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"Frischkleben" mit legalem Kleber: Effekt?
Hallo Leute,
vor geraumer Zeit meinte ein TT Kollege, dass bei starkem Kleben( z.B mehreren Schichten) mit lösemittelfreien Kleber auch eine Art Frischklebeffekt eintritt, weil der Belag dann "schwimmt". Hat jemand Erfahrungen ob es tatsächlich einen Effekt ergibt, der zumindest einen leichten Frischklebeffekt erzeugt? Auch nach langer Zeit ohne Kleben, kann ich einfach gewisse Schläge nicht mehr so gut spielen. Es ist auch ein Kraftproblem bzw. eine Frage der Athletik, die ich wahrscheinlich aufgrund meiner Voraussetzungen auch durch Fitnesstraining nur bedingt steigern könnte. Hat jemand auf dem gebiet schon herumexperimentiert und kann was dazu sagen? |
AW: "Frischkleben" mit legalem Kleber:Effekt?
1. hat keine Wirkung
also nichts was man annähernd beim Kleben mit voc hatte. 2. Das Dicke Problem. Wenn man da viele schichten Kleber drunter packt (unter nen Max belag) läuft man Gefahr da man die 4 mm Grenze übersteig. |
AW: "Frischkleben" mit legalem Kleber:Effekt?
hast du Erfahrungen mit dem Revolution 3? Das soll ja ein Latexkleber sein, der einen schwachen frischklebeffekt ausmacht.
Der ist wohl auch erlaubt, an anderer Stelle wird aber behauptet, dass alles, was einen Effekt hat, nicht erlaubt sei. Ja was nun? |
AW: "Frischkleben" mit legalem Kleber:Effekt?
Ja....alles was einen "Effekt" hat ist verboten (vom nachweis mal ganz abgesehen) lt ITTF Regeln
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AW: "Frischkleben" mit legalem Kleber:Effekt?
Warum wird der Kleber dann als legal im Geschäft verkauft?
Zudem kann man ihn auch einfach als Belagkleber nehmen, erst bei mehreren Schichten soll er einen Effekt haben. Ein voc- freier Kleber hat doch vermutlich auch einen Effekt auf das Spielgeschehn. Ein Kollege meinte, dass die Bälle aufgrund des Wassers, das ins Holz einzieht mehr "runterfallen". Das wäre ja auch ein Effekt, wenn auch ein schlechter. Wo ist die Grenze? |
AW: "Frischkleben" mit legalem Kleber:Effekt?
das Holz darf die eigenschaften auch verändern . nur der elag nicht.
Und offiziell hat der auch keinen Effekt. Und ob er ihn wirklich hat ist auch nichtunbedingt wissenschaftlich gemessen nachgewiesen oder???Placebo Effekt? Dazu kommt dann noch die Doserung.... Sprich wen man nur eine Schicht aufträgt und er dann keinen Effekt hatt wieso sollte er dann verboten sein? Dann ist es eben verboten (Regel jeder ist für sein Material verantwortlich) soviel Klebeschichten zu nehmen , dass ein Effekt entsteht.... Aber wir bewegen uns hier in einem Bereich wo es um theoretische Dinge geht im Halbwissensbereich. Wasser ist j auch im Kleber als Lösungsmittel erlaubt Kommen wir wieder zur Dosierung....Wenn ich nen Belag ne Woche in ner Schüssel Wasser einlege wird der auch seine Eigenschaften stark verändern..... Erg: Wasser zum reinigen/abwischen zb erlaubt aber den belag "einlegen" nicht. |
AW: "Frischkleben" mit legalem Kleber:Effekt?
ach ist das alles kompliziert
nen Schläger darf man aber noch benutzen:rolleyes: |
AW: "Frischkleben" mit legalem Kleber:Effekt?
Zitat:
ich suche händeringend nach etwas das Tischtennis nicht ganz so physisch macht..früher wars einfach besser:) |
AW: "Frischkleben" mit legalem Kleber:Effekt?
Also es gibt 3 Möglichkeiten:
Legal: Such dir die bestmögliche käufliche Belag alternative ohne Tricksereien wie Kleber, die Effekt haben (sollen), Sonneblumenöl tunen oder sonstiges. Illegal 1. Tune nen Belag, so dass es gar nicht nachweisbar ist. so machen es die Profis. Hat aber einige probleme für den Amateur. . Profis bekommen fertige Beläge die in der Grauzone legal sind und der effekt halten nur einige Tage und dann nehmen sie nen neuen. Nen Amateur muss erstmal hin bekommen seine Beläge so genau zu tunen (gleich) und dann auch noch den Aufwand alle paar Tage... Illegal2: Klebe einfach wieder frisch. Je nachdem wie hoch man spielt bekommt man ein Testgerät nie zusehen und ohne nicht nachweisbar... Welche Lösung jeder wählt muss er mit seinem eigenen gewissen abmachen bzw sich die illegale Methode selbst "schön" reden ;) |
AW: "Frischkleben" mit legalem Kleber:Effekt?
Für mich kommt nur der legale Weg in Frage.
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