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Kriegela 28.11.2025 23:31

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
Verstehe ich, wobei hier echt viele Vereine DJK oder ESV/ETuS usw tragen. War natürlich auch etwas konstruiert das Beispiel.

Bleibt aber immer noch sowas wie ne Stadtmeisterschaft, die man für den Stadtsportbund ausrichtet und wie man das weg diskutieren will. :D

Warten wir es ab, ich will erst mal sehen wie man einen Verein oder Spieler sanktioniert bzw. es versucht. :D Ich spiele ganz bewusst alle Turniere mit die frei und nicht genehmigt sind, bundesweit. Freue mich auf meine Strafe. :D

HansWurst123 29.11.2025 00:48

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
Zitat:

Zitat von Kriegela (Beitrag 3831651)
Verstehe ich, wobei hier echt viele Vereine DJK oder ESV/ETuS usw tragen. War natürlich auch etwas konstruiert das Beispiel.

Bleibt aber immer noch sowas wie ne Stadtmeisterschaft, die man für den Stadtsportbund ausrichtet und wie man das weg diskutieren will. :D

Warten wir es ab, ich will erst mal sehen wie man einen Verein oder Spieler sanktioniert bzw. es versucht. :D Ich spiele ganz bewusst alle Turniere mit die frei und nicht genehmigt sind, bundesweit. Freue mich auf meine Strafe. :D

Du sagst doch selbst, dass nirgendwo bei deinen Beispielen ein Verein des DTTB der Veranstalter ist, sondern immer nur Ausrichter.

mithardemb 29.11.2025 10:55

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 3831616)
Daraus folgt: will man ohne Genehmigung usw des DTTB (oder der Landesverbände) ein Turnier ausrichten darf nicht der Verein der Veranstalter sein. Somit greift dann auch nicht die Haftpflichtversicherung des Vereins wenn etwas passiert.

Das wäre für einen Verein aber eine extrem schlechte Haftpflicht, wenn sie nur nur Veranstaltungen abdeckt, die über Veranstaltungen des DTTB oder seine Landesverbände abgedeckt sind. Vereinsmeisterschaften, Freundschaftsspiele, Aktivitäten des Vereins außerhalb des TT Sports oder auch das normale Training.

HansWurst123 29.11.2025 13:42

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 3831724)
Das wäre für einen Verein aber eine extrem schlechte Haftpflicht, wenn sie nur nur Veranstaltungen abdeckt, die über Veranstaltungen des DTTB oder seine Landesverbände abgedeckt sind. Vereinsmeisterschaften, Freundschaftsspiele, Aktivitäten des Vereins außerhalb des TT Sports oder auch das normale Training.

Sind denn Nicht-Vereinsmitglieder (Neuanfänger, Externe von andereren Vereinen) bei euch im normalen Training mitversichert, habt ihr dazu eine separate Zusatzversicherung, die auch diesen Personenkreis abdeckt oder geschieht dies auf eigene Gefahr?

Warum sollte die Versicherung meines Vereins greifen, wenn ich irgendwo anders an einem Turnier teilnehme? Da sollte dann im Regelfall die Versicherung des Veranstalters vorhanden sein.

Vereinsmeisterschaften, Freundschaftsspiele usw. sind übrigens auch in der WO erwähnt, wenn man einmal nachließt ;)

mithardemb 29.11.2025 15:15

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
Zitat:

Zitat von HansWurst123 (Beitrag 3831803)
Sind denn Nicht-Vereinsmitglieder (Neuanfänger, Externe von andereren Vereinen) bei euch im normalen Training mitversichert, habt ihr dazu eine separate Zusatzversicherung, die auch diesen Personenkreis abdeckt oder geschieht dies auf eigene Gefahr?

Unser Interesse als Verein ist es den Verein selbst und unsere Mitglieder abzusichern. Wenn also der Schaden dem Verein zur Last gelegt wird oder wir z.B. bei einem Fußballturnier für Freizeitmannschaften antreten, dann sollten diese Risiken versichert sein.


Zitat:

Zitat von HansWurst123 (Beitrag 3831803)
Vereinsmeisterschaften, Freundschaftsspiele usw. sind übrigens auch in der WO erwähnt, wenn man einmal nachließt ;)

Erwähnt als nicht genehmigungspflichtig.

