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xsportsfreundx 23.01.2011 15:39

Regelfrage Punkt 4.4
 
Im Punkt 4.4 der Tischtennisregeln steht folgendes:

"Der dem Griff am nächsten liegende Teil
des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf
unbedeckt oder mit einem beliebigen Material
belegt sein."

http://www.tischtennis.de/media/down...gelnA_1211.pdf

Bedeutet dieses, man darf am unteren Teil des Schlägers auch freie stellen haben?
Ich habe nämlich das Problem, dass bei mir immer Belagteile rausbrechen, da beim Aufschlag mein Finger den Belag ganz unten beschädigt.

_z_ 23.01.2011 16:11

AW: Regelfrage Punkt 4.4
 
Ja, das ist soweit korrekt formuliert. Es sollte nur sicher gestellt sein dass der Ball mit einem zulässigen Belag gespielt wird und nicht mit der unbedeckten Stelle oder mit dem "beliebigen Material".

xsportsfreundx 23.01.2011 16:36

AW: Regelfrage Punkt 4.4
 
In wie weit darf die rausgebrochene Stelle dann auf dem Holz mit schwarzer Farbe ausgebessert werden?
Damit die Stelle kaum noch auffällt und den Gegner nicht stört.

Hdd 23.01.2011 17:04

AW: Regelfrage Punkt 4.4
 
Zitat:

Zitat von xsportsfreundx (Beitrag 1990699)
Im Punkt 4.4 der Tischtennisregeln steht folgendes:
"Der dem Griff am nächsten liegende Teil
des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf
unbedeckt oder mit einem beliebigen Material
belegt sein."

Bedeutet dieses, man darf am unteren Teil des Schlägers auch freie stellen haben?
Ich habe nämlich das Problem, dass bei mir immer Belagteile rausbrechen, da beim Aufschlag mein Finger den Belag ganz unten beschädigt.

Ich habe damit weit größere Probleme. Mein Schlägerblatt ist unten sehr schmal. Wenn ich den Belag normal direkt am Griff aufklebe (ittf Zeichen möglichst weit links), kann man die letzten zwei Buchstaben des Belagnamens rechts nicht mehr lesen. Jeder konnte den Belag zwar identifizieren, aber er wurde auf Meisterschaften bisweilen beanstandet. Also habe ich nun meinen neuen Belag etwa 1 cm höher aufgeklebt. Zwischen Belag und Griff ist damit ein ganzer Streifen frei, der natürlich nicht vollständig von meinen Fingern erfasst wird. Wenn man stur nach den Regeln vorgeht, ist das wohl auch nicht zulässig.
Die einzige Konsequenz ist also, Beläge mit kurzem Namen oder Schläger mit einem am Griffansatz sehr breiten Schlägerblatt zu kaufen.
Gruß Hdd

Noppenzar 23.01.2011 17:13

AW: Regelfrage Punkt 4.4
 
Darf man ohne Probleme!

Wilfried lieck macht das seit Urzeiten, dass immer ca. 1cm in griffrichtung freibleibt.

Kannst du also ohne schlechtes gewissen so praktizieren!

Horaser 23.01.2011 20:48

AW: Regelfrage Punkt 4.4
 
Wenn ein freier Streifen am unteren Schlägerblattrang stört, einfach einen passenden Streifen aus einem alten Belag derselben Farbe zurechtschneiden und die Lücke damit bekleben.

Lrephcsak 24.01.2011 18:04

AW: Regelfrage Punkt 4.4
 
Zitat:

Zitat von _z_ (Beitrag 1990724)
Es sollte nur sicher gestellt sein dass der Ball mit einem zulässigen Belag gespielt wird und nicht mit der unbedeckten Stelle oder mit dem "beliebigen Material".

Wieso? Man darf den Ball ja auch mit Kante, Griff oder Schlägerhand spielen - wieso sollte die unbedeckte oder beliebig bedeckte Stelle da anders behandelt werden?

@xsportsfreundx:
Ist grundsätzlich kein Problem. Du mußt jedoch beachten, daß ITTF-Zeichen, Belagsname und evtl. Belagsnummer eindeutig und vollständig zu lesen sind.

Richard


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