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"Gesetzestexte"
Mit meinem Re-Impact bin ich natürlich in meinem und im Nachbarverein ordentlich aufgefallen (weils eben extrem dick) ist, zusammen mit den Noppen auf der Rückhand kam dann viele zu dem Schluss, dass der Schläger (Schläger, nicht etwas Holz und Beläge) wahrscheinlich nicht zugelassen sei. Irgendwann war ich es dann leid zu sagen, dass Hölzer ja nicht mehr zugelassen werden müssen (ich hoffe das war richtig :D :D ). Schön fand ich auch, dass die Leutchen aufgrund des exotischen Holzes geschlussfolgert haben, der Clou sei auch nicht zugelassen :confused: :confused: :confused: :confused: - Warum auch immer. Inzwischen habe ich beschlossen, die Zulassungsliste mal einzupacken um sie evtl. im Spiel vorzeigen zu können. Jetzt suche ich noch den "Gesetzestext", dass Hölzer nicht mehr zugelassen werden müssen - falls es einen dazu gibt.
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Internat. TT-Regeln B:
3.2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche Warenzeichen und ITTF-Symbol deutlich zu erkennen sind. Dieser Ausschnitt bezieht sich auf die Beläge. Der gesamte Absatz 3.2 bezieht sich auf zugelassenes Spielmaterial, hier sind Hölzer nicht erwähnt. Ich denke nicht, dass in irgendeinem Regelwerk steht: "Hölzer sind nicht mehr genehmigungspflichtig". Stattdessen sollten Dir doch diejenigen die entsprechende Regelstelle zeigen, die das monieren. Vielleicht hat ja auch noch jemand ein älteres Exemplar des Regelwerk wo's noch drinsteht - ein Vergleich mit dem aktuellen Regelwerk sollte dann die nötigen Infos liefern... |
In den Regeln steht nur drin, was sein soll; nicht also dass, was nicht sein soll ( eben Hölzer genehmigen zu lassen).
Wenn sie Protestieren wollen, lass sie doch. Kostet ihr Geld. |
Hallo, aber die Regeln 4.1 bis 4.7 aus dem Regelteil A gelten schon noch, oder?
4 Der Schläger 4.1 Größe, Form und Gewicht des Schlägers sind beliebig. Das Blatt muss jedoch eben und un-biegsam sein. 4.2 Mindestens 85 % des Blattes, gemessen an seiner Dicke, müssen aus natürlichem Holz bestehen. Eine Klebstoffschicht innerhalb des Schlägerblattes darf durch Fasermaterial wie Karbonfiber, Glasfiber oder komprimiertes Papier verstärkt sein. Sie darf jedoch nicht mehr als 7,5 % der Gesamtdicke oder mehr als 0,35 mm ausmachen - je nachdem, was geringer ist. 4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein. 4.6 Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz. 4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. |
Man haben die Leute Probleme.
Ich kann das Thema bald nicht mehr hören. "Ist das Zugelassen oder ist das zugelassen. :mad: :mad: :mad: Meinetwegen kann mein Gegner mit einem Schuhkarton spielen. Ich habe festgestellt, je weiter unten die Klasse ist desto mehr wird diskutiert und desto weniger wird gespielt. Hauptsache man vergisst während der ganzen Diskussion nicht das noch nebenbei Tischtennis gespielt wird. |
Zitat:
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