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Mannschaftsmeldung unter der Runde- ab wann gilt diese
Hallo, folgender Hintergrund:
Wegen Festspielen in oberer Mannschaft musste unter der Runde die Mannschaftsmeldung geändert werden. Auf Verbandsebene (Bay. TTV) wurde ein Spieler aus der Bezirksligamannschaft vom entsprechenden Fachwart nachgezogen und die Mannschaftsmeldung am Freitag Vormittag für die Verbandsebene genehmigt. Für die Mannschaft auf Bezirksebene war die Mannschaftsmeldung nicht genehmigt, diese erfolgte durch den Bezirks-FW am Sonntag. Jetzt hatte die Bezirksligamannschaft am Freitagabend (also nach der Änderung Verband aber vor der Genehmigung Bezirk) ein Punktspiel und setzte den hochgezogenen Spieler ein. In click-tt können die Ergebnisse nicht eingegeben werden und der Verband wertet das Spiel mit 0:9 verloren Für mich stellt sich die Frage: Kann eine Mannschaftsmeldung gelten, die noch nicht komplett genehmigt ist oder gilt hier nicht solange die zuletzt genehmigte Mannschaftsmeldung? |
AW: Mannschaftsmeldung unter der Runde- ab wann gilt diese
je nach dem f. welche Ebene genehmigt wurde. In Deinem Fall gilt die neue Rangliste für die Bezirksligamannschaft erst, wenn sie vom bezirk genehmigt wurde. verstehe nur nicht, warum sie der zuständige FW erst am sonntag genehmigen kann.
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AW: Mannschaftsmeldung unter der Runde- ab wann gilt diese
Auf verbandsebene kann man sich aber nicht festspielen. Erst ab Oberliga, dann ist es aber DTTB Ebene.
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AW: Mannschaftsmeldung unter der Runde- ab wann gilt diese
festgespielt hat sich der Spieler 2.1 aus der Landesliga auf DTTB Ebene. Deswegen wurde dann Spieler 3.2 (da 3.1 SPV) aus der Bezirksliga in die Landesliga hochgezogen.
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AW: Mannschaftsmeldung unter der Runde- ab wann gilt diese
Wenn der Spieler 3.2 in die Landesliga hochgezogen wurde auf 2.x, dann ist er damit automatisch dem Entscheidungsrecht des Bezirksliga-Spielleiters entzogen. Der kann sich dann zwar alle möglichen Gedanken darüber machen, ob und wie er die geänderte Mannschaftsmeldung genehmigt, aber natürlich nur hinsichtlich der Spieler, die für die dritte Mannschaft überhaupt in Frage kommen: Das sind die Spieler 3.1 (mit Sperrvermerk) sowie die Spieler 3.3, 3.4., 3.5 etc., jedenfalls aber nicht der Spieler 3.2.
Deshalb ist der Zeitpunkt der Genehmigung der Mannschaftsmeldung durch den Bezirksliga-Spielleiter irrelevant. Er hätte nie eine Mannschaftsmeldung genehmigen können, bei der der bisherige Spieler 3.2 noch für die 3. Mannschaft einsatzberechtigt gewesen wäre. |
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