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tailor7 06.06.2014 07:26

Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
Hallo,

weiß das vielleicht jemand:
Wenn ein Spieler den Verein wechseln möchte, gibt ja der aufnehmende Verein einfach den Wechel in click-TT ein.
Als Formvorschrift steht dazu in der WO:
"5.2.5 Bestätigung des Vereins, dass ihm die schriftliche Einverständniserklärung des Spielers
(bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreter) zum Wechsel-Antrag vorliegt, die jederzeit auf Aufforderung eingereicht werden muss, "

Frage dazu: kann der abgebende Verein dies auch anfordern, falls er Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat?
Wenn ja, wie?

Aktueller Fall: Ein Wechsel wurde mündlich angekündigt. Der neue Verein hat den Wechsel dann in click-TT eingegeben und der Spieler steht auf der Wechselliste. Der Spieler wollte letztendlich aber gar nicht wechseln.

potzblitz 06.06.2014 08:06

AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
Hallo,
so einen Fall hatten wir auch mal.
Hier war die Verfahrensweise wie folgt:
Nachdem der vermeintlich neue Verein keine schriftliche, unterschriebene Wechselabsicht (unterschriebener Wechselantrag aus click-tt) nachweisen konnte, wurde über die Verbandsgeschäftsstelle eine Rückabwicklung des Wechsels beantragt. Dies ging auch problemlos durch.
Sollte der neue Verein jedoch eine schriftliche Vereinbarung nachweisen können, kann erst wieder zur Rückrunde gewechselt werden; Rückabwicklung dann ausgeschlossen.

Was passiert, wenn der (vermeintlich) neue Verein die ja wahrscheinlcih wirklich gegebene mündliche Zusage einklagt ??? ... keine Ahnung:D
potzblitz

Mike aus Bmw 06.06.2014 14:53

AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
Zitat:

Zitat von potzblitz (Beitrag 2544633)
Hallo,
.....
Was passiert, wenn der (vermeintlich) neue Verein die ja wahrscheinlcih wirklich gegebene mündliche Zusage einklagt ??? ... keine Ahnung:D
potzblitz

Nichts passiert, denn eine mündliche Zusage hat keine Bedeutung, da das Formular vom Verein und vom Spieler unterschrieben sein muss. Einen mündlichen Vertrag gibt es zwar, aber von einer mündlichen Unterschrift habe ich noch nichts gehört. ;)
Siehe WO B 1.2:
Zitat:

... Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Der Nachweis erfolgt über die Bestätigung des Vereins und des Spielers auf dem Formular zur Beantragung bzw. zum Wechsel der Spielberechtigung.

Fastest115 06.06.2014 15:16

AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
Ich würde sagen:

Der betroffene Spieler sollte am besten wissen was er unterschrieben hat und was nicht. Daher sollte auch er beim Verband da aktiv werden und "Einspruch" einlegen bzw die Sache klar stellen und dann muss der verband beim neuen verein den schriftlichen Wechselantrag mit Unterschrift anfordern und dann entsprechend entscheiden...

Chris Kratzenstein 06.06.2014 15:29

AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
Man kann es auch im Einvernehmen probieren. Allerdings sollte schon der Spieler auch aktiv werden. Wenn man mit dem "neuen" Verein redet, dass der Wechsel rückgängig gemacht werden soll, weil der Spieler doch gar nicht wechseln will, und dieser zustimmt, dann wird ein Wechsel rückabgewickelt.
Wie gesagt Voraussetzung beide Vereine und der Spieler sind sich einig.

Wenn sich der "neue" Verein sträubt, kann man immer noch vom Verband das unterschriebene (oder auch nicht unterschriebene) Wechselformular anfordern lassen.

Wieso kann man nicht erst miteinander reden? Das erleichtert viele Sachen einfach ungemein.

tailor7 06.06.2014 15:37

AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
natürlich ist dies auch möglich.
Doch das nicht existierende Formular anfordern ist doch das einfachste, oder?

Chris Kratzenstein 06.06.2014 15:43

AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
Das einfachste ist miteinander reden.
Das andere führt garantiert zu Unstimmigkeiten. Wenn der Spieler eine Absichtserklärung mündlich abgegeben hat und der Verein hat daraufhin den Wechsel abgeschickt (nicht korrekt), dann sollte es doch möglich sein, dass der Spieler das mit diesem Verein klärt.
Aber vielleicht fühlt er sich doch nicht ganz wohl, wenn er zuerst eine Absichtserklärung abgibt und dann einen Rückzieher gemacht hat. Ich weiß es nicht. Aber wenn ihr das Formular anfordert, was erwartest Du für eine Reaktion?
Damit stellt man den anderen Verein sehr dumm dar. Muss das sein?

VfL 17.06.2014 20:22

AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
Zitat:

Zitat von potzblitz (Beitrag 2544633)
Nachdem der vermeintlich neue Verein keine schriftliche, unterschriebene Wechselabsicht (unterschriebener Wechselantrag aus click-tt) nachweisen konnte, wurde über die Verbandsgeschäftsstelle eine Rückabwicklung des Wechsels beantragt. Dies ging auch problemlos durch.
Sollte der neue Verein jedoch eine schriftliche Vereinbarung nachweisen können, kann erst wieder zur Rückrunde gewechselt werden; Rückabwicklung dann ausgeschlossen.

Was passiert, wenn der (vermeintlich) neue Verein die ja wahrscheinlcih wirklich gegebene mündliche Zusage einklagt ??? ... keine Ahnung:D
potzblitz

Ich frage mich wirklich wie so etwas zustande kommt.

Ich weiß nicht um welchen Verein es da ging, aber ich fand das diese Saison auch ganz seltsam, dass Marcel Weber von Kornwestheim nach Neckartenzlingen wechselt und dann wird der Wechsel plötzlich rückgängig gemacht, wegen Missverständnis oder so. Wie kann so etwas kommen!? Was sollen denn das für Missverständnisse sein!?

potzblitz 18.06.2014 12:59

AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
tja was sind das für Missverständnisse ... ?

In unserem Fall damals war die Aussage des Spielers so, dass er zwar mit Verantwortlichen des anderen Vereins über einen möglichen Wechsel gesprochen hatte ... er aber sicher war, noch keine klare Wechselabsicht geäußert zu haben.
Der andere Verein hingegen hat dies als Wechselabsicht interpretiert und den Wechsel beantragt, der draufhin halt wieder rückabgewickelt wurde.
potzblitz

Fastest115 18.06.2014 13:47

AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
 
Deswegen verlangt der Verband eine schriftliche unterschriebene Vereinbarung...da gibt es weniger Missverständnisse.
Im übrigen. Selbst bei einem schriftlichen richtigen Wechsel bleibt immer die Option dass der Wechsel rückgängig gemacht wird bis 30.6. wenn alle Parteien zustimmen...(zumindest im WTTV)


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