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Marcus, TTReisen 06.06.2009 10:05

Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
Nicht, dass es ein erfreuliches Thema wäre; aber mich wundert schon, dass es hier gar keinen Thread zu Folgendem gibt, über das ich grad zufällig stolperte:

Zitat:

Tischtennis-Spieler dreht durch: Zuschauer verletzt - Schläger trifft 35-Jährigen am Kopf
http://www.mainpost.de/lokales/frank...rt1727,5014561
Zitat:

Nach dem Vorfall in Kreuzwertheim: Vorsitzender des Verbandsgerichtes klärt auf - Absichtlicher Schlägerwurf ist Tätlichkeit
http://www.bttv.de/btt/2009/12-2009_2.pdf (Achtung! pdf-Dokument)

Natürlich wird so etwas von Medien auch gern mal aufgebauscht. Aber o.k. ist es ja deshalb noch lange nicht.
- Dass so etwas nicht in der Regional-, sondern Kreisliga passiert - typisch?
- Sollte nicht gerade ein 50-Jähriger sich besser im Griff haben?!
- Ob es tatsächlich strafrechtliche Folgen gab?
- Ob der Spieler wirklich gesperrt wird - und für wie lange?
- Habr Ihr schon Ausraster mit ähnlich extremen Folgen erlebt oder davon gehört?

Es gibt schon so Einiges zu diskutieren.

D!ngs 06.06.2009 10:17

AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
ob sich ein 50-jähriger im griff haben sollte?!


mir ist aufgefallen, dass die alten haudegen umso verbissener sind.. desto älter sie sind.....

das ist schon krass. habe mal einen ca 60 jährigen gesehen bei einem turnier in der freizeit klasse.
der hat geschrieben und sich geärgert usw.....
seine gegner haben ihn nur belächelt....(er war auch eine lachnummer)

jonny1000 06.06.2009 10:49

AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
letzens hatten wir ein spiel, da warf unser gegner den schläger weg und schrie durch die halle:,,Hoffentlich geht der Schläger jetzt kaputt!!!" doch er ging einfach nicht kaputt bis er zum 5-ten oder 6-sten mal den schläger warf.
ich konnte mich kaum halten vor lachen

Tischtennisroboter 06.06.2009 11:03

AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
Also, ich hab einmal einen ca. 14-jährigen gesehen, der vor Freude über seinen eigenen Sieg den Schläger fünf Meter in die Luft geworfen hat. In die Box daneben und ungefähr einen Meter neben einen Spieler, der gerade mitten in einem Ballwechsel war.

Tischtennisroboter 06.06.2009 11:07

AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
Zitat:

Zitat von D!ngs (Beitrag 1509294)
ob sich ein 50-jähriger im griff haben sollte?!


mir ist aufgefallen, dass die alten haudegen umso verbissener sind.. desto älter sie sind.....

das ist schon krass. habe mal einen ca 60 jährigen gesehen bei einem turnier in der freizeit klasse.
der hat geschrieben und sich geärgert usw.....
seine gegner haben ihn nur belächelt....(er war auch eine lachnummer)

Ich kenne auch einen ca. 50-jährigen, der seinen Gegnern mit Phrasen wie "Gott wird dich bestrafen" oder ähnlichem Geschrei Angst einjagt.:D
Aber er ist auch sonst ziemlich abnormal, abgesehen davon, dass er jeden Ball mit der Rückhand spielt, was schon sehr, sehr komisch aussieht.

Muesli Bob 06.06.2009 11:15

AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
Zitat:

Zitat von Tischtennisroboter (Beitrag 1509339)
Also, ich hab einmal einen ca. 14-jährigen gesehen, der vor Freude über seinen eigenen Sieg den Schläger fünf Meter in die Luft geworfen hat. In die Box daneben und ungefähr einen Meter neben einen Spieler, der gerade mitten in einem Ballwechsel war.

Das ist ja auch was ganz anderes und das kann man ja auch noch irgendwie verstehen. Hätte aber auch dumm ausgehen können.

Wenn man sich aber ärgert sollte man sich schon noch so unter Kontrolle haben nicht den Schläger durch die Halle zu werfen. Dabei spielt es auch keine Rolle wie alt man ist.

Creglingen 06.06.2009 18:44

AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
Ich denke Ausraster gehören in gewisser Weise dazu. Problematisch wird die Sache lediglich wenn die Person gegenüber einer anderen Person agressiv wird und wie hier eine Verletzung herbeiführt.

Vom Tatbestand dürfte hier eine Körperverletzung verwirklicht sein, ebenso ist die Rechtswidrigkeit wohl gegeben. Problematisch dürfte es eher auf der Ebene der Schuld werden. Da meines Erachtens nicht ausgeschlossen, werden kann, daß die Person zum Zeitpunkt der Tathandlung vollständig schuldfähig war. Sollte die Schuldfähigkeit jedoch gegeben sein, hat er sich wegen einer Körperverletzung strafbar gemacht. Ob es dann tatsächlich zu einer Verurteilung käme steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier.

Ob der geschädigte dann auf dem zivilrechtlichen Wege Schadenersatz, Schmerzensgeldansprüche geltend macht bleibt ihm ebenso unbenommen.

Hiervon weiter losgelöst ist dann eine etwaige Sperre durch den Verband, die wohl das wahrscheinlichste sein dürfte, zu betrachten.

FINGER !! 07.06.2009 00:54

AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
Zitat:

Zitat von Creglingen (Beitrag 1509902)
Vom Tatbestand dürfte hier eine Körperverletzung verwirklicht sein, ....
Problematisch dürfte es eher auf der Ebene der Schuld werden.

Die Handlung erfüllt sogar den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 I Nr. 2 StGB, da der TT-Schläger im konkreten Fall sogar als gefähliches Werkzeug anzusehen ist!
Damit geht auch eine höhere Strafandrohung einher (Minimum 6 Monate Freiheitsstrafe!).

Und wenn der gute Mann nicht psychisch krank ist oder betrunken war (verminderte Schuldfähigkeit beginnt erst ab 2,00 %o), war er zur Tatzeit auch schuldfähig.

Meiner Meinung nach sollten solche Leute mal eine Denkpause bekommen und für eine gewisse Zeit eine Sperre auferlegt bekommen.
Solches Verhalten ist einfach nur assozial. :sonicht:

stefan.s 07.06.2009 01:00

AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
Zitat:

Zitat von FINGER !! (Beitrag 1510298)
Die Handlung erfüllt sogar den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 I Nr. 2 StGB, da der TT-Schläger im konkreten Fall sogar als gefähliches Werkzeug anzusehen ist!
Damit geht auch eine höhere Strafandrohung einher (Minimum 6 Monate Freiheitsstrafe!).

Und wenn der gute Mann nicht psychisch krank ist oder betrunken war (verminderte Schuldfähigkeit beginnt erst ab 2,00 %o), war er zur Tatzeit auch schuldfähig.

Meiner Meinung nach sollten solche Leute mal eine Denkpause bekommen und für eine gewisse Zeit eine Sperre auferlegt bekommen.
Solches Verhalten ist einfach nur assozial. :sonicht:

Ja was denn nun? Sperrre, Haft, oder 'Denkpause'?

Chefe 07.06.2009 06:18

AW: Schlägerwurf (u.a. Ausraster) mit Verletzungsfolge
 
Ala erstes eine Entschuldigung beim verlezten Zuschauer .


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