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yxcv 24.06.2019 14:54

Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Hallo zusammen,

mein Verein gehört zum WTTV und auch nächste Saison stehen wieder Spiele gegen eine JVA an. Das Spielergebnis wird nicht offiziell berücksichtigt.

Ist es rechtens uns eine Geldstrafe anzudrohen, wenn wir nicht antreten?

Immerhin müssen wir auf eigenes Risiko in den Knast.
Es sind zwar die ganze Zeit Wärter in der Nähe, trotzdem gibt es keine Garantie, dass nicht doch Mal einer durchdreht.

Verständlicherweise ist auch nicht jeder davon überzeugt Straftätern den Tag zu versüßen, insb. wenn es im privatem Umfeld Opfer solcher Verbrecher gibt.

Ist es überhaupt legal uns Geldstrafen bei einem JVA-Spieltag anzudrohen?

Peter Igel 24.06.2019 16:00

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
wenn Ihr dort nicht antretet, kommt Ihr in Beugehaft!:D

Fastest115 24.06.2019 16:38

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von yxcv (Beitrag 3069414)
Hallo zusammen,

mein Verein gehört zum WTTV und auch nächste Saison stehen wieder Spiele gegen eine JVA an. Das Spielergebnis wird nicht offiziell berücksichtigt.

Ist es rechtens uns eine Geldstrafe anzudrohen, wenn wir nicht antreten?

Immerhin müssen wir auf eigenes Risiko in den Knast.
Es sind zwar die ganze Zeit Wärter in der Nähe, trotzdem gibt es keine Garantie, dass nicht doch Mal einer durchdreht.

Verständlicherweise ist auch nicht jeder davon überzeugt Straftätern den Tag zu versüßen, insb. wenn es im privatem Umfeld Opfer solcher Verbrecher gibt.

Ist es überhaupt legal uns Geldstrafen bei einem JVA-Spieltag anzudrohen?

Wenn das ein offizielles Verbandsspiel ist sollte man antreten und wenn man das nicht tut denke ich ist es rechtens dafür die üblichen Strafen für nichtantreten auszusprechen.

Ein paar Anmerkungen:
1. Habe auch schon Leute gesehen die durchdrehen bis hin zu Tätlichkeiten die in nicht JVA Mannschaften spielen...da biste also nie vor geschützt.
2. Habe selber vor Jahren im Rahmen des Betriebsports in der JVA Dortmund gespielt. Da sassen allerdings nur Untersuchungshäftlinge und Haftstrafen bis 2 Jahre.
3. Glaube nicht das da bei anwesenden Wärtern die Gefahr groß ist, das jemand durchdreht. Damit würden die Ihre Haftstrafen verlängern bzw ihre Chancen auf Haftverkürzung/Bewährung verspielen.
Daher denke ich ist dieAngst übertrieben
4. Kritisch ist sicher wenn jemand aus psychologischen Gründen da nicht antreten möchte. ZB weil da jemand sein könnte der einem Familienmitglied Schaden zugefügt hat oder weil man eine Phobie gegen eingeschlossen sein hat usw. Aber das Spiel ja eh nicht in die Wertung fließt schickt man einfach X Leute dahin die da kein Problem mit haben...
5. Sollte man wirklich aus unter 4 genannten psychologischen Gründen nicht in der Lage sein dort genug Leute zusammen su bekommen die da spielen können, dann muss man den "Einzelfall" dem Kreis /Bezirk mal darlegen und ggf auch belegen (Attest usw) und dann wird da bestimmt auch der Kreis/Bezirk von einer Strafe Abstand nehmen...sprechenden Leuten ist zu helfen...aber nur unbegründet sagen wir treten nicht an ohne vorherige Absprache, da wird die Strafe denke ich rechtens sein.

Peter Igel 24.06.2019 20:20

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
ich würde da sofort spielen!
Vielleicht könnte ich mir da ein Netzwerk aufbauen und müsste zukünftig nur noch 147,55 zahlen!
Wobei, das "Netzwerk" hab ich auch so...:)

tripplem 24.06.2019 22:17

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Wenn ihr bereits zugesagt habt, dann solltet ihr auch antreten.
Ich finde solch eine Maßnahme klasse.
Im Rahmen der Resozialisierung seit ihr meines Erachtens
Erfüllungsgehilfen im Staatsauftrag.
Das kann Timo Boll von sich nicht behaupten und damit seit ihr ihm vorausgeeilt!

