AW: frage zum belagkleben
Zitat:
Zitat von Setz-It
(Beitrag 1638069)
Mit der gleichen Logik wäre jedes Holz legal, egal was für Schichten enthalten sind, solange es privat und außerhalb des Spiels angefertigt wurde, das geht die ITTF ja schließlich nichts an.
|
Das ist nicht die gleiche Logik, sondern ziemlich umgekehrte Logik. :mad::)
Zitat:
Zitat von Setz-It
(Beitrag 1638069)
Ich bleibe dabei, ich kann nachvollziehen, dass Prozesse, die außerhalb des Spiels liegen, nicht verboten werden dürfen. Dafür darf aber ein x-beliebiger Zustand definiert werden und wenn der nicht eingehalten wird, ist das Material nicht zulässig, egal, wie das zustande gekommen ist.
|
Da sind wir uns absolut einig. :top:
Zitat:
Zitat von Setz-It
(Beitrag 1638069)
Du sagst, dass der Zustand aktuell nicht verboten ist. Kann sein - aber er ist nicht nochmal explizit und extra verboten, weil bereits der Vorgang (in der Annahme, das sei haltbar) verboten worden ist und man daher nicht das Ergebnis _nochmal_ verbieten muss.
|
Guter Zug. :) Allerdings darf der Vorgang von ITTF nicht verboten werden (meine Hauptthese). Ansonsten ist es logisch, was du sagst. Das heißt, wenn sie den Vorgang verbieten dürften, dann ja, sie müssten nicht nochmal das Ergebnis verbieten. Aber, wie gesagt, und hier sind wir uns offensichtlich einig, den Vorgang dürfen sie nicht verbieten.
Zitat:
Zitat von Setz-It
(Beitrag 1638069)
Wenn klar wird, dass man das Kleben nicht verbieten kann, allerdings eher wegen Eingriffen in die persönliche Freiheit/Selbstbestimmung, als wegen Eigentumsproblemen, dann wird man den Zustand als verboten definieren (z.B. materialkundliche Hinweise für Kontakt mit einer nicht erlaubten Substanz, Abweichung von Schwammporengrößen usw.).
|
Aus meiner Sicht hat ITTF so viel und so konsequent Mist gebaut, dass ohne Druck von außen keine Korrekturen zu erwarten sind imho.
|