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Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Hallo zusammen ;-)
da ich plane zukünftige Meisterschaftsspiele (von Schüler bis Herren) per Videoaufzeichnung zu dokumentieren und zu veröffentlichen (auf unserer Homepage, hier auf TT-News und eventuell youtube) stellt sich mir gerade die Frage, ob ich das Einverständnis der Gegner benötige und/oder dies im Spielprotokoll vermerken muss/soll. Gibt es rechtlich diesbezüglich noch was zu beachten? Vielen Dank:ratlos: |
AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Hi,
im TTVN ist dies in der Wettspielordnung verankert: "Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Dem Spieler steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung besitzt. Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung sind außerdem Erklärungen des Spielers zu folgenden Punkten. Der Spieler erklärt - sein Einverständnis, dass seine Ergebnisse von offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 veröffentlicht und in jeglicher Form ausgewertet werden. - sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden." Ich kann mir vorstellen, dass es im WTTV analoge Formulierungen gibt? Grüße Thorsten |
AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Ich habe gerade mal geschaut: In der Wettspielordnung des WTTV ist keine Aussage dazu getroffen. Was dann meiner Meinung nach heißen würde, dass Du das Einverständnis brauchst.
Grüße Thorsten |
AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Könnte auch im Formular zur Beantragung der Spielberechtigung stehen, dass man mit der Unterschrift zustimmt.
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Zitat:
Finde ich persönlich auch besser. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man wenn es hart auf hart kommt, mit der WO durchkommt. Schließlich kann die jederzeit ohne das Einverständnis jedes Aktiven geändert werden. Ich würde mich freuen, wenn mal ein Jurist (verstecken die sich im Forum? ;) ) das durchleuchten würde. Da es im WTTV allerdings wohl nicht immer im Passantrag stand, könnte man damit zumindest im Herrenbereich auch in Teufels Küche kommen. Bisher scheint aber kein älteres Semester im WTTV auf die Idee gekommen sein, sich zu beschweren. |
AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Zitat:
aber es steht in der WO des DTTB und in der WO des WTTV steht das die WO des DTTB gilt sofern nichts anderes in der WO des WTTV steht bzw sich die Regelungen in der WO des DTTB nicht auf Bundesveranstaltungen begrenzen. Der Spielberechtigungsabschnitt B 1.2. wird bezieht sich aber auf alle (nicht nur Bundesweranstaltungen) und Das Thema Fotozustimmung usw wird in der WO des WTTV nicht explizit geregelt. Somit sollte sie im WTTV wie im DTTB gelten. Aber bei so einem rechtlich schwierigen Problem würde ich auf jeden Fall immer schriftlich beim WTTV anfragen wie zu verfahren ist und warum??!! Dann biste auf der sicheren Seite . Problem ist das du dich auf keine Aussage hier berufen kannst besonders wenn du von 3 Leuten 4 verschiedene Meinungen bekommst. |
AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Die Wettspielordnung gilt schon für alle ohne explizite Zustimmung. Das liegt daran, dass wenn du einen Mitgliedsantrag unterschreibst in der Regel per Satzung die Pflichten der Mitglieder geregelt sind. Und in eben dieser Vereinssatzung steht auch drin, dass sich der Verein den Regeln der Dachverbände unterwirft und diese anerkennt. Trittst du einem Verein zu, gibst du auf dem Mitgliedsantrag deine Zustimmung, dass du die Satzung - und damit auch die Regeln deines Landesverbandes und des DTTB anerkennst.
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AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
In Bayern werden die Spielberechtigungen online beantragt. Laut BTTV-WO bestätigt der antragstellende Verein durch die Antragstellung, dass der Spieler die erforderlichen Erklärungen (u.a. auch sein Einverständnis mit der Veröffentlichung von Fotos und Filmen) abgegeben hat und dass diese Erklärungen dem Verein vorliegen.
Leider nehmen es manche Vereine mit diesen Vorgaben nicht so genau und stellen ihren online-Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung einfach, ohne dass die betroffenen Spieler irgendwelche Erklärungen unterschrieben haben (is ja ois ganz easy ;)). Wie dieses Fehlverhalten nun rechtlich zu bewerten ist, wer sich hier gegenüber wem was zuschulden kommen lässt oder gar wer wem gegenüber schadensersatzpflichtig wird, dürfte dann in der Tat eher eine Fachfrage für versierte Juristen sein. |
AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
Zitat:
Ich weiß trotzdem nicht, ob das juristisch ausreicht. Man stelle sich AGB`s vor, die nachträglich im Punkt der Veröffentlichung von Daten oder Werbung (so wie der WTTV in diesem Punkt in den letzten Jahren gehandelt hat, erwarte ich das fast irgendwann) geändert werden. Und der Punkt zu Viedeoaufzeichnungen stand bestimmt nicht immer in der WO. |
AW: Videoaufzeichnung und veröffentlichen - rechtliche Fragen
scheint ja echt ein heikleres Thema zu sein als ich mir im Vorfeld vorgestellt habe :-(
Ich habe eben mal den WTTV angeschrieben und werde berichten sobald ich eine Antwort habe... Danke Euch aber schon mal... ;-) |
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