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Buzz Lightyear 27.01.2013 22:17

Spielberechtigung im neuen Verein
 
Hallo erstmal,

Ich habe mich entschieden nach ca. 15 Jahren Pause wieder mit dem Tischtennis anzufangen.
Nun frage ich mich, wie kurzfristig ich in einem Verein vielleicht noch in der Rückrunde ein paar Spiele machen kann.

Ab wann kann man eine Spielberechtigung für einen neuen Verein erhalten, obwohl ich in meinem alten Verein noch Mitglied bin...??? :gruebel:
Stehe dort aber nicht auf dem Mannschaftsmeldebogen, wie gesagt, seit 1999 kein Spiel mehr bestritten.

Vielen dank schonmal für mögliche Antworten. ;)

Der springende Punkt 27.01.2013 22:26

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Zitat:

Zitat von Buzz Lightyear (Beitrag 2376752)
Hallo erstmal,

Ich habe mich entschieden nach ca. 15 Jahren Pause wieder mit dem Tischtennis anzufangen.
Nun frage ich mich, wie kurzfristig ich in einem Verein vielleicht noch in der Rückrunde ein paar Spiele machen kann.

Ab wann kann man eine Spielberechtigung für einen neuen Verein erhalten, obwohl ich in meinem alten Verein noch Mitglied bin...??? :gruebel:
Stehe dort aber nicht auf dem Mannschaftsmeldebogen, wie gesagt, seit 1999 kein Spiel mehr bestritten.

Vielen dank schonmal für mögliche Antworten. ;)

Du kannst bereits morgen für einen anderen Verein eingesetzt werden. Das gilt auch dann, falls du immer noch eine Spielberechtigung für deinen alten Vereins besitzt (z. B. gegen dein Wissen, denn du kannst es ja nicht nachprüfen). Voraussetzung für einen solchen "sofortigen Wechsel" sind zwei Dinge, von denen du ja schreibst, dass sie bei dir erfüllt sind:
Du darfst ein Jahr lang keinen Mannschaftskampf für deinen alten Verein mehr bestritten haben und du darfst momentan nicht in der Mannschaftsmeldung deines alten Vereins aufgeführt sein (das kannst du nämlich im Internet überprüfen).

Wenn dein neuer Verein also morgen früh einen sofortigen Wechsel für dich durchführt und danach den Staffelleiter informiert, dass er dich nachträglich in die Mannschaftsmeldung aufnimmt, dann kannst du morgen abend bereits eingesetzt werden.

Pinguin 28.01.2013 00:07

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Zitat:

Zitat von Der springende Punkt (Beitrag 2376759)
Wenn dein neuer Verein also morgen früh einen sofortigen Wechsel für dich durchführt und danach den Staffelleiter informiert, dass er dich nachträglich in die Mannschaftsmeldung aufnimmt, dann kannst du morgen abend bereits eingesetzt werden.

Kommt auf den Landesverband an, z.B. im TTVWH gibt es eine Frist zwischen Nachmeldung und 1. Einsatz.

Boeser Wolf 28.01.2013 10:33

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Also bis einschließlich Verbandsliga kannste nach gemeldet werden, in der Oberliga und aufwärts gehts wohl nicht.

Kai33 28.01.2013 10:43

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Zitat:

Zitat von Buzz Lightyear (Beitrag 2376752)
Hallo erstmal,

Ich habe mich entschieden nach ca. 15 Jahren Pause wieder mit dem Tischtennis anzufangen.
Nun frage ich mich, wie kurzfristig ich in einem Verein vielleicht noch in der Rückrunde ein paar Spiele machen kann.

Wo willst Du spielen (Ort bzw. Verband) in welche Liga?

Hast Du schon ein Verein?

Fastest115 28.01.2013 11:02

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Zitat:

Zitat von Der springende Punkt (Beitrag 2376759)
Voraussetzung für einen solchen "sofortigen Wechsel" sind zwei Dinge, von denen du ja schreibst, dass sie bei dir erfüllt sind:
Du darfst ein Jahr lang keinen Mannschaftskampf für deinen alten Verein mehr bestritten haben und du darfst momentan nicht in der Mannschaftsmeldung deines alten Vereins aufgeführt sein (das kannst du nämlich im Internet überprüfen).

Frage: was ist wenn der alte Verein denjenigen trotzdem auf dem MMF führt weil er vieleicht sogar noch Mitglied ist. Meinetwegen auch ohne dass der davon weiß oder das garnicht wollte/sie ihn nicht gefragt haben.

Beispiel: jemand wohnt in Badenwürtemberg und spielt da am 27.4.2011 sein letztes Spiel. Er bleibt da auch noch mitglieg und geht dann aber zum Studium nach NRW. Im juni 2012 überlegt er sich er könne ja mal wieder mit TT anfangen und will nun im verein in NRW auch spielen ab 1.9.2012. Der verein in Bawü wo er noch Mitglied ist hat ihn immer noch auf einem MMF gemeldet.

jan-berthold 28.01.2013 14:53

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Hallo,
sogenannte Karteileichen/Platzhalter sind doch verboten. Und ziehen extreme Stafen nach sich. Siehe die Mannschaftssperre einer hochklassigen Mannschaft die absichtlich einn TOTEN gemeldet hatten. Weiss nur nicht mehr welcher Verein, ging aber auch durch alle Foren.
Tschau JanB

Fastest115 28.01.2013 15:02

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Ja das mit dem Toten ist ne ganz eigene Sache.

Aber es ist nicht verboten, einen Spieler zu melden, der noch Mitglied im Verein ist und der dann ein Jahr oder 2 oder auch nehr nicht spielt.

Da kann ich dir nur jier in der gegend 100 Fälle zeigen wo ein verein jemand aufstellt der länger nicht gespielt hat. Allerdings verliert er im WTTV nach 2 HJ wo er nicht gespielt hat seine Fähigkeit zur Sollstärke beizutragen. Aber ihn melden entsprechend seinem TTR ineiner Mannschaft, so dass er jederzeit spielen könnte an dieser Position ist kein Problem und auch nicht verboten.

Porthos 28.01.2013 17:41

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Der Unterschied zwischen echten Leichen und Karteileichen zieht sich wie ein Roter Faden durchs Regelwerk ;)

Buzz Lightyear 28.01.2013 19:56

AW: Spielberechtigung im neuen Verein
 
Hallo, erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten...,

Bei mir sollte es von der Spielklasse sich zwischen 1. Kreisklasse und 3. Kreisklasse einpendeln....

Gehe heute Abend zum Training und sehe mir dies so mal an!!


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