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Aufschlag und Auszeit
Hallo Leute,
ich spiele im TTVWH: Gestern beim Spiel in einer unteren Spielklasse ohne Oberschiedsrichter wurden 2 Dinge bemängelt, daher 2 Fragen: 1. Kann der Mannschaftsführer als Schiedsrichter eine Auszeit im Spiel nehmen? Wer darf überhaupt eine Auszeit nehmen? Nur der Mannschaftsführer? 2. Ein Spieler bemängelte bei meinen Aufschlägen, dass er während des Hochwerfens des Balles nicht die ganze Zeit meinen Schläger sehen konnte. Jedoch steht in den Regeln nichts davon, dass er die ganze Zeit die Beläge sehen muss. Es steht doch nur darin, dass er die ganze Zeit den Ball sehen muss und der nciht verdeckt sein darf. Oder sehe ich das falsch? 1 Satz versucht ich anders aufzuschlagen, aber das ging nicht gut. Daraufhin machte ich die Aufschläge wie immer und ich gewann dann problemlos. Vielen Dank Gruß |
AW: Aufschlag und Auszeit
Also zur 2. Frage....
Man muss nur den Ball sehen können. Die Beläge oder dein Schläger muss nicht permanent sichtbar sein. Zur 1. Frage habe ich eine Gegenfrage: Hat der MF als Zählschiedsrichter in dem Moment fungiert? |
AW: Aufschlag und Auszeit
Zitat:
Internat. TT-Regeln B 4.4Das zur Frage "wer" T-O nehmen darf. Auslegungen DTTB zu den Internat. TT-Regeln (http://www.tischtennis.de/media/schi...ungen_dttb.pdf) Zitat:
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AW: Aufschlag und Auszeit
Zu Frage 2: Der Gegner muss nur den Ball sehen können. nicht den Schläger.
Zu Frage 1: Wie schon mehrfach hier diskutiert und von Pinguin auch unterlegt darf der MF wenn er gerade SRaT ist keine Auszeit nehmen. Aber: Er ist auch für die Einteilung der SRaT zuständig. Meist ist es ja ohne OSR so dass an einem Tisch ein SRaT von Mannschaft A eingesetzt wird am anderen von Mannschaft B. Theoretisch kann er nun natürlich (auch während eines Satzes) sich selbst als SRAT auswechseln lassen und einen anderen dorthin beordern. Sobald dieser wechsel erfolgt ist kann er natürlich auch sofort eine Auszeit nehmen, da er dann ja nicht mehr SRaT ist ;) Aber um so einen Zirkus zu umgehen sollte man entweder als Mannschaftsführer nicht gleichzeitig SRaT sein. Auch ist es ja im DTTB möglich das jemand anderes außer dem MK als Betreuer fungieren darf. (Daraus ergeben sich natürlich immer zuständigkeiten wer ist nun Betreuer und wer nicht usw) Fazit: Der SRaT kann keine Auszeit nehmen!!! Er muss sich dann eben ggf vorher ablösen lassen wobei dann natürlich die Frage ist, ob man dann nicht lieber auf diesen "Trick" verzichtet als Gegner und auch den SRaT als Betreuer anerkennt, da sonst das "kuddelmuddel" um Aufgaben usw ja viel mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Auszeit selber. |
AW: Aufschlag und Auszeit
Zitat:
Ist kein OSR anwesend, dann hängts mal wieder vom Landesverband ab. In manchen nehmen dann die beiden Mannschaftsführer zusammen die Aufgaben des OSR wahr, in anderen ist nur der Spielleiter im Nachhinein für Sanktionen zuständig (mal die Regional- und Oberligen ausgenommen da dort eine explizite Regelung durch den DTTB getroffen wurde). Zitat:
Zitat:
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Zitat:
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100% Zustimmung
Dummerweise gibt es in 90% aller Spiele oder mehr (im WTTV fast alle unterhalb der OL)keinen "echten" OSR |
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Hey,
danke für die Antworten. Fragen wurden alle beantwortet. Grüße |
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