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ttttt 16.12.2017 17:41

Muss das Belagmaterial das Blatt völlig bedecken?
 
Hallo,

es gilt im Tischtennis die folgende Regel.

Zitat:

4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.
Was ich aber nicht verstehe ist, dass viele Spieler (auch in internationalen Turnieren) diese Regel nicht einhalten und dennoch zugelassen werden. Das kann man in zahlreichen Videos sehen. Zuletzt ist mir das im Spiel "Ovtcharov gegen Harimoto" bei den aktuellen Seamaster Grand Finals 2017 aufgefallen. Man sieht es deutlich, wenn die Schläger der Spieler herangezoomt werden. Der Schläger ist durch ein Kantenband geschützt, aber man sieht deutlich, dass der Belag absteht.

Ich selbst spiele auch gerne mit überstehenden Belägen, habe sie aber aufgrund der aktuellen Regeln zugeschnitten. Wenn ich die Videos sehe, würde ich gerne wieder zu überstehenden Belägen wechseln, allerdings weiß ich nicht, ob es in Turnieren bemängelt wird.

Fastest115 16.12.2017 22:38

AW: Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken?
 
Es gibt eine 2-mm-Toleranz. Diese darf der Belag zu klein oder groß sein.

Javaguru 17.12.2017 09:13

AW: Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken?
 
Die stehen zwar in keinem Regelwerk, wird in der Praxis jedoch so gehandhabt, ja.

Matousek 17.12.2017 13:45

AW: Muss das Belagmaterial das Blatt völlig bedecken?
 
Überstehende Beläge könnten den Plastikballverbrauch reduzieren. Dadurch würden sich Schlägerkantentreffer nicht so negativ auf den P-Ball auswirken ;)

ttttt 17.12.2017 14:02

AW: Muss das Belagmaterial das Blatt völlig bedecken?
 
*lol*
Dann werde ich wieder zu meinen überstehenden Belägen wechseln.

Die Sache mit der 2mm Toleranz war mir zwar bekannt, aber ich dachte, dass eben diese Toleranz aktuell eben verboten ist. Steht dieser Fakt auch in den Regeln? Weiß jemand, wo genau?

Javaguru 17.12.2017 15:43

AW: Muss das Belagmaterial das Blatt völlig bedecken?
 
Wie gesagt, in den Regeln steht nichts von einer Toleranz:
ITTF Regeln A
4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.

Lrephcsak 17.12.2017 16:34

AW: Muss das Belagmaterial das Blatt völlig bedecken?
 
Ich möchte Javaguru in der Sache rechtgeben, jedoch leicht widersprechen, daß dies so in keinem Regelwerk stehe.
Tatsächlich ergibt sich diese Handlungsweise nämlich aus WO DTTB A 2.3:
"Bei allen Veranstaltungen dürfen Schlägertests gemäß der Richtlinie zu Schlägertests durchgeführt werden."
In Verbindung mit der genannten Richtlinie für Schlägertests im DTTB 4.1:
"Dazu zählt vor allem die vollständige Abdeckung des Schlägerblattes durch den Belag (Toleranz 2,0 mm) bzw. ein Überstehen des Belags über das Schlägerblatt hinaus (Toleranz 2,0 mm)."

Darauf kann man sich also durchaus berufen.

Richard

Javaguru 17.12.2017 16:57

AW: Muss das Belagmaterial das Blatt völlig bedecken?
 
Strikt ausgelegt sind diese Richtlinien aber eben nicht die Regeln, sondern lediglich Ergänzungen bzw. Empfehlungen, so wie auch die Regelauslegungen des DTTB.

Lrephcsak 17.12.2017 17:03

AW: Muss das Belagmaterial das Blatt völlig bedecken?
 
...daher hatte ich ja zusätzlich den Passus aus der WO zitiert, wonach "gemäß der Richtlinie" zu handeln ist. Dadurch hat deren Inhalt schon einen Status, der über "Empfehlung" in der Verbindlichkeit hinausgeht.
Unter den Begriff "Regelwerk" fällt dies tatsächlich nur, wenn man diesen etwas weiter auslegt, daher schrieb ich auch "leicht" widersprechen. :-p

Dennoch: Wenn ein OSR diese Toleranz nicht zugestehen würde, würde er gegen nach WO verbindlich geltende Festsetzungen entscheiden. Das sollte ein OSR grundsätzlich vermeiden. ;)

Richard

Croudy 18.12.2017 13:41

AW: Muss das Belagmaterial das Blatt völlig bedecken?
 
Hat jemand eine Idee, inwieweit diese Regelung für sog. Pistolengriff-Hölzer, insbesondere das Q7 von Sanwei zutreffend ist?


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