Und stell dir mal vor, ihr könntet je nach Absprache euch auch entwickeln:
Vielleicht fangt ihr erst einmal mit Insassen an,
die nur leichte und mittelschwere Körperverletzungen begangen haben,
bis hin zu Häftlingen, die Bankräuber sind.
Die können euch bestimmt noch einiges beibringen,
die Jungs sind durchaus kreativ.

Und zu guter Letzt:

Wenn einer von euch einen Häftling kennt,
dann kommt ihr vielleicht in den Genuss einer gemeinschaftlichen Rektaluntersuchung
durch einen elitären Strafvollzugsbeamten.
Da ist doch mal ein gruppendynamischer Effekt, von den ihr in der Saison profitieren werdet,
oder nicht?

Ich mach ne Wette, dass, wenn das öffentlich wird,
ihr auf jeden Fall zur Begrüßung immer die Lacher auf eurer Seite habt!

Ich finde, da kann man ein blaues Auge für in Kauf nehmen!

mephisto240864 25.06.2019 05:28

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Also ich habe schon eine ganze Reihe ansportlichen Vergleichen, z.B. auch Fußballspiele zwischen Inhaftierten und Personen von "draußen" erlebt und es ist nich nie etwas passiert.
Und bitte...wir sind keine Wärter, die gibt es vielleicht im Zoo 😖

Nobby 25.06.2019 07:37

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Zitat:

Zitat von yxcv (Beitrag 3069414)
Hallo zusammen,

mein Verein gehört zum WTTV und auch nächste Saison stehen wieder Spiele gegen eine JVA an. Das Spielergebnis wird nicht offiziell berücksichtigt.

Sind im Herrenbereich außer Konkurrenz Mannschaften nach WO überhaupt zulässig? Meines Wissens nicht. Zu eine Freundschaftsspiel kann euch ja keiner zwingen.

Wer will kann ja auf freiwilliger Basis antreten aber man sollte keinen dazu zwingen.

Christian Henrich 27.06.2019 13:00

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Bei uns im Kreis spielt auch eine Mannschaft aus der JVA - nicht in meiner Klasse, aber gegen eine Mannschaft aus meinem Verein. Bezüglich der Strafe bei Nichtantreten bin ich mir nicht sicher, da frage ich den Mannschaftsführer. Die Mannschaft spielt aber ganz normal im Ligabetrieb mit, mit der Ausnahme, dass sie nur Heimspiele hat ;) Mannschaften, die nicht angetreten sind, haben in der Vergangenheit daher auch 0:8 verloren.

Vor ein paar Jahren hat in dieser JVA-Mannschaft ein bundesweit aus den Medien bekannter Straftäter gespielt. Der hat es jedem freigestellt, gegen ihn zu spielen oder nicht. Wenn jemand nicht gegen ihn spielen wollte, hat er sein Spiel abgeschenkt, sodass keiner gezwungen war, gegen ihn zu spielen (meiner Erinnerung nach haben sich in der Saison aber nur drei Spieler geweigert, gegen ihn zu spielen, eine Mannschaft ist nicht angetreten und hat 0:8 verloren). Ob das aber generell bei Spielen in der JVA gilt, weiß ich allerdings nicht, kann es mir aber nicht vorstellen. Das war wohl nur ein Entgegenkommen dieser Person. Bei ihm war es wegen des Bekanntheitsgrades und der begangenen Tat, das wäre dann ein psychologischer Grund, den Fastest erwähnte. In der Regel weißt du ja aber nicht, weshalb dein Gegenüber einsitzt. Und das ist auch gut so, das hat ja nichts mit dem Sport zu tun. Wenn du gegen andere nicht antrittst, wirst du wohl kampflos verlieren.

Es ist bei den bisherigen Spielen nicht ansatzweise etwas in die von dir genannte Richtung passiert, und ich kann mir das auch nicht vorstellen - erstens sind da ständig Beamte dabei, die aufpassen, und zweitens ist das für die Inhaftierten eine Abwechslung vom Alltag, ein Privileg, das werden sie nicht aufs Spiel setzen. Abgesehen von den Umständen - Einlasskontrolle, Aufpasser - waren das ganz normale Spiele. Dass meine Vereinskameraden da "gerne" hinfahren, kann man zwar nicht unbedingt sagen, aber es ist auch keine Frage, dass sie es tun.

Vollblutprofi 27.06.2019 14:32

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Wie wird das dann gerechnet, wenn sie keine Auswärtsspiele haben?

Fastest115 27.06.2019 14:34

AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
 
Man muss dann 2 mal bei denen antreten...so war das zumindest damals bei uns im Betriebsport


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