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KlausKonter 07.02.2011 19:44

Erkennbarkeit von Belägen
 
Hallo an alle Regelkundigen!

Zunächst einmal hoffe ich, dass ich in diesem Fred richtig bin. Ansonsten lieber Admin, bitte verschieben.

Meine Fragen sind im Grunde recht simpel:

1. Welche augenscheinlichen (offensichtlichen) Voraussetzungen muss ein Belag erfüllen, damit er die Voraussetzung der "Regelkonformität" erfüllt?

2. Was kann ich tun, wenn entsprechender Belag nicht "regelkonform" ist, bzw. auf der Liste der "verbotenen Noppenbeläge" steht?

Meiner Frage liegt folgender - natürlich theoretischer - Sachverhalt zu Grunde:
Alternative 1:
Ein Spieler kann sich von seinen geliebten glatten Noppen nicht trennen. Also macht er folgendes: Er überklebt den Schriftzug des Belages mit Alufolie oder sonstigem Zeug, damit man Hersteller und Bezeichnung des Belages nicht erkennt. Frei nach dem kindlichen Motto: "Was ich nicht sehe, das gibt es auch nicht".

Alternative 2:
Der Schriftzug wird ganz oder zur Hälfte abgeschnitten, sodass auf diese Weise eine Zuordnung des Belages nicht möglich ist.

LG
Klaus Konter

Rudi Endres 07.02.2011 20:07

AW: Erkennbarkeit von Belägen
 
So dumm wird sich wohl niemand anstellen.

Hier findest Du einiges zur Problematik der Kontrollen.
http://www.tischtennis.de/fuer_aktive/material/
In tieferen Amateurklassen gibt es keine OS. Also ist die Beweisführung nicht einfach. Das wurde schon xfach diskutiert.

KlausKonter 07.02.2011 20:20

AW: Erkennbarkeit von Belägen
 
Ich sage Dir:

So dumm kann man sich anstellen und zu dem von mir natürlich theoretisch dargestellten Sachverhalt gibt es auch ein sehr sehr reales Beispiel, welches ich nicht weiter ausführen möchte.

LG
Klaus

PS: Beantwortet meine Frage nur bedingt ;-)

User 17544 07.02.2011 20:33

AW: Erkennbarkeit von Belägen
 
Zitat:

Zitat von klauskonter (Beitrag 2001025)
1. Welche augenscheinlichen (offensichtlichen) voraussetzungen muss ein belag erfüllen, damit er die voraussetzung der "regelkonformität" erfüllt?


Er muss entweder in derLARC 31 oder in der 31 b zu finden sein.
Darüber hinaus muss er die ITTF-Regeln A 4.3 -4.7, so wie B 2.1.3 und B 2.4 erfüllen.


2. Was kann ich tun, wenn entsprechender belag nicht "regelkonform" ist, bzw. Auf der liste der "verbotenen noppenbeläge" steht?

Es gibt keine Liste mit verbotenen Belägen. Es gibt nur zwei Listen mit zugelassenen Belägen.


meiner frage liegt folgender - natürlich theoretischer - sachverhalt zu grunde:
Alternative 1:
Ein spieler kann sich von seinen geliebten glatten noppen nicht trennen. Also macht er folgendes: Er überklebt den schriftzug des belages mit alufolie oder sonstigem zeug, damit man hersteller und bezeichnung des belages nicht erkennt. Frei nach dem kindlichen motto: "was ich nicht sehe, das gibt es auch nicht".

Alternative 2:
Der schriftzug wird ganz oder zur hälfte abgeschnitten, sodass auf diese weise eine zuordnung des belages nicht möglich ist.

Das geht natürlich gar nicht :d siehe ITTF-Regel B 2.1.3

Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge
einer Marke und Art verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung
besitzen. Sie müssen so auf dem Blatt angebracht sein, dass am
Rand der Schlagfläche Hersteller- bzw. Lieferanten- und Markenname sowie
die ITTF-Nummer (wenn angebracht) deutlich zu erkennen sind.[/u]

hth

KlausKonter 07.02.2011 20:44

AW: Erkennbarkeit von Belägen
 
Danke Dir. Werde es verinnerlichen.

LG
Klaus

PS: Wo finde ich diese Liste? Für einen direkten Link wäre ich sehr dankbar!

User 17544 07.02.2011 21:00

AW: Erkennbarkeit von Belägen
 
Zitat:

Zitat von KlausKonter (Beitrag 2001063)
Wo finde ich diese Liste? Für einen direkten Link wäre ich sehr dankbar!

http://www.ittf.com/stories/pictures/LARC_31.pdf
http://www.ittf.com/stories/pictures/LARC_31B.pdf

Im Bereich des DTTB sind augenblicklich beide Listen gültig!

Lrephcsak 07.02.2011 23:02

AW: Erkennbarkeit von Belägen
 
@KlausKonter:
Und um die zitierten Regeln kurz zu veranschaulichen:
Das kannst du bei der Schlägerkontrolle einfach Kontrollieren:

1. Belag muß auf der derzeit gültigen oder der ersten Liste der Saison stehen
2. ITTF-Logo muß zu sehen sein
3. Herstellername muß zu lesen sein
4. Produktname muß zu sehen sein, bei neuen Belägen auch die in der Liste angegebene Belagnummer
5. Belag muß unbeschädigt und bündig zum Schlägerholz sein, 2mm Abweichung sind zu tolerieren
6. Belag max 4mm dick, zu kontrollieren mit Kante von Netzlehre
7. Belag muß eben sein (auch mit Netzlehre zu überprüfen)

Die von dir genannten Möglichkeiten mit überkleben oder Abschneiden des Belagnamens sind also Ausschlußkriterien, falls kein OSR anwesend solltest du das im Spielformular vermerken, dabei ist zu beachten:

1. Protest muß der Mannschaftsführer anbringen und unterschreiben.
2. Der Protest muß sofort (!) bei Bekanntwerden des Protestgrundes vermerkt werden.

In deinem Fall sollte der Mannschaftsführer also vor dem Doppel und vor beiden Einzeln einen Protest über die jeweiligen Spiele anbringen (am besten mit Urzeit). Diese Spiele sind dann aus der Wertung zunächst rauszunehmen, ihr müßt also bis zum erreichen des 8./9. Siegpunktes ohne diese Spiele weiterspielen.

Richard


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