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ITTF-Logo auf Belag noch nötig?
Hallo zusammen,
in der Vergangenheit wurde ja bei Belagszulässigkeitsdiskussionen oft gesagt, daß das ITTF-Logo vollständig zu sehen sein muß und ansonsten der OSR, z.B. wenn das Logo abgeschnitten oder abgenutzt ist, den Belag nicht zulassen muß. Soweit ich mich erinnere habe ich es auch Dez '09 bei meiner SR-Ausbildung so gelernt und kann mich grade nicht erinnern, daß es seitdem eine neue Anweisung gegeben hätte. Aber gilt das überhaupt noch? Früher stand das (mind. bis 2008) so in den Regeln B 2.1.3, siehe z.B. hier : B 2.1.3: [...]Sie müssen so auf dem Blatt angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche Hersteller- bzw. Lieferanten- und Markennamen sowie das ITTF-Logo plus ITTF-Nummer (wenn angebracht) deutlich zu erkennen sind. In der aktuell herunterladbaren Fassung noch für die Saison 10/11 lautet die Regel aber: B 2.1.3: [...]Sie müssen durch die ITTF-Nummer (wenn vorhanden) sowie Hersteller- und Markenname kenntlich sein. [...] Vom ITTF-Logo ist keine Rede mehr, ebensowenig im A-Teil der Regeln. Dementsprechend wären doch seit mind. letzter Saison Beläge ohne ITTF-Logo zulässig, auch wenn hier idR anderes geschrieben wurde?! Wenn man sich die DTTB-Richtlinien zur Schlägerkontrolle vom Sept. '10 für die Saison 10/11 ansieht, wird die Verwirrung größer: Dort werden die Regeln zitiert, dort steht das Logo in der zitierten Regel noch drin, also offenbar wird eine veraltete Fassung zitiert. Im eigentlichen Anweisungsteil, in dem der Ablauf einer Kontrolle vorgeschrieben wird, wird auf das Logo in 4.1 aber nicht eingegangen, seine Vorhandenheit (sche*ß Substantivierung ;-) ) also nicht verlangt. Wie seht ihr das? In meinen Augen ist seit mind. 1 Jahr damit das ITTF-Logo auf dem Belag nicht mehr erforderlich, aber soweit ich mitbekommen habe ist dies doch nicht allseits erkannter Konsens bei geprüften SR und hier im Forum wurde doch auch einhellig anderes behauptet? Richard |
AW: ITTF-Logo auf Belag noch nötig?
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AW: ITTF-Logo auf Belag noch nötig?
Dann schneide mal hier das Logo raus und lass die Nummer stehen ;)
http://www.ittf.com/ittf_equipment/r...Tenergy_05.gif oder hier... http://www.ittf.com/ittf_equipment/r..._JO_Platin.gif Die Diskussion ist also arg hypotetisch. Und selbst wenns theoretisch ginge mit dem rausschneiden: Wahrscheinlich ist die ITTF-Nummer eh irgendwo definiert als die Nummer, welche im Kasten mit dem ITTF-Logo steht^^ |
AW: ITTF-Logo auf Belag noch nötig?
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AW: ITTF-Logo auf Belag noch nötig?
Ok ,das stimmt.
Jedoch steht auf der aktuellen Zulassungsliste immernoch die Forderung, dass das ITTF Logo sichtbar sein muß. |
AW: ITTF-Logo auf Belag noch nötig?
Auch im aktuellen technical leaflet 4, das ja Einzelheiten der Schlägereigenschaften mit regelt, findet sich diese Formulierung, dass es sichtbar sein muss:
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AW: ITTF-Logo auf Belag noch nötig?
@RedStar: Auch bei deinen Beispielen kann ja das Logo soweit abgenutzt sein, daß es nicht mehr erkennbar ist, ums rausschneiden geht's da dann weniger... ;-)
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Vielleicht haben die das bei der Liste einfach vergessen zu entfernen? Ein Übersetzungsfehler bei den Regeln B scheint es jedenfalls nicht zu sein, im Original wird das Logo auch nicht (mehr?) gefordert: The covering material on a side of the blade used for striking the ball shall be currently authorised by the ITTF and shall be identified by the ITTF number (when present), the supplier and brand names and shall be attached to the blade so that this identification is clearly visible near the handle. Zitat:
Wenn nicht: Dann stellt sich wieder die Frage, inwieweit das leaflet beachtet werden muß, in der WO steht jedenfalls nichts von "es wird nach den Bedingungen in den leaflets x bis y gespielt" - ist dies anderswo definiert? Nachtrag: @Setz-It: Dein Zitat aus leaflet 4 soll ja ganz offensichtlich keine eigene Regel sein, sondern lediglich Regel B 2.1.3 (entspricht 3.02.01.03 im Original) wiedergeben, dies wird ja durch die Klammer deutlich. Auch dort wird (wie bei der DTTB-Schlägerkontrolle) halt einfach eine veraltete Fassung der Regel B 2.1.3 wiedergegeben. Das wäre für mich dann eigentlich unbeachtlich, weil offensichtlicher Übertragungsfehler. Damit bleibt nur das "Problem", daß es in den Regeln nicht mehr gefordert wird, in der Zulassungsliste weiterhin. Meinungen dazu? Richard |
AW: ITTF-Logo auf Belag noch nötig?
Im aktuellen ITTF Handbook for Match Officials (14. Ausgabe, Juni 2011) steht folgendes:
"7.1.2 In competitions played under international regulations the covering must be of a type authorised by the ITTF. Coverings authorised in this way carry the ITTF logo and the maker’s logo or trademark, and players are required to attach the rubber to the blade so that these identifying features are clearly visible near the handle of the striking surface so that they can be checked by the umpire." (In der 13. Ausgabe hieß es "clearly visible near the edge of the striking surface".) |
AW: ITTF-Logo auf Belag noch nötig?
@Tackiness:
Hmm, aber auch das ist ja kein gesetztes Regelwerk, sondern leitet sich ja lediglich aus dem geltenden Reglement ab. Diese ganzen aktuellen Fundstellen (DTTB-Schlägerkontrollrichtlinie, leaflet 4, LARC, Handbook) verlangen das Logo ja nicht aus eigener Kompetenz heraus selbst, sondern immer mit Bezug auf das Regelwerk B 3.1.2 alter Fassung. Wenn aber diese "Ursprungsgrundlage" durch Neuformulierung wegfällt, müßte doch eigentlich den sich daran anschließenden Nennungen der Boden entzogen sein, auch wenn es ITTF und DTTB verabsäumt haben, diese Regeländerung in ihren weitergehenden Schriften umzusetzen? Richard |
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