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Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Hallo, stimmt es, daß am 1. Mai als gesetzl. Feiertag sportliche Betätigung (TT-Training) gesetzlich verboten ist?
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Zitat:
Wie kommst du auf diesen Unsinn? |
AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Wurde mir von einem Mannschaftskollegen verzählt ...
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Wenn Du Lust hast: ich glaube, heute fängt schon das Nina-Hess-Turnier in Giessen an ... ;)
Es gibt glaube ich für den Totensonntag eine Regelung, dass vormittag snicht gespielt werden darf, bei den letzten BEM (welche an jenem Tag stattfanden) soll der Pfarrer morgens in der Halle gestanden haben und einen Aufstand gemacht haben ... Aber normalerweise ist ein Feiertag genau der richtige Tag, um seinen sportlichen Hobbies nachzugehen ... :) |
AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Es gibt einige gesetzliche Feiertagean denen komplettes oder zeitlich begrenztes Sportverbot herrscht. Dazu gehören meines wissens Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag und Allerheiligen. Alle anderen Tage sind meines Wissens für Sport freigegeben.
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Zitat:
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Zitat:
Hast du schon einmal einen Tag gesehen ohne Jogger? Gibt es einen einzigen Tag im Jahr an dem es keine kommerziellen Sportereignisse im Fernsehen zu sehen gibt? |
AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
z.B. Karfreitag gibt es in Deutschland keine kommerziellen Veranstaltungen stattfinden. Deutsche im Ausland sind von diesem Verbot nicht betroffen.
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AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Zitat:
1. Januar Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört Karfreitag allgem. ganztägiges Sportverbot Ostermontag Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört 1. Mai Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört Christi Himmelfahrt Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört Pfingstmontag Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört Fronleichnam Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört 3. Oktober Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört (nur wenn der 3.10. auf Sonntag fällt) Allerheiligen Sportverbot von 5.00 - 18.00 Uhr Volkstrauertag Sportverbot von 5.00 - 13.00 Uhr Totensonntag Sportverbot von 5.00 - 18.00 Uhr Weihnachten Verbot von Sport usw., wenn Gottesdienst unmittelbar gestört |
AW: Gesetzl. Feiertag: Sport untersagt?
Zitat:
Es gibt übrigens an all diesen Tagen kommerzielle Sportereignisse auf deutschem Boden die man dann z.B. in Eurosport sogar im Fernsehen sehen kann. |
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