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Zulassung von Hölzern
ich habe mir ein holz selber gebaut. neulich habe ich mit einem
verbansschiedsrichter darüber diskutiert, ob ich es in punktspielen, also offiziellen veranstaltungen, benutzen dürfe. er verwies auf A6.1 (definition von materialien) und A6.2 (alle materialien müssen von der ittf zugelassen sein). demnach sei es nicht erlaubt. desweiteren gibt es noch die Beschreibung eines schlägers unter tischtennisregeln A punkt 4 ( wie schon in einem anderen Beitrag diskutiert). dieser beschreibung entspricht der montierte schläger. Weiss jemand, wie es nun mit der zulassung von hölzern aussieht? und gibt es einen offiziellen link, wo diese frage beantwortet ist :?: |
Re: zulassung von hölzern
Wenn dein Schläger den ITTR A Punkt 4 (Der Schläger) entspricht, dann ist er erlaubt, es gibt keine Zulassung für Hölzer mehr.
ps.: Was meinst du mit A6.1 und A6.2? Was soll das sein? |
Re: zulassung von hölzern
A 6.1 ist bezogen auf das Jahrbuch TTVN.
es bedeutet : wettkampfordnung abschnitt A : Allgemeines 6.1 ist der punkt unter dem es zu finden ist . hat der dttb oder die ittf irgendwo den wegfall der zulassung von hölzern veröffentlicht? |
Re: zulassung von hölzern
aber was ist mit der oben genannten behauptung?
schlägerhölzer sind materialien (WO, Abschnitt A: Allgemeines 6.1) bei allen offiziellen versanstaltungen müssen die von der ittf zugelassenen Materialien benutzt werden (WO, Abschnitt A: Allgemeines 6.2) |
Re: zulassung von hölzern
Das ist sicherlich etwas verwirrend, aber wenn das so gemeint wäre, dürftest du auch nicht mit einem neuen (neu entwickelten) Donic- oder Stiga-Holz spielen. Denn, da es keine Zulassung mehr für Hölzer gibt, sind auch diese Hölzer "nicht zugelassen"!
Die Regel besagt nunmehr nur noch, dass ein Wettkampfholz hauptsächlich aus Holz bestehen muss (mindestens 80%). Diese Regel gilt, glaub ich, seit 2000. |
Re: zulassung von hölzern
ALLE Hölzer die der 85% Regel und Durchgängigkeitsvorschrift entsprechen sind zugelassen.
Was ist mit Griffband. Ist auch am Schläger. Oder Kantenband. Willst du das jetzt auch zulassen? Oder du sägst den Griff nen Stück ab oder verkleinerst die Schlgfläche. Ist das dann ne Veränderung und somit wurde das Holz nicht so zugelassen. Nein. |
Zulassung Carbonhölzer mit "Wabenstruktur" ???
Im Materialforum gab es folgenden Einwand von mastermind777 wegen der Zulassung von Carbonhölzern mit "Wabenstruktur" (z.B. Nimatsu Quadriga):
Zitat:
Deshalb die Frage an alle Regelexperten: Wie denkt ihr darüber? Und gibt es offizielle Äußerungen von Verbänden oder Verantwortlichen zu dieser Thematik? |
AW: Zulassung Carbonhölzer mit "Wabenstruktur" ???
Du hast die relevanten Punkte bereits deutlich genug herausgestellt. Dieses Holz ist meiner Meinung nach nicht zugelassen. Allerdings ist die Frage berechtigt, wie man das kontrollieren möchte. Hölzer unterliegen bekanntlich keinem Zulassungsverfahren der ITTF, Markennamen o.ä. kann man entfernen oder unkenntlich machen und Aufsägen ist nicht wirklich eine Option.
Falls es dazu schon eine "offizielle" Äußerung gibt, würde mich die natürlich auch interessieren. |
AW: Zulassung Carbonhölzer mit "Wabenstruktur" ???
Die Balsa Hölzer von TSP haben doch schon lange so ein Netz aus Carbon ?
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AW: Zulassung Carbonhölzer mit "Wabenstruktur" ???
Zitat:
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