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Regelfrage Punkt 4.4
Im Punkt 4.4 der Tischtennisregeln steht folgendes:
"Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein." http://www.tischtennis.de/media/down...gelnA_1211.pdf Bedeutet dieses, man darf am unteren Teil des Schlägers auch freie stellen haben? Ich habe nämlich das Problem, dass bei mir immer Belagteile rausbrechen, da beim Aufschlag mein Finger den Belag ganz unten beschädigt. |
AW: Regelfrage Punkt 4.4
Ja, das ist soweit korrekt formuliert. Es sollte nur sicher gestellt sein dass der Ball mit einem zulässigen Belag gespielt wird und nicht mit der unbedeckten Stelle oder mit dem "beliebigen Material".
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AW: Regelfrage Punkt 4.4
In wie weit darf die rausgebrochene Stelle dann auf dem Holz mit schwarzer Farbe ausgebessert werden?
Damit die Stelle kaum noch auffällt und den Gegner nicht stört. |
AW: Regelfrage Punkt 4.4
Zitat:
Die einzige Konsequenz ist also, Beläge mit kurzem Namen oder Schläger mit einem am Griffansatz sehr breiten Schlägerblatt zu kaufen. Gruß Hdd |
AW: Regelfrage Punkt 4.4
Darf man ohne Probleme!
Wilfried lieck macht das seit Urzeiten, dass immer ca. 1cm in griffrichtung freibleibt. Kannst du also ohne schlechtes gewissen so praktizieren! |
AW: Regelfrage Punkt 4.4
Wenn ein freier Streifen am unteren Schlägerblattrang stört, einfach einen passenden Streifen aus einem alten Belag derselben Farbe zurechtschneiden und die Lücke damit bekleben.
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AW: Regelfrage Punkt 4.4
Zitat:
@xsportsfreundx: Ist grundsätzlich kein Problem. Du mußt jedoch beachten, daß ITTF-Zeichen, Belagsname und evtl. Belagsnummer eindeutig und vollständig zu lesen sind. Richard |
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