HansWurst123 29.11.2025 15:29

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 3831861)
Unser Interesse als Verein ist es den Verein selbst und unsere Mitglieder abzusichern. Wenn also der Schaden dem Verein zur Last gelegt wird oder wir z.B. bei einem Fußballturnier für Freizeitmannschaften antreten, dann sollten diese Risiken versichert sein.




Erwähnt als nicht genehmigungspflichtig.

Genau, aber dies gilt selbstverständlich erstmal nur für die Mitglieder und nicht für Dritte z.B. "Ich frage einmal xyz ob der auch mitmachen kann, weil uns noch jemand fehlt." Außer man kümmert sich natürlich extra darum.

Ja, also ist doch klar geregelt wo man als veranstaltender Verein eine Genehmigung braucht und wo nicht.

Mulder 29.11.2025 16:01

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
was hat der DTTB mit der Versicherung eines Vereins zu tun? Wenn der Verein und dessen Versicherung sich einig sind, dass Spieler offener Turniere versichert sind, ist doch alles geregelt

Fastest115 30.11.2025 02:44

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
Zitat:

Zitat von HansWurst123 (Beitrag 3831662)
Du sagst doch selbst, dass nirgendwo bei deinen Beispielen ein Verein des DTTB der Veranstalter ist, sondern immer nur Ausrichter.

Genau das ist der Punkt
Es ist immer ein anderer Verband oder ähnliches der nicht mitglied des dttb ist der Veranstalter und als solcher auch entsprechend versichert und der jeweilige Verein der Mitglied des dttb ist ist nur der Ausrichter. Sprich der stellt Tische Personal Halle usw.
Sprich man muss eigentlich nur einen Verein oder Verband finden der nicht Mitglied des dttb ist der als Veranstalter auftritt und der tt Verein nur als Ausrichter.
Zb könnte der örtliche Tennis Club oder ruderverein das Turnier veranstalten und der tt Verein richtet es für die aus.

Fastest115 30.11.2025 02:49

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 3831724)
Das wäre für einen Verein aber eine extrem schlechte Haftpflicht, wenn sie nur nur Veranstaltungen abdeckt, die über Veranstaltungen des DTTB oder seine Landesverbände abgedeckt sind. Vereinsmeisterschaften, Freundschaftsspiele, Aktivitäten des Vereins außerhalb des TT Sports oder auch das normale Training.

Du hast das Problem noch nicht verstanden.
Natürlich kannst du als Verein auch Veranstaltungen ausserhalb des dttb veranstalten. Auch ein offenes Turnier und bist dann versichert. Der TT Verein ist der Veranstalter
ABER wenn der TT Verein der Veranstalter ist muss er sich als Mitglied des DTTB (Bzw der öandesverbände) an deren Vorgaben halten und die sagen meist: offene Turniere müssen angemeldet werden undndie Bestimmungen eingehalten mit turnierlizenz usw

Fastest115 30.11.2025 02:57

AW: Offenes Turnier (Anmeldung!? Genehmigung!?)
 
Zitat:

Zitat von Mulder (Beitrag 3831873)
was hat der DTTB mit der Versicherung eines Vereins zu tun? Wenn der Verein und dessen Versicherung sich einig sind, dass Spieler offener Turniere versichert sind, ist doch alles geregelt

Ja genau auch für dich nochmal.
Der DTTB hat mit der Versicherung nichts zu tun.
Aber wenn man als Verein der Veranstalter ist (und damit versichert) muss man das rurniet anmelden.

Bitte nicht immer nur den einen Punkt sehen (also nur versicherung oder nur genehmigungspflicht) sondern die Kombi
TT Verien ist Veranstalter dann auch versichert aber dann als Mitglied des DTTB muss man dss Turnier anmelden.

Ist der TT Verein nicht der Veranstalter (sondern nur der ausrichter) muss er das Turnier nicht anmelden aber dann ist das Turnier nicht über dem TT Verein versichert sondern der Veranstalter muss da mit seiner Versicherung klar kommen.
Ist das dann zb der Stadtsportbund läuft das über die Versicherung von denen.
Ist es aber zn eine Privatperson bezweifle ich das Schäden die bei dem Turnier auftreten dann über eine private haftpflicht abgedeckt sind.


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