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Döner junior 07.02.2012 23:08

Belag zu klein für Holz - erlaubt?
 
hallo
ich hab nur mal eine kurze frage. ich habe vor kurzem ein holz geschenkt bekommen auf das aber keine beläge geklebt sind. jetzt habe ich zwar noch bereits gespielte beläge hier, aber die sind eigentlich zu klein für das holz decken also nicht das gesamte schlägerblatt ab . jetzt ist meine frage darf ich diesen schläger dann auch in der meisterschaft verwenden oder nicht ? das es unpraktisch ist weiß ich aber es geht nur mal um die reine theorie ;)
lg doenerjunior

Obachecka 07.02.2012 23:10

AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?
 
Einige Schiedsrichter sind da recht penibel.
Erlaubt ist wohl ein Abstand von max. ca. 2mm zum Rand.

Du darfst den Belag allerdings ein gutes Stück oberhalb des Griffes ansetzen, falls das hilft.

Döner junior 07.02.2012 23:14

AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?
 
naja der belag ist auch zu schmal an den seiten das wird also nicht ganz hinhauen aber egal dann wird es halt ein reiner fun schläger aber danke für die antwort :)

mbs 08.02.2012 09:12

AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?
 
In der Regel kann man die Beläge beim Kleben noch etwas strecken, sofern man ne Rolle oder ein Nudelholz besitzt ;)

Obachecka 08.02.2012 21:02

AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?
 
Wobei man dann aufpassen muss, dass sie die Beläge nicht wieder zusammenziehen...;)

Gerade bei der Klebekraft der VOC-freien Kleber ist das oft der Fall.

mbs 13.02.2012 18:36

AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?
 
Ist mir noch nicht passiert. Bei mir liegt nach dem Kleben allerdings auch immer mindestens die nächsten 24 Stunden lang ein Stapel Bücher auf dem Schläger :)

Obachecka 13.02.2012 20:07

AW: belag zu klein für holz-erlaubt ?
 
Das hat mit dem Druck von oben eher wenig zu tun.
Sofern man darauf achtet, dass man die Beläge beim Aufkleben nicht zu sehr streckt, hält sich das mit dem Zusammenziehen eh in Grenzen...;)

Daniel G. 29.02.2012 16:30

AW: Belag zu klein für Holz - erlaubt?
 
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man so ca. 3cm in der Höhe und 2cm in der Breite rausstrecken kann, allerdings muss man den Kleber relativ lange (an)trocknen lassen.

Obachecka 29.02.2012 17:28

AW: Belag zu klein für Holz - erlaubt?
 
Das dürfte allerdings von Belag zu Belag unterschiedlich sein.
Kann mir gut vorstellen, dass sich ein weicher Schwamm leichter als ein harter Schwamm strecken lässt.

tt-trommler 29.02.2012 17:44

AW: Belag zu klein für Holz - erlaubt?
 
Zitat:

Zitat von Daniel G. (Beitrag 2218277)
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man so ca. 3cm in der Höhe und 2cm in der Breite rausstrecken kann, allerdings muss man den Kleber relativ lange (an)trocknen lassen.

... womit der Tatbestand einer physikalischen Veränderung und damit ein Verstoß gegen 4.7. erfüllt sein dürfte ......
zwar schwer nachzuweisen, aber eindeutig ein Verstoß ... aber da sich alles auf Tuner, Booster und sonstiges konzentriert


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