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Klaus123 01.05.2009 07:28

Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
Hallo, stimmt es, daß am 1. Mai als gesetzl. Feiertag sportliche Betätigung (TT-Training) gesetzlich verboten ist?

mithardemb 01.05.2009 07:51

AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
Zitat:

Zitat von Klaus123 (Beitrag 1468476)
Hallo, stimmt es, daß am 1. Mai als gesetzl. Feiertag sportliche Betätigung (TT-Training) gesetzlich verboten ist?

Auf jeden Fall es herrscht am ersten Mai allerstrengstes Sportverbot. Die Spieler von Bochum und Hannover die heute Abend in der Fußball Bundesliga gegeneinander spielen werden danach sofort in Untersuchungshaft genommen. :)

Wie kommst du auf diesen Unsinn?

Klaus123 01.05.2009 08:06

AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
Wurde mir von einem Mannschaftskollegen verzählt ...

sj 01.05.2009 08:09

AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
Wenn Du Lust hast: ich glaube, heute fängt schon das Nina-Hess-Turnier in Giessen an ... ;)

Es gibt glaube ich für den Totensonntag eine Regelung, dass vormittag snicht gespielt werden darf, bei den letzten BEM (welche an jenem Tag stattfanden) soll der Pfarrer morgens in der Halle gestanden haben und einen Aufstand gemacht haben ...

Aber normalerweise ist ein Feiertag genau der richtige Tag, um seinen sportlichen Hobbies nachzugehen ... :)

Fastest115 01.05.2009 08:24

AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
Es gibt einige gesetzliche Feiertagean denen komplettes oder zeitlich begrenztes Sportverbot herrscht. Dazu gehören meines wissens Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag und Allerheiligen. Alle anderen Tage sind meines Wissens für Sport freigegeben.

mithardemb 01.05.2009 08:25

AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
Zitat:

Zitat von sj (Beitrag 1468499)
Wenn Du Lust hast: ich glaube, heute fängt schon das Nina-Hess-Turnier in Giessen an ... ;)

Es gibt glaube ich für den Totensonntag eine Regelung, dass vormittag snicht gespielt werden darf, bei den letzten BEM (welche an jenem Tag stattfanden) soll der Pfarrer morgens in der Halle gestanden haben und einen Aufstand gemacht haben ...

Aber normalerweise ist ein Feiertag genau der richtige Tag, um seinen sportlichen Hobbies nachzugehen ... :)

Du darfst dein Hobby immer ausüben, ganz egal zu welcher Uhrzeit und an welchem Tag im Jahr. Einschränkung gibt es natürlich wenn du dabei die Rechte anderer dabei verletzt (beim Sport also hauptsächlich das Recht auf Ruhe). Außerdem kann natürlich der Eigentümer der Halle (i.d.R die Stadt) die Hallennutzung an diesem Tag untersagen.

mithardemb 01.05.2009 08:27

AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1468509)
Es gibt einige gesetzliche Feiertagean denen komplettes oder zeitlich begrenztes Sportverbot herrscht. Dazu gehören meines wissens Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag und Allerheiligen. Alle anderen Tage sind meines Wissens für Sport freigegeben.

Das ist komplett falsch. Es gibt kein Sportverbot !!!!

Hast du schon einmal einen Tag gesehen ohne Jogger? Gibt es einen einzigen Tag im Jahr an dem es keine kommerziellen Sportereignisse im Fernsehen zu sehen gibt?

bibu09 01.05.2009 08:33

AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
z.B. Karfreitag gibt es in Deutschland keine kommerziellen Veranstaltungen stattfinden. Deutsche im Ausland sind von diesem Verbot nicht betroffen.

Fastest115 01.05.2009 08:36

AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 1468514)
Das ist komplett falsch. Es gibt kein Sportverbot !!!!

Hast du schon einmal einen Tag gesehen ohne Jogger? Gibt es einen einzigen Tag im Jahr an dem es keine kommerziellen Sportereignisse im Fernsehen zu sehen gibt?

Sportverbot war auch im Sinne von offiziellen Veranstaltungen/Wettkämpfen gemeint. Dazu gibt es ein feiertagsgesetz. Hier die Einschränkungen.

1. Januar Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Karfreitag allgem. ganztägiges Sportverbot
Ostermontag Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
1. Mai Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Christi Himmelfahrt Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Pfingstmontag Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Fronleichnam Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
3. Oktober Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört (nur wenn der 3.10. auf Sonntag fällt)
Allerheiligen Sportverbot von 5.00 - 18.00 Uhr
Volkstrauertag Sportverbot von 5.00 - 13.00 Uhr
Totensonntag Sportverbot von 5.00 - 18.00 Uhr
Weihnachten Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört

mithardemb 01.05.2009 08:50

AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1468523)
Sportverbot war auch im Sinne von offiziellen Veranstaltungen/Wettkämpfen gemeint. Dazu gibt es ein feiertagsgesetz. Hier die Einschränkungen.

Es ist wie du ja selber schreibst eben kein "Sportverbot" sondern um ein Verbot von öffentlichen Veranstaltungen an den sog. "stillen Tagen". Trainieren darfst du immer, solange du nicht andere dabei störst. Die Regelungen zum Feiertag sind auch nicht auf den Sport ausgerichtet sondern auf öffentliche Veranstaltungen (Beispiel Tanz) oder eben auf ein eine erhöhtes Gebot der Ruhe.

Es gibt übrigens an all diesen Tagen kommerzielle Sportereignisse auf deutschem Boden die man dann z.B. in Eurosport sogar im Fernsehen sehen kann.


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