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Werner66 26.03.2009 16:55

Nichtantreten
 
Tach zusammen,

Unsere 1. Mannschaft (BOL) hat am kommenden Wochenende das letzte Saisonspiel (Heimspiel). Es geht um die berühmt berüchtigte goldene Ananas. Wir Klassenerhalt gesichert und der Gegner (auch letztes Saisonspiel) steht als Tabellenletzter fest.
Nun sagt der Gegner gestern das Spiel ab. Sie sind nicht gewillt anzutreten:flop: und geben das Spiel kampflos ab. So weit so gut.

Nun wäre es für den Gegner die weiteste Saisonfahrt (ca. 140 Km einfache Strecke) gewesen. Das sie dann absagen, kann man vielleicht ein kleines bischen verstehen. Unsere 1. durfte/mußte natürlich im Hinspiel antreten und da hingurken. In der WO des TTVN steht im Abschnitt J nun folgendes:

16 Nichtantreten
a Tritt eine Mannschaft, außer in begründeten Fällen, nicht an, so wird der
Mannschaftskampf kampflos für den Gegner als gewonnen gewertet.
b Bei Nichtantreten einer Mannschaft sind dem Gegner für das Hinspiel
bzw. für das noch auszutragende Rückspiel die Fahrtkosten für einen
Pkw (Vierermannschaft) bzw. zwei Pkw (Sechsermannschaft) zu erstatten
(0,26 € pro km/ Pkw).


Sollte man sich diese Fahrtkosten aus dem Hinspiel wiederholen oder wird das evtl. als "unsportlich" angesehen?

Hat das schon mal jemand gemacht und wie war die Kritik? Hat es vielleicht dem Image des Vereins sogar geschadet? Man wiil ja auch nicht zum §§-Reiter mutieren ;). Andererseits gibts nun mal Regeln.

Fastest115 26.03.2009 17:00

AW: Nichtantreten
 
Ich kenne diese Fälle auch. Das hat es schon mehrfach gegeben. Meist haben sich die Vereine das geld nicht wieder geholt. Kenne aber auch welche die es gemacht haben. Hat dem verein keinen Imageschaden zugefügt. Interessiert nach kurzer zeit eh keinen mehr.

Ist auch so ne Sache. Wer soll sich beschweren. Der Verein der zahlen muß?? Der hätte ja antreten können. Außerem spart er sich ja die Fahrtkosten zu euch und kann euch die dann wenigstens geben.

Außerdem hat es dann evtl auch nen Lerneffekt, damit sowas nicht einreißt und man immer bei der kleinsten Schwierigkeit sagt ich sage ab...

Also meine Tendenz wäre: Kosten einfordern.

aleol 26.03.2009 17:06

AW: Nichtantreten
 
Habe es selber noch nicht erlebt, aber mal bei der ersten Damen meines alten Vereins mitbekommen. Da war unsere Damen nicht angetreten, und hatten sich dann schon tierisch über die Forderung aufgeregt. Allerdings habe ich gerade bei den Damen schon sehr häufig die Einstellung "Ach wir spielen doch nur als Hobby, da sollte man die Regeln nicht so ernst nehmen" erlebt.
Auch bei den Herren wird das sicher keiner gerne zahlen.


Ich finde es eigentlich absolut gerechtfertig, das Geld einzufordern. Alleine schon, damit man nicht sogar Geld einsparen kann, indem man einfach weite Fahrten gar nicht erst antritt. Die bloße Strafe kann dann ja durchaus geringer ausfallen als die Fahrtkosten - das ganze soll ja sicherlich auch einen gewissen Erziehungseffekt haben.

Hdd 26.03.2009 17:55

AW: Nichtantreten
 
Das ist für mich überhaupt kein Thema. Man sollte auf jeden Fall die Kosten aus dem Hinspiel geltend machen. In unserem Kreis sind auch alle Vereine per Rundschreiben aufgefordert, das zu machen und ich kenne Fälle, in denen anstandslos gezahlt wurde.
Ein Problem gibt es aber, wenn der Gastverein nicht zahlt. Nach meinem Kenntnisstand kann der Heimverein das Geld dann nur privat einklagen.
Gruß Hdd

thomas92 26.03.2009 18:07

AW: Nichtantreten
 
Mal ne dumme Zwischenfrage:
Angenommen wir befinden uns in der Rückrunde, Mannschaft X spielt daheim gegen Y. Jetzt tritt Mannschaft Y nicht an, also die kommen erst gar nicht. Dann kann man doch kein Geld anfordern, oder?
Wenn jetzt Mannschaft X nicht antritt, aber die Gastmannschaft anreist, dann ist das logisch, dass die Anfahrtskosten erstattet werden sollten.
Warum man dann für das schon ausgetragene Hinspiel Geld kassieren darf, ist mir auch ein Rätsel.

jes 26.03.2009 18:20

AW: Nichtantreten
 
Die Mannschaft X ist in der Hinrunde ja nach Y gefahren. Somit hatten sie Fahrtkosten.
Die spart nun Mannschaft Y, da sie nicht nach X kommen.
Insofern wäre es schon unfair, dass eine Mannschaft, die nicht kommt, Geld spart, während die andere Mannschaft das Fahrtgeld ausgeben muss.

