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-   -   Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=56591)

Hogar 29.05.2008 15:26

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1157945)
Sorry aber das sind so Haarspaltereien die du hier immer veranstaltest die mit der Praxis einfach nichts zu tun haben.

Wieso Haarspalterei, es soll doch verboten sein, mit chemischen Substanzen die Spieleigenschaft des Belags zu verändern. Doch gerade dies machen die Belagreiniger. Ich reinige meine Beläge nie, dadurch verändert sich zwar die Spieleigenschaft, doch das geschieht ganz und gar natürlich.:)

Fastest115 29.05.2008 15:41

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Ja genau. Das ist genau das was ich meinte. Haargespalten und Lichtjahre von der Realität entfernt.

Und anhauchen darf man den Belag auch nicht. Wasser ist auch ne Chemische Substanz. Und nen Schweißtropfen auf dem belag ist eine Salzlösung.

Und in ne Schlägerhülle darf man ihn auch nicht packen. Das ist ja eine Physikalische Beeinflussung (Schutz vor Tageslicht).

So ein Blödsinn...das ist auch das letzte mal das ich zu deiner kleinkarierten Kac.. was geschrieben habe.

Glückwunsch zur Nummer eins auf meiner Ignoreliste

Hogar 29.05.2008 18:06

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1158647)
Ja genau. Das ist genau das was ich meinte. Haargespalten und Lichtjahre von der Realität entfernt.

Und anhauchen darf man den Belag auch nicht. Wasser ist auch ne Chemische Substanz. Und nen Schweißtropfen auf dem belag ist eine Salzlösung.

Und in ne Schlägerhülle darf man ihn auch nicht packen. Das ist ja eine Physikalische Beeinflussung (Schutz vor Tageslicht).

So ein Blödsinn...das ist auch das letzte mal das ich zu deiner kleinkarierten Kac.. was geschrieben habe.

Glückwunsch zur Nummer eins auf meiner Ignoreliste

Im Gegensatz zu dir liefere ich zumindest die Fundstelle.

Zitat:

Zitat von R.K. (Beitrag 1086196)
Die Änderung 2a betrifft wohl auch das Tunen und Boosten von Belägen


Wichtige Beschlüsse der ITTF
anlässlich der Weltmeisterschaften 2008 in Guangzhou
(alle angeführten Änderungen gelten ab 1. September 2008)


1) Satzungs-Änderungen
Das Exekutiv-Komitee der ITTF wurde von bisher 7 auf nunmehr 9 Personen (Präsident, Stellv.
Präsident, 7 Vizepräsidenten) erweitert. Im Gegenzug wurde der Exekutiv-Rat (Executive Council)
und damit die Funktion der sogenannten Kontinentalen Vizepräsidenten abgeschafft. Ein neuer
„Rat für Entwicklung und Kontinentale Angelegenheiten“ wird sich vornehmlich mit Fragen der
Entwicklung des Tischtennissports in den Erdteilverbänden zu befassen haben.


2) Regel-Änderungen
(a) Tischtennis-Regeln
Ein neuer Punkt ist unter 2.4 einzufügen:
Schlägerbeläge sind so zu verwenden wie sie von der ITTF zugelassen wurden. Physikalische,
chemische oder andere Behandlung von Belägen (ausgenommen normale Abnutzung), die die
Spieleigenschaften, die Reibung, das Aussehen, die Farbe, die Struktur, etc. beeinflussen sind
unzulässig.

(b) Bestimmungen für internationale Veranstaltungen
Ergänzung von 3.2.1.3:
Schlägerbeläge sind künftig von den Herstellern mit einer „ITTF-Nummer“ zu versehen, aus der zu
entnehmen ist, um welchen Hersteller, um welche Belagsart und um welches spezielle
Belagsmodell es sich handelt.

Ausnahmebeschluss zu 3.2.4.2:
Die neuen Testmethoden zur Erkennung von gesundheitsschädlichen Belagsklebern werden bei
den Paralympischen Tischtennisbewerben in Peking 2008 nicht zur Anwendung gelangen.

Ergänzung von 3.8 bzw. Kapitel 4 (WM, Weltcup, Junioren-WM):
Spieler, die bereits für einen Nationalverband spielberechtigt waren und nun einen neuen
Nationalverband bei Weltmeisterschaften, Weltcups oder Junioren-Weltmeisterschaften vertreten
wollen, müssen sich künftig bei der ITTF registrieren lassen und sind
- falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung unter 15 Jahre alt sind, erst 3 Jahre nach der
Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt;
- falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 15 Jahre und höchstens 18 Jahre alt
sind, erst 5 Jahre nach der Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt;
- falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 18 Jahre und höchstens 21 Jahre alt
sind, erst 7 Jahre nach der Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt;
- falls sie mindestens 21 Jahre alt sind nicht mehr im obigen Sinne spielberechtigt.
Darüber hinaus gelten alle weiteren schon bisher in Bestimmung 3.8 festgelegten
Voraussetzungen.

(c) Technische Broschüren
Der Erweiterte ITTF-Vorstand (Board of Directors) hat einem Vorschlag des Materialkomitees
zugestimmt, die untere Grenze für die Griffigkeit von Schlägerbelägen in der Technischen
Broschüre der ITTF für Schlägerbeläge mit 25 Mikro-Newton festzulegen.
Damit werden sogenannte „glatte Noppenbeläge“ nicht mehr zulässig sein.

siehe auch: http://www.ooettv.at/news/material.pdf

Es gibt chemische Gummipflegemittel, die das Altern verhindern oder den Belag reinigen sollen, dazu zählt z.B. Silikon oder Benzin nach der Regel 2.4 sind diese aber verboten. Ausdrücklich wird aber darauf hingewiesen, dass eine Veränderung der Spieleigenschaft durch normale Abnutzung aber zulässig ist.

Wer seinen Schläger nach dem Spiel auf den Tisch liegen läßt, behandelt ihn nicht.

Es gibt also keinen Grund beleidigend zu werden.

noppen-lord 01.12.2008 15:21

AW: Hallmark Super Defence - GLN von ITTF vergessen
 
Wollte das Thema noch mal aufgreifen.
Spiele den Belag nun schon die ganze Vorrunde.
Mit meinem Hydra Holz habe ich eine SU wie früher mit dem HO.
Kontrolliert wurde ich 8 mal jedes Mal wurde nur geschaut ob der Belag auf der Liste steht und gut war.....;)
Wahrscheinlich ist er sogar bis Ende 3/2010 gültig da der DTTB eventuell die Listen 29/29b und 30 zulassen will (Gerücht:ratlos:)

Da frage ich mich was soll das ganze Theater.......
PS: Falls noch einer einen super defence in rot OX sucht einfach PN schicken.:D


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