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Ausländereinsatz
Tischtennis-Verband Württemberg-Hohenzollern - email-Newsletter 35/2003 vom 28.8.03:
Zitat:
Der Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums Nr. 338/03 vom 16.7.03 konnte ich dagegen hinsichtlich der Entgeltzahlung entnehmen: Zitat:
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Gibt es tatsächlich keine Wortmeldungen hierzu?
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Ist ja auch nicht so spannend. Schön dass die Politik auch mal die Nöte der Amateurvereine erkennt.
Rechtlich gesehen, ist jetzt die Lage klar. "Spannend" iSv zweifelhaft ist lediglich, dass der DSB (also aus sicht des bei der Aufenthaltsgenehmigung handelnden Staates ein "Dritter"), letztlich über die Aufenthaltsgenehmigung entscheiden kann. Ich meine, das müsste der Gesetzgeber (in einer VO o.Ä.) schon selbst regeln... |
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