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Fastest115 07.01.2013 01:27

Vollständige Schrift auf dem Belag
 
ich habe heute bei einem 2er Mannschafts-Turnier gespielt und dort gab es ua folgenden interessanten Fall.

Belagname nicht komplett!!!

A und B spielen gegen X und Y.

Spieler X (geprüfter SR) moniert bei Spieler A den Belag. Er spielt einen Milky Way Neptune. Der Belag ist sehr weit nach rechts aufgeklebt. Dadurch wurde beim schneiden das letzte "e" vom "Neptune" zu ca 40% schräg abgeschnitten.

X bestand darauf das A mit dem Schläger so nicht spielen dürfe. Der Schläger wurde Turnierleitung/OSR gezeigt. Diese waren sich nicht sicher, ob der Belag nur "eindeutig" zu identifizieren sein muss oder wirklich jeder Buchstabe 100% komplett vorhanden sein muss. Der OSR/TL konnte den Belag identifizieren als zulässig (ITTF Liste), aber bestätigte das teilweise Fehlen des einen Buchstaben. Sie wollten sich schlau machen (Regeln im Internet), was richtig ist.

Derweil man auf de Entscheidng wartete, guckte sich A den Schläger von Y (Mannschaftskollege von X) an. Dieser spielte einen Andro Kurznoppenbelag, der sehr weit links aufgeklebt war. Daher fehlte vom "andro" auch ein Teil des ersten "a"-ca 25%. Das gab X auch zu und sagte, dass sein Kollege Y dann auch nicht damit spielen dürfe. Darauf sagte Y dass er keinen Ersatzschläger bei hätte und dann aufgeben würde. Draufhin sagte A, ob man nun warten solle auf die Entscheidung des OSR oder ob beide mit den Schlägern spielen sollen. Da fand X das plötzlich garnicht mehr so schlimm (ganz klar, sonst hätte Y aufgeben müssen und sie hätten verloren), dass die Namen nicht vollständig seien. Nach einigen Überlegungen stimmte A dann zu, dass beide mit den beanstandeten Schlägern spielen sollen.

Nach dem Spiel sagte dann der OSR, dass er nachgeguckt hätte und dass es reicht, wenn der Belag eindeutig zu identifizieren sei und das wäre gegeben.

X pochte nochmal darauf, dass das nicht reichen würde sondern das Marken und Belagname zu 100% vorhanden sein müssen.

Frage also: Reicht es wenn der Belag eindeutig zu identfizieren ist, auch wenn von einem Buchstaben ein Teil fehlt oder müssen wirklich alle Buchstaben der Marke und des Namens zu 100% vorhanden sein?

Kompletter Wahnsinn 07.01.2013 07:16

AW: Vollständige Schrift auf dem Belag
 
Das Regelwerk spricht von "deutlich zu erkennen". Dass alle Buchstaben vollständig erkennbar sein müssen, steht nirgendwo und wurde glaube ich nur verbreitet, damit es einen Anlass zum Korinthenkacken gibt. :D

Rainer Murks 07.01.2013 09:41

AW: Vollständige Schrift auf dem Belag
 
Und bei solchen I:zensiert: wundert sich überhaupt noch jemand, warum man Tischtennis - insbesondere solche "Spieler" - nicht ernstnimmt?

Ohne Worte

Schmidt 07.01.2013 09:56

AW: Vollständige Schrift auf dem Belag
 
Überlegt mal, ob es sowas auch beim Fußball gibt, Stollen, Ball usw.?
TT-Spieler sind mitunter schon empfindliche Typen...
Ciao
Schmidt :)

Hdd 07.01.2013 10:03

AW: Vollständige Schrift auf dem Belag
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 2367405)
Frage also: Reicht es wenn der Belag eindeutig zu identfizieren ist, auch wenn von einem Buchstaben ein Teil fehlt oder müssen wirklich alle Buchstaben der Marke und des Namens zu 100% vorhanden sein?

Natürlich reicht es, wenn der Belag eindeutig zu identifizieren ist. Aber was nützt diese Erkenntnis, wenn man wie ich bei den WSEM 2010 an einen OSR gerät, der wie in einem anderen Thread (Richtlinien zur Schlägerkontrolle; drei Buchstaben des Belagnamens Joola Amigo waren durch Abnutzung nicht mehr zu lesen) ausführlich diskutierten Fall ausführt, dass es eventuell vor einigen Jahren mal einen Belag einer Firma "Joolu" mit dem Namen "Origo" gegeben habe und er deshalb meinen Belag nicht identifizieren könne?
Gruss Hdd

NicoZ 07.01.2013 12:03

AW: Vollständige Schrift auf dem Belag
 
Die interessantere Frage ist doch, was zur eindeutigen Identifikation hinreichend ist.

Man denke sich mal eine Situation aus:
Folgende Beläge gäbe es
Schmetterling S535 (zugelassen)
Schmetterling S534 (nicht zugelassen)
Schmetterling S533 (zugelassen)

Wenn da jemand die letzte Ziffer absägt, tja... woher soll man nun genau wissen, welcher Belag das ist? Ähnlich kann ich durchaus die Argumentation nachvollziehen, dass man doch sehen müsse ob ggf. noch etwas dahinter steht und es ein ganz anderer Belag ist. ("Der erlaubte Locke P1 oder der inzwischen nicht mehr erlaubte Locke P1 R?!".)
Allerdings muss der Belag m.E. nicht immer "komplett" vorhanden sein. Halbe Buchstaben kann ich durchaus auch identifizieren, insbesondere wenn auch noch eine Belagsnummer vorhanden ist, die zum "ermittelten" Namen passt - wenn ich aber nur die erste Hälfte eines Belagsnamens lesen kann... dann ist das durchaus ein Problem.

Allgemeiner Rat wäre: aufpassen, dass der Belagsname mit drauf ist, spart im Zweifelsfall einfach allen Ärger und ist kaum Aufwand.

Schmidt 07.01.2013 13:32

AW: Vollständige Schrift auf dem Belag
 
Bei mir kann jeder mit einem x-beliebigen Belag antreten. Hauptsache er trifft den Ball. Warum gibt es keine Zulassungspflicht für Bälle..?
Es sind immer die Verlierer, die was zum Meckern haben.
Ciao
Schmidt :)

NicoZ 07.01.2013 13:39

AW: Vollständige Schrift auf dem Belag
 
Zitat:

Zitat von Schmidt (Beitrag 2367524)
Bei mir kann jeder mit einem x-beliebigen Belag antreten. Hauptsache er trifft den Ball. Warum gibt es keine Zulassungspflicht für Bälle..?

Äh..... http://www.ittf.com/_front_page/ittf...category=balls oder als pdf http://www.ittf.com/stories/Pictures/Balls_01_13.pdf

Fastest115 07.01.2013 14:25

AW: Vollständige Schrift auf dem Belag
 
Zitat:

Zitat von NicoZ (Beitrag 2367487)
Die interessantere Frage ist doch, was zur eindeutigen Identifikation hinreichend ist.

Man denke sich mal eine Situation aus:
Folgende Beläge gäbe es
Schmetterling S535 (zugelassen)
Schmetterling S534 (nicht zugelassen)
Schmetterling S533 (zugelassen)

.

Natürlich gibt es in einem solchen Fall das Problem, wenn die ganze letzte Zahl fehlt.

Allerdings wäre es analog zu dem Fall so gewesen das der untere Bogen der 3 zur hälfte gefehlt hätte bzw der untere Bogen vom S von schmetterling und er deswegen den Belag nicht akzeptieren wollte.

Aber wenn von dem "a" von andro vorne der "Bauch" etwas fehlt...

Die Aussage war sinngemäß: Es müssen alle Buschstaben /Zahlen komplett da sein , egal ob man ihn auch ohne das fehlende Teil identifizieren kann oder nicht.

Schmidt 07.01.2013 15:23

AW: Vollständige Schrift auf dem Belag
 
Danke für das INFO, habe ich nicht gewußt.


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