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Ino 29.08.2002 11:38

Zitat:

Original geschrieben von Trask

Wenn man sich mit dem Verband nicht gütlich einigen kann, sondern die auf ihrem "Recht" bestehen, sollte man halt die Konsequenzen ziehen und die Leute beim nächsten mal anlügen: "Wir hatten einen Autounfall oder so".
Damit sind dann alle unzufrieden, aber wie man in den Wald hereinruft, so....
MfG Sven

Ich finde die Strafe auch bescheiden, aber erstens wird sowas wie Autounfall überprüft, zweitens fände ich es als Gegner oder Zuschauer auch nicht prickelnd, Däumchen zu drehen...

OliverBuckolt 29.08.2002 14:02

An "Funktionär"

Ich hatte als Mitglied im Verbandsrechtsausschuß des HTTV die Strafe aufgehoben. Leider sind wir von der Revisionskammer aufgehoben worden.
Ich bin Jurist und würde gerne mit Dir/ Ihnen Kontakt aufnehmen. Bitte schicke/ schicken Sie mir doch einmal eine Mail; ich würde mich freuen!
Das Urteil der Revisionskammer halte ich unter rechtlichen und sportpolitischen Gesichtspunkten für skandalös.

E-Mail: Oliver.Buckolt@recht.uni-giessen.de

Mit sportlichem Gruß
Oliver Buckolt

Tommy 1 29.08.2002 19:18

Auch wenn ich persönlich meine, dass man (wo dies, wie in anderen Verbänden, möglich ist) eine Ermessensentscheidung treffen sollte und auf die Strafe verzichten sollte, halte ich es für völlig "daneben", wenn hier wegen einer solchen Lappalie schon wieder jemand "ordentliche Gerichte" ins Gespräch bringen will.
Das kann doch einfach nicht wahr sein.
Wir wählen auf allen Ebenen Rechtsinstanzen, und die haben zu entscheiden.
Egal ob uns eine solche Entscheidung mal passt oder mal nicht passt, wir müssen sie akzeptieren.
Wer anders handelt, gefährdet die Basis, auf der der Sport gegründet ist.
Ich schreibe dies, obgleich ich weiß, dass manche Satzungs- und WO-Dinge nicht allen juristischen Überprüfungen standhalten würden. Dennoch stehe ich dazu.
Wenn nämlich wegen jeder Kleinigkeit nun auch noch im Sport Gerichte angerufen werden sollen, dann können wir bald einpacken, zumal in manchen Angelegenheiten verschiedene Juristen verschiedenste Meinungen äußern (was sogar für Gerichte gilt). Keineswegs ist Deutschlands öffentliche Juristerei so vorbildlich toll, wie manche, die die Sportjuristerei so leichtfertig abqualifizieren, meinen.
Eine gute Mischung aus sportlicher Realpolitik, gesundem Menschenverstand und Juristerei benötigen wir; die ist allerdings nicht in allen unseren Rechtsinstanzen vorhanden.

Sascha Eichmann 30.12.2002 13:41

Zitat:

Original geschrieben von Tommy
Auch wenn ich persönlich meine, dass man (wo dies, wie in anderen Verbänden, möglich ist) eine Ermessensentscheidung treffen sollte und auf die Strafe verzichten sollte, halte ich es für völlig "daneben", wenn hier wegen einer solchen Lappalie schon wieder jemand "ordentliche Gerichte" ins Gespräch bringen will.

Wo bitte ziehst du die Grenze zwischen "Lappalie" und "bedeutendem Vorfall"? Ist das dann auch wieder eine Ermessensentscheidung?
Es kann definitiv nicht sein, dass Satzungen von Sportverbänden gegen formelle Gesetze verstoßen. Solche Satzungen sind nichtig, und das wird dir jeder Jurastudent ab spätestens dem 3. Semester bestätigen.

aleol 30.12.2002 14:17

In der Basketball-Bundesliga gab es in der letzten Saison einen Fall, wo ein Spieler laut Satzung der Liga nicht einsatzberechtigt gewesen sei (Fax mit Meldebogen war zu spät bei der Liga eingegangen).
Ich weiß nicht mher ganz genau, wie der Ablauf war, aber im Ergebnis hat ein Gericht bestätigt, daß ein Verein mit der Teilnahme an der Liga deren Satzung anerkennt. Diese hatte bei der BBL einen Gang vor Arbeitsgereichte ausdrücklich ausgeschlossen, und das Ergebnis war somit, daß das Urteil des BBL Gerichtes Bestand hatte, ungeachtet arbeitsrechtlicher Gesetze (was damit zum Abstieg des Vereins geführt hatte)
Ist zwar ein etwas anderer Fall, der aber zeigt, daß der Einfluß von Satzungen nicht zu unterschätzen ist.

Zur Frage selber:
Daß der Verband Einspruch einlegt ist klar, würde doch sonst seine Satzung immer in Frage gestellt. Aber ein Gnadengesuch hätte man meiner Meinung nach ruhig annemen können, oder vielleicht ein Reduzierung der Strafe (immerhin ist eine Absage am Vortag für andere Teams und Organisatoren doch ziemlich unglücklich) aussprechen können.


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