TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=7)
-   -   Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=56591)

Hogar 28.05.2008 15:51

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Zitat:

Zitat von gammlerattack (Beitrag 1157374)
@ gothic

Bin mir ziemlich sicher, dass der schwarze SD trotz geringerer Gefährlichkeit und weniger Glätte die 25mN deutlich unterschreitet.
Z.B. meine ich mich erinnern zu können, dass andere "halbglatte" Noppen (TSP Bamboo?) den Wert ebenfalls unterschritten haben sollen, daher wird es der schwarze SD wohl erst recht.

Was Du oder ich denken ist doch nicht entscheidend, wichtig ist doch, dass der SD zugelassen ist, also wird er die Werte schon einhalten.
Falls die sich im laufe der Zeit aber ändern sollten, kenne ich bisher keine Regel, nach der ein SR diesen beanstanden könnte, denn die Mindestreibung wird ja nur für die Zulassung der Beläge gefordert, nicht aber für gealterte Beläge.

Wer aber doch eine massgebliche Regel kennt, der kann sie hier ja nennen.

Fastest115 28.05.2008 16:01

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Na wenn das so ist können wir ja munter irgendwelche griffig zugelassenen Beläge munter glätten und dann behaupten sie wären eben durchs altern so glatt geworden??? Sprich ich alter die "künstlich" und dann soll mal einer sagen welcher künstlich und welcher natürlich gealtert ist.

Als Gegenbeispiel: Palio der war griffig bei der Zulassung. Und als dann plötzlich glatte Beläge auftauchten wurde gesagt, das die glatten nicht zulässig sind. da wurde nicht gefragt ob die durchs spielen glatt wurden oder durch Sonnenlicht oder sonstwie...

4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner
Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung
oder Verblassen zurückzuführen sind, können
zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der
Oberfläche nicht entscheidend verändern.

Aber wenn der Belag viel glatter ist haben sich die Eigenschaften der Oberfläche entscheidend verändert.

Hogar 28.05.2008 16:23

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Auch hier: 4.7 bezieht sich auf die Vollständigkeit und die Farbe des Belags, zur Oberflächenbeschaffenheit muss also eine andere Regel herangezogen werden.
Nun habe ich irgendwo mal gelesen, dass der Belag nicht beschichtet werden , dass er aber durch Alterung sich durchaus verändern darf, leider finde ich dazu aber keine Bemerkung in den mir bekannten Regeln.

Fastest115 28.05.2008 16:31

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
na dann leg ich ihn 40 stunden in die sonne und lass ihn "künstlich" altern. dann ist er nicht beschichtet und glatt wie nen superblock

gammlerattack 28.05.2008 16:42

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Zitat:

Zitat von Hogar (Beitrag 1157533)
Was Du oder ich denken ist doch nicht entscheidend, wichtig ist doch, dass der SD zugelassen ist, also wird er die Werte schon einhalten.
Falls die sich im laufe der Zeit aber ändern sollten, kenne ich bisher keine Regel, nach der ein SR diesen beanstanden könnte, denn die Mindestreibung wird ja nur für die Zulassung der Beläge gefordert, nicht aber für gealterte Beläge.

Wer aber doch eine massgebliche Regel kennt, der kann sie hier ja nennen.

Ich bin bei meiner Frage konkret auf den alten, glatten, schwarzen SD einegegangen. Nach ttdulux Erläuterung wär dieser ab der kommenden eh nicht mehr erlaubt (Beispiel mit Palio yellow und blue version).
Jetzt ging es "gothic" um die Frage, ob der vlt doch die 25mN-Reibung aufweisen könnte. Nur darauf bin ich eingegangen!

Hogar 28.05.2008 16:43

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Wenn die Sonne tatsächlich mal scheint, ist dies sicher nicht "künstlich", wenn du dazu aber ins Solarium gehst, dann ist es mit Sicherheit "künstlich".
Nun schreiben wir aber im "Regelforum" und da wäre es doch hilfreich, wenn man die Fundstelle der Regeln nennen könnte.

Fastest115 28.05.2008 16:55

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Ne nen Solarium brauch ich dafür nicht. Nur 2 Wochen Urlaub in Spanien, Ägypten oder Türkei in nem Zimmer mit Terasse oder Balkon. Wahlweise jedenTag 4 Stunden TT in der Sonne...

Oder etwas mehr Sonne in Deutschland und nen Dachschrägenfenster auf jeder Seite

Hogar 28.05.2008 17:03

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Und was ist daran nun künstlich?
Das Gummi altert, ist doch ganz natürlich. Unnatürlich ist es, wenn diese Alterung mit physikalischen und chemischen Mitteln verhindert wird.

Fastest115 28.05.2008 22:37

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Sorry aber das sind so Haarspaltereien die du hier immer veranstaltest die mit der Praxis einfach nichts zu tun haben.

Hogar 29.05.2008 15:22

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Zitat:

Zitat von gammlerattack (Beitrag 1157596)
Ich bin bei meiner Frage konkret auf den alten, glatten, schwarzen SD einegegangen. Nach ttdulux Erläuterung wär dieser ab der kommenden eh nicht mehr erlaubt (Beispiel mit Palio yellow und blue version).
Jetzt ging es "gothic" um die Frage, ob der vlt doch die 25mN-Reibung aufweisen könnte. Nur darauf bin ich eingegangen!

Ich wollte dich auch nicht angreifen, doch wenn der SD auf der Liste steht, müssen wir doch davon ausgehen, dass er die Werte auch einhält, bzw. dass es ein Exemplar gegeben hat, welches die Werte eingehalten hatte.

Eine für mich offene Frage ist aber immer noch, welche Regel denn den Spieler zingt auf den Belag zu verzichten, wenn dieser Belag durch Alterung unter die 25mN Grenze fällt. Derzeit existiert hierzu, wie ich meine keine Regel. Es gibt hier ja einige, die von einem Verbot sprechen, wäre doch schön, wenn sie dies auch begründen könnten.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:11 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77