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Zelluloidfreund 07.02.2012 20:41

Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
...ist zwar bei uns im Verein noch nicht passiert, aber ich würde trotzdem gern mal erfahren, wie im folgenden Fall von den zuständigen Instanzen entschieden werden könnte. Gab es schön mal ähnliche Fälle?


Abstiegskampf pur in irgend einer Klasse

A-Dorf spielt gegen B-Dorf

Der Hausmeister des Heimvereins (A) kommt rein zufällig in die Halle. Er sieht einen Spieler von Team B beim Einspielen kurz vor Beginn des Abstiegskampfes. Dieser Spieler von Team B hat vom eben erwähnten Hausmeister aus disziplinarischen Gründen Hallenverbot erteilt bekommen. Der "Übeltäter" wird vom Hausmeister darauf hingewiesen, dass er angesichts des Hallenverbots unverzüglich die Halle verlassen soll. Die Mannschaft B und der genannte Spieler sind nicht damit einverstanden. Schließlich verfügt Letzgenannter ja über eine gültige Spielberechtigung und würde bei einem Nichtmitwirken den Spielausgangs des gesamten Punktspiels nicht unwesentlich beeinflussen.
Der Mannschaftsführer von Team B weigert sich, seinen Mitspieler nach Haus zu schicken - der Hausmeister pocht wiederum auf "sein" Hausrecht.

Da in der WO solch ein Fall nicht aufgeführt ist - wie haben der Staffelleiter bzw. das zuständige Sportgericht im Fall eines Protestes (ganz egal ob nun der Spieler B mitgespielt hat oder nicht) zu entscheiden?

Pinguin 07.02.2012 22:30

AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
Zitat:

Zitat von Zelluloidfreund (Beitrag 2205989)
Da in der WO solch ein Fall nicht aufgeführt ist - wie haben der Staffelleiter bzw. das zuständige Sportgericht im Fall eines Protestes (ganz egal ob nun der Spieler B mitgespielt hat oder nicht) zu entscheiden?

Ich würde mal sagen das kommt darauf an ... Nicht explizit geregelte Fälle muss der Staffelleiter in meinen Augen nach bestem Wissen und Gewissen, im Sinne des Sportes und im Einklang mit dem gängigen Rechtsempfinden und den rechtstaatlichen Prinzipien entscheiden.

Bei solch einer Entscheidung kommt es natürlich ganz wesentlich auf die Begleitumstände an und mit diesen würden eine Vielzahl an Entscheidungen möglich. Verweist der Hausmeister z.B. einen Spieler der Halle weil dieser in Straßenschuhen spielt, spielt er in nicht ordnungsgemäßer Spielkleidung, verstößt also gegen die Regeln und dürfte so gar nicht mitspielen. Wird er aufgrund seines Verhaltens der Halle verwiesen wäre zu prüfen ob es sich um (grob) unsportliches Verhalten handelte, das auch den Ausschluss aus einem Mannschaftskampf gerechtfertigt hätte. So könnte man die Beispiele beliebig fortsetzen.

Wenn das Hallenverbot bereits vor dem Spiel bestand und nicht erst während des Spiels erteilt wurde, hätte sich der Verein ggf. auch vorab mit dem Staffelleiter in Verbindung setzen müssen um eine Lösung zu finden wenn sie den Spieler einsetzen möchten. Mir fielen da z.B. die Spielansetzung an einem neutralen Ort ein oder dass der Staffelleiter versucht zu bewirken, dass das Hallenverbot für einen Tag unter gewissen Auflagen ausgesetzt wird, z.B. dass das Spiel durch einen Oberschiedsrichter geleitet wird. Jedenfalls kann der Verein meines Erachtens nicht darauf bauen, dass die Wettspielordnung das Zivilrecht in Deutschland außer Kraft setzt und der Spieler auf einmal in die Halle dürfte, daher würde ich hier auch keinen Protestgrund sehen.

Weiterhin frage ich mich gerade was unter einem "Hallenverbot aus disziplinarischen Gründen" zu verstehen ist. Für ein Hallenverbot muss ja schon etwas schwerwiegendes vorgefallen sein, das wird ja nicht zum Spaß verteilt ...

Fastest115 07.02.2012 23:04

AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
Würde ich auch alles so sehen wie Pinguin.

Es kommt auf den Einzelfall an.

Aber wenn das Hallenverbot schon vorher bestand wie es geschildert wird muss sich der Gastverein im Vorfeld um eine Lösung bemühen (andere Halle oder Aussetzung des hallenverbots für den tag wie von Pinguin ja geschildert)

Ansonsten ist natürlich die Frage wer in dem Moment da das Hausrecht hat. Der Hausmeister oder vieleicht der Heimverein, weil er ja in dem Moment die Halle belegt/"mietet" usw.

Wie gesagt kommt immer auf die Situation und die Begründung an.

Porthos 08.02.2012 09:21

AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
Sehe ich im Prinzip ähnlich wie Pinguin und Fastest.

Neben den von Pinguin erwähnten zivilrechtlichen Aspekten spielt auch das Strafrecht eine Rolle (Verstoß gegen Hausverbot ist Hausfriedensbruch und somit strafbar) und - sofern die Halle nicht im Privateigentum eines Vereins sondern im Eigentum einer Stadt oder einer Gemeinde steht - öffentliches Recht (inwieweit darf der Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung eingeschränkt werden?). Wahrlich ein weites Feld für Juristen aller Couleur.

Sportrechtlich sehe ich in erster Linie den Heimverein in der Verantwortung. Schließlich ist der zunächst in der Pflicht, Mitgliedern des Gastvereins uneingeschränkten Zugang zur Wettkampfstätte zu ermöglichen. Außerdem hat der die größten Einflussmöglichkeiten, um die von Pinguin und Fastest erwähnten Lösungen (z.B. Aufhebung des Hausverbots für die Dauer des Wettkampfes) zu erreichen.

fuxi 08.02.2012 12:07

AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
Ich sehe zunächst einmal den Gastverein in der Pflicht, den Heimverein im Vorfeld über das Hausverbot in Kenntnis zu setzen.

Younger Dryas 09.02.2012 18:17

AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
Zur Frage des Hausrechts bzw. wer dieses ausüben darf, gibt es keine grundsätzliche letztinstanzliche Entscheidung. Jedoch ist mir kein Vertrag zwischen Gemeinde/Schulträger etc. und einem Verein bekannt (und ich kenne etliche), in dem dies nicht explizit geregelt wäre, wie in u.a. Beispiel:

"Benutzer sind an die Weisung der Gemeinde xy gebunden. Die laufende Beaufsichtigung ist Aufgabe des Hausmeisters. Er übt das Hausrecht aus und sorgt für Ordnung und Sauberkeit. Benutzer und Besucher der Sporthalle haben den Weisungen und Anordnungen der Gemeinde und von dieser beauftragter Personen (z.B. der Hausmeister) uneingeschränkt Folge zu leisten."

Fastest115 09.02.2012 18:25

AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
ja das wird sicher so stimmen. Die Frage wird dann sein inwiefern hat der heimverein dafür zu sorgen, das alle Spieler in die Halle kommen????

Beispiel: der Verein hat keinen eigenen Schlüssel und dem Hausmeister gesagt er müsse um 14.30 aufschließen weil 15.00 Uhr das Spiel ist. Der Hausmeister hat das aber verpennt oder ist verhindert. Die Halle bleibt zu. Wie wird das Spiel gewertet?
0-9 für den Gast weil der Verein keine Halle bereit gestellt hat bzw diese zu war. (Ob er den HM dafür später in Regress nehmen kann ist ne andere sache)

Wie gesagt es hat schon Fälle gegeben wo der HM plötzlich um 22 uhr das Licht ausmacht und es steht 7-7. Das wird dann auch 7-9 gewertet.

Aber im Ausgangsfall ist es ja etwas anderes. Da muss ja schonvorher einiges gewesen sein das jemand da Halllenverbot hat. und das weiß derjenige auch und wenn er erfährt dass er da spielen muss , dann muss er den verein darauf hinweisen und dann ggf das gespräch mit Gastgeber/SL/Hausmeister suchen ob das Verbot für den tag aufgehoben wird oder was man macht wenn nicht.

Stefan942 09.02.2012 23:11

AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
Der Gastspieler weiß um sein Hausverbot, das wird nicht nicht hintenrum ausgesprochen. Sollte er trotzdem mitreisen muss er draußen bleiben. Der Gastverein muss sich um eine Lösung des Problems bemühen, was mutmaßlich die Stellung eines Ersatzspielers ist, da kein Heimverein deswegen in der Pflicht ist das Spiellokal zu verlegen. Ein Hallenverbot gibts nicht ohne Grund, wenn der Betroffene das seinem Verein, insbesondere wissentlich vor Anreise zu dieser Halle, nicht mitteilt, hat der Gastverein ein Problem mit seinem Mitglied/Spieler.

Nutzungsverträge gibts längst nicht überall, sind in dem Fall auch nicht von Nöten, da der Halleneigentümer, durch wen auch immer vertreten, immer Hausrecht ausüben kann.

Pflichten des Heimvereins können nicht entstehen, da der Verein idR am allerwenigsten das Hausverbot verschuldet oder ausgesprochen hat. Und wie Pinguin beschreibt geht gesetzliches Recht auch immer vor Recht und Ordnung irgendwelcher Vereine und Verbände.

Matthias1234 10.02.2012 02:26

AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
Mich würde mal wirklich interessieren, was die Beweggründe für einen Hausmeister sein sollen einem Sportler Hallenverbot zu erteilen?(Mal abgesehen vom Schuhmaterial)

nevada 10.02.2012 08:35

AW: Hausmeister erteilt Spielverbot für Spieler der Gastmannschaft
 
- Mülleimer auf dem Schulhof anzünden
- Mit der Wodkaflasche in der Halle auftauchen
- Flaschen afu dem Schulhof zerdeppern
- Die Sporthalle mit Graffitti verzieren
- Die Umkleidekabine unter Wasser gesetzt

usw. usw.


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