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Unterlassener Seitenwechsel im 5. Satz
Rein theoretisch würde mich interessieren, was das Reglement für diesen Fall vorsieht:
a) gespielte Punkte bzw. notfalls der ganze Satz zählen, also analog zum falsch ausgeübten Aufschlagrecht b) ab dem 5. Ppunkt wird mit nachgeholtem Wechsel neu ausgespielt. |
a
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Ich habe da jetzt auch keine Ahnung, aber ich fände es logisch, wenn die Punkte zählen wie in a) gesagt. Ich denke nämlich nicht, dass der Seitenwechsel solche Nach- bzw. Vorteile mit sich bringt, dass ein erneutes Spielen der Punkte nötig ist.
Aber wie gesagt ist dass nur mein Gefühl, beruht auf keiner Regel:) |
ich denke auch dass die gespielten punkte zählen, ist ja auch so, wenn der falsche aufschlag macht und es erst nach dem ballwechsel bemerkt wird.
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1.) alle ausgespielten Punkte bleiben bestehen
2.) es wird so fortgefahren, wie nach "regulärem" Verlauf bei diesem Spielstand fortgefahren werden müsste (Aufstellung, Aufschlag/Rückschlag). 3.) Aufschlagwechel etc. bleibt bei den "bekannten" Zahlen - also u.U. nur 1 Aufschlag auf den Rückschlager |
a stimmt
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