tt-trommler 26.03.2009 21:27

AW: Nichtantreten
 
Zitat:

Zitat von Werner66 (Beitrag 1425351)
Tach zusammen,

Unsere 1. Mannschaft (BOL) hat am kommenden Wochenende das letzte Saisonspiel (Heimspiel). Es geht um die berühmt berüchtigte goldene Ananas. Wir Klassenerhalt gesichert und der Gegner (auch letztes Saisonspiel) steht als Tabellenletzter fest.
Nun sagt der Gegner gestern das Spiel ab. Sie sind nicht gewillt anzutreten:flop: und geben das Spiel kampflos ab. So weit so gut.

Nun wäre es für den Gegner die weiteste Saisonfahrt (ca. 140 Km einfache Strecke) gewesen. Das sie dann absagen, kann man vielleicht ein kleines bischen verstehen. Unsere 1. durfte/mußte natürlich im Hinspiel antreten und da hingurken. In der WO des TTVN steht im Abschnitt J nun folgendes:

16 Nichtantreten
a Tritt eine Mannschaft, außer in begründeten Fällen, nicht an, so wird der
Mannschaftskampf kampflos für den Gegner als gewonnen gewertet.
b Bei Nichtantreten einer Mannschaft sind dem Gegner für das Hinspiel
bzw. für das noch auszutragende Rückspiel die Fahrtkosten für einen
Pkw (Vierermannschaft) bzw. zwei Pkw (Sechsermannschaft) zu erstatten
(0,26 € pro km/ Pkw).


Sollte man sich diese Fahrtkosten aus dem Hinspiel wiederholen oder wird das evtl. als "unsportlich" angesehen?

Hat das schon mal jemand gemacht und wie war die Kritik? Hat es vielleicht dem Image des Vereins sogar geschadet? Man wiil ja auch nicht zum §§-Reiter mutieren ;). Andererseits gibts nun mal Regeln.

Die Regel ist doch sonnenklar - also Geld holen ohne jegliche Skrupel.

Croudy 27.03.2009 00:33

AW: Nichtantreten
 
Genau, denn so ein Verhalten ist auch als unsportlich anzusehen, gerade weil ihr dadurch ja die Punkte "geschenkt" bekommt - auch wenn euch das vielleicht freut, gegenüber den anderen Mannschaften ist es halt unfair, auch wenn im Prinzip schon alles entschieden ist! Im Übrigen gibt es darüberhinaus auch noch eine Geldstrafe für den Verein wegen Nichtantretens (bei uns im TTVN 75 Euro auf Bezirksebene)!

Der springende Punkt 27.03.2009 00:36

AW: Nichtantreten
 
Zitat:

Zitat von Hdd (Beitrag 1425455)
Ein Problem gibt es aber, wenn der Gastverein nicht zahlt. Nach meinem Kenntnisstand kann der Heimverein das Geld dann nur privat einklagen.
Gruß Hdd

Das ist im TTVN klar geregelt - und zwar offensichtlich anders als bei dir im Verband.

Die Forderung wird über den Staffelleiter geltend gemacht, und der überwacht den Geldeingang. Wenn das Geld nicht kommt, wird die Mannschaft gesperrt, zur Not auch bis in die nächste Saison. Wenn sie dort in den ersten drei Spielen immer noch gesperrt ist, wird sie nach dem dritten Spiel gestrichen.

Die Forderung geht dann von der Mannschaft auf den Verein über. Wenn der nicht zahlt, wird der gesamte Verein mit allen verbleibenden Mannschaften bis zum Zahlungseingang gesperrt.

Man kann also davon ausgehen, dass die Fahrtkostenforderung beglichen werden wird - und zwar ohne private Klage.

Hdd 27.03.2009 08:33

AW: Nichtantreten
 
Zitat:

Zitat von Der springende Punkt (Beitrag 1425893)
Das ist im TTVN klar gergelt - und zwar offensichtlich anders als bei dir im Verband.

Die Forderung wird über den Staffelleiter geltend gemacht, und der überwacht den Geldeingang. Wenn das Geld nicht kommt, wird die Mannschaft gesperrt, zur Not auch bis in die nächste Saison. Wenn sie dort in den ersten drei Spielen immer noch gesperrt ist, wird sie nach dem dritten Spiel gestrichen.

Die Forderung geht dann von der Mannschaft auf den Verein über. Wenn der nicht zahlt, wird der gesamte Verein mit allen verbleibenden Mannschaften bis zum Zahlungseingang gesperrt.

Man kann also davon ausgehen, dass die Fahrtkostenforderung beglichen werden wird - und zwar ohne private Klage.

Das ist eine sinnvolle Regelung. Soweit mir bekannt ist, gibt es im WTTV leider keine solche Festsetzung. Ich warte aber nur darauf, daß ein Gastverein nicht zahlt. Dann würde ich sofort eine Frist setzen und eine Sperre androhen, im Notfall auch aussprechen.
Hdd


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