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Wellig geklebte NI erlaubt?
Hey :)
Ich hab da mal ne Frage und zwar sieht mein 1.0 mm Globe E nach dem Kleben wie frischgeklebt oder getunt aus. Total wellig. Was mich jetzt interessiert ist, wo ist da die Grenze ob legal o. nicht legal o. ist das total egal? VLG Malinjike :) PS: Bitte verschieben, wenn das hier im falschen Themenbereich ist. Es geht mir aber nicht ums Kleben. ;) |
AW: Wellig geklebte NI erlaubt?
Frag einfach den Thorsten Küneth oder einen geprüften Schiedsrichter.
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AW: Wellig geklebte NI erlaubt?
Oder beides. :D
Grundsätzlich gilt natürlich, dass jede Belagschicht von gleichmäßiger Dicke sein muss (Regel A4.5) und der Oberschiedsrichter die endgültige (Ermessens-)Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielmaterial trifft (Regel B3.1). Mit der Einführung der technischen Schlägerkontrolle hat sich dabei aber eine halbwegs greifbare Mindesttoleranz herauskristallisiert, nämlich 0,2 mm. Das ist der Höhenunterschied, den ein Belag zwischen den Rändern und der Mitte besitzen darf, falls der Belag konvex ist - also in der Mitte höher. Das Gleiche könnte man auf wellige Beläge übertragen und darauf, dass man "nur" mit der Netzlehre misst. Also: Wenn der Oberschiedsrichter eine Netzlehre waagrecht über den Belag hält und dabei zur Einschätzung kommt, dass die durch ein Wellental erzeugten "Lücken" kleiner als 0,2 mm sind, dann wird es wahrscheinlich kein Problem geben. Zugegeben, da müsste man schon ein extrem gutes Auge haben - aber bei Erreichen von 0,5 mm wird's dann schon eng, denn das ist die maximale technische Toleranzgrenze, nämlich für konkave Beläge (in der Mitte niedriger als am Rand). Zur Beruhigung: Wir messen natürlich bei auffallend welligen Belägen mit dem Präzisionsgerät nach - und recht oft kommen dabei noch Werte innerhalb der Toleranzen heraus. D.h. oft werden die Wellen im Gegenlicht doch stärker empfunden als sie physikalisch wirklich sind. |
AW: Wellig geklebte NI erlaubt?
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Ok, vielen Dank für die Antwort :)
Im Gegenlicht sieht es schon heftig aus: Anhang 40758 Wenn ich allerdings unter einem geringfügig anderen Winkel fotographiere: Anhang 40759 Dann sieht das ganze schon anders aus. Von der Seite noch: Anhang 40760 Vielleicht erkennt man es gut und ihr könnt so vll. schon eine Einschätzung abgeben? Ansonsten schreibe ich wirklich mal Herrn Küneth an. VLG Malinjike :) |
AW: Wellig geklebte NI erlaubt?
Ja schreib den mal an ..ich wette er gibt dir die gleiche Antwort wie Torsten von Bayern ;)
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AW: Wellig geklebte NI erlaubt?
Ich empfehle dir, um auf Nummer sicher zu gehen, zum Kauf eines berührungslosen optischen Profilometers. Damit lässt sich die Oberflächentopographie deines Belags bis in den Sub-Mikrometer-Bereich analysieren.
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AW: Wellig geklebte NI erlaubt?
HAHAHAHAHAHA Teminator, in der Zukunft kriegst das vielleicht für 5 € :P
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AW: Wellig geklebte NI erlaubt?
Zitat:
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AW: Wellig geklebte NI erlaubt?
Wo kein Richter ist, ist auch kein Kläger. Ich hab schon schlimmere Schläger gesehen, die von OSR zugelassen wurden...
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AW: Wellig geklebte NI erlaubt?
Stimme zu; von den Fotos her glaube ich nicht, dass beim Nachmessen ein Problem entstünde - weder mit der Netzlehre, noch mit einem technischen Ebenheitsmesser. Statement ohne Gewähr, aber nach gefühlten 2000 Schlägerkontrollen vielleicht als erster Anhaltspunkt ;)
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