf, dass der Nächste mit einem Schläger ganz ohne Beläge kommt. Der Schläger wird dann beidhändig so gehalten, dass beide Seiten von den Händen vollständig ausgefüllt sind.

Fastest115 22.11.2018 23:02

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Das geht ja nicht, da ja ein Belag auf der/den Seiten sein muss und von dem Belag muss ja mindestens alles drauf sein was man zur Idetifizierung der Zulässigkeit braucht. Also Marke, Name, ITTF Zeichen und falls vorhanden die Belagnummer

Hdd 22.11.2018 23:06

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Zitat:

Zitat von Kompletter Wahnsinn (Beitrag 3008675)
Ich warte darauf, dass der Nächste mit einem Schläger ganz ohne Beläge kommt. Der Schläger wird dann beidhändig so gehalten, dass beide Seiten von den Händen vollständig ausgefüllt sind.

Bei mir bedeckt auf der RH nur die Fingerkuppe des Zeigefingers das Schlägerblatt. Wenn ich den Belag bis zum Griffansatz klebe, ergibt sich das Problem, dass an der Stelle der Fingerkuppe nach einiger Zeit ein oder zwei Buchstaben des Belagnamens nicht mehr lesbar sind. Vor einigen Jahren etwa "Jool* *migo". Es gab OSR, die den Belag damit nicht identifizieren konnten (Zitat: "vielleicht gab es einmal einen Joola Umigo, der nicht in der Liste auftaucht). Also klebe ich auf der Rückhandseite den Belag ca. 0,5 cm höher, lasse also einen etwa 0,5 cm breiten waagrechten Streifen frei.
Mal sehen, ob es damit Probleme gibt.
Gruss Hdd

Armendariz 22.11.2018 23:14

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Wang Hao hat übrigens die RH-Seite, wo seine Finger liegen, oft aufgeraut - Begründung: "For better grip". Kann man z.B. auch in Nahaufnahmen von seinem Schläger erkennen.

Anhang 67256

Anhang 67257

Bei den Schiris scheint das durchgegangen zu sein.
Ich hab das auch schon z.T. mit Cuttermesser im Bereich nahe Stempel gemacht, um zu sehen, ob dadurch der Finger besseren Halt findet nach dem Schlägerdrehen.
Gebracht hats bei mir nichts. ;)

Aber ich denke, wenn man es entsprechend begründet und der Bereich offensichtlich an einer Stelle ist, an die der Ball nie kommt, dann sollte es kein Problem sein...

Kompletter Wahnsinn 23.11.2018 05:32

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Ja, das sehe ich auch nicht als problematisch an.
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 3008716)
Das geht ja nicht, da ja ein Belag auf der/den Seiten sein muss

Wieso, ich benutze ja dann weder die eine, noch die andere Seite zum Schlagen (geht ja auch nicht, wenn die Hände drauf sind), sondern schlage dann mit dem Griff oder mit den Händen.

Javaguru 28.11.2018 13:01

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Preisfrage:
Ist es zulässig, nur mit einem Holz zu spielen, auf dem eine Seite rot und die andere Seite schwarz angemalt ist und der Spieler nur mit der Hand unterhalb des Handgelenks den Ball spielt? ;)

Kompletter Wahnsinn 28.11.2018 15:11

AW: Materialfrage bzgl. Zulässigkeit
 
Säg dir das Holz noch handförmig zu, damit Hand und Holz genau deckungsgleich sind. :